{"id":20093292,"updated":"2023-07-27T20:07:02Z","additionalIndexing":"34;Fernsehen;Übertragungsnetz;Randregion;Durchführung eines Projektes;Koordination;Swisscom;Fernmeldegerät;Gleichbehandlung;Versorgung;Telefon;Telekommunikation;Internet","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L04K12020201","name":"Telekommunikation","type":1},{"key":"L05K1202020101","name":"Fernmeldegerät","type":1},{"key":"L06K120202010203","name":"Übertragungsnetz","type":1},{"key":"L04K07010309","name":"Versorgung","type":1},{"key":"L04K08020314","name":"Koordination","type":2},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":2},{"key":"L05K1202020108","name":"Telefon","type":2},{"key":"L05K1202020105","name":"Internet","type":2},{"key":"L05K1202050101","name":"Fernsehen","type":2},{"key":"L05K1202020107","name":"Swisscom","type":2},{"key":"L07K08070102010704","name":"Randregion","type":2},{"key":"L06K070305010102","name":"Durchführung eines Projektes","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-05-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3292","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Es braucht eine klare Glasfaserstrategie auf Bundesebene, damit alle Regionen gleichermassen von der Entwicklung profitieren und ein geografischer Ausgleich möglich wird. Ohne politische Steuerung besteht das Risiko von Fehlinvestitionen in den Zentren und fehlenden Investitionen auf dem Lande. Durch Abwarten werden Fakten geschaffen, die eine vernünftige Lösung nur erschweren. Die Strategie ist deshalb erforderlich, bevor der Glasfaserbau bereits realisiert wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat begrüsst, dass gegenwärtig mehrere Unternehmen grosse Summen in den Aufbau von Glasfasernetzen investieren und dadurch zur Versorgung der Schweiz mit neuen Telecom-Technologien beitragen. Diese Investitionstätigkeit ist in erster Linie das Ergebnis eines funktionierenden Infrastrukturwettbewerbs: Einerseits sind die in der Schweiz weitverbreiteten Kabelnetze in absehbarer Zeit in der Lage, Datenraten zur Verfügung zu stellen, welche über die Kupferleitungen der konventionellen Telecom-Netze nicht angeboten werden können. Andererseits brauchen die Elektrizitätswerke zur Steuerung ihrer Anlagen im Zusammenhang mit der Strommarktliberalisierung eigenständige Kommunikationsnetze, die sie in Ausnützung von Synergieeffekten zu leistungsfähigen Glasfasernetzen ausbauen. Diese Entwicklungen veranlassen die Swisscom, ihre heutigen Festnetzinfrastrukturen zu modernisieren und ebenfalls in Glasfaser zu investieren. Dass solche Entwicklungen grundsätzlich in den Agglomerationen beginnen und sich zumeist erst allmählich in ländliche Regionen ausdehnen, ist normal und aus ökonomischer Sicht sinnvoll. Im Falle von FTTH ist jedoch auch festzustellen, dass es bereits heute mehrere Initiativen und konkrete Projekte zum Aufbau von Glasfasernetzen von Gemeinden ausserhalb der grossen Zentren gibt (z. B. Wallis, Weinfelden usw.).<\/p><p>2. Anlässlich der letzten Revision des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) wollte der Gesetzgeber den Infrastrukturwettbewerb fördern. In diesem Rahmen wurde den Akteuren des Fernmeldemarktes die Möglichkeit eröffnet, ihre Netze dort zu bauen, wo sie es für gut befinden.<\/p><p>Das im Fernmeldegesetz vorgesehene Instrument, um bestimmte Leistungen im ganzen Land verfügbar zu machen, ist die Grundversorgung. Ob und allenfalls unter welchen Bedingungen die Grundversorgung in einem Mass erweitert werden soll, welches den Einsatz von Glasfasertechnologie nötig machen würde, ist heute offen. Der Bundesrat wird im Rahmen des Postulats 09.3002 \"Evaluation zum Fernmeldemarkt\" der KFV-S ausdrücklich verpflichtet, bis Mitte 2010 unter anderem zur Frage Stellung zu nehmen, ob der Glasfaserausbau aus versorgungspolitischer Optik einer Regulierung bedarf. Der entsprechende Bericht wird die Frage der Grundversorgung vertieft thematisieren.<\/p><p>3. Im gegenwärtigen Rechtsrahmen sind die Fernmeldedienstanbieterinnen frei, ihre Preise festzulegen. Es ist deshalb denkbar, dass in den Agglomerationen gewisse Anwendungen zu tieferen Tarifen erhältlich sind als in ländlichen Regionen, wie dies heute schon bei vielen Diensten der Fall ist. Dafür zu sorgen, dass Dienste auch in Randregionen zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen, ist Sache der Grundversorgung. In diesem Rahmen wird zu entscheiden sein, ob die Versorgung der Randregionen mit Glasfasernetzen durch Höchstpreise abzusichern ist und wie allenfalls dadurch entstehende Defizite der Grundversorgerin zu decken sind.<\/p><p>4. Der Bundesrat befürwortet, dass die aufwendigen Bauarbeiten zur Verlegung von Glasfaserkabeln von den Akteuren koordiniert ausgeführt werden. Diesbezüglich spielen die Eigentümerinnen und Eigentümer von öffentlichem Grund und Boden, also vor allem die Gemeinden, welche von den Anbieterinnen die Koordination mit anderen Bauvorhaben verlangen können, eine wichtige Rolle. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss vor allem verhindert werden, dass durch technische Inkompatibilitäten künftiger Wettbewerb behindert und erschwert wird und dass in Zukunft Konsumentinnen und Konsumenten nur unter erschwerten Bedingungen ihren Anbieter wechseln können. Diesem Zweck dienen zunächst die Gespräche am runden Tisch unter der Leitung der Comcom. Das Bakom hat ferner Industriearbeitsgruppen mit Branchenvertretern einberufen, die entsprechende Standards für die Hausinstallationen und die Zusammenschaltung der Netze definieren sollen. Angesichts der hohen Investitionssummen sind die Risiken für Alleingänge einzelner Unternehmen hoch, was zu zunehmender Kooperationsbereitschaft der investierenden Akteure führt. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass grossflächig Parallelnetze erstellt werden.<\/p><p>Der grösste Aufwand bei der Verlegung der Glasfaserkabel fällt beim Bau der dafür notwendigen Rohr- und Kabelkanalanlagen an. Werden neue Gebiete erschlossen, fallen die Mehrkosten für ein Mehrfaserkabel gegenüber den Kosten bei der Verlegung eines Einfaserkabels nicht wesentlich ins Gewicht. Der Bau solcher Mehrfasernetze ist deshalb nicht mit dem Erstellen paralleler Strom- oder Schienennetze zu vergleichen. <\/p><p>5. Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden; die Antwort hängt stark von den lokalen Gegebenheiten ab. So fällt beispielsweise stark ins Gewicht, wer im entsprechenden Gebiet über die am besten geeigneten Kabelkanalisationen verfügt. Ein gutes Ergebnis wird sicher dort erzielt, wo eine Kooperationslösung zustande kommt, bei der die beteiligten Akteure ihre jeweiligen Stärken einbringen.<\/p><p>6. Ein Netz mit mehreren Glasfasern bietet die Möglichkeit, dass mehrere parallele Transportnetze mit eigenständiger Elektronik entstehen und betrieben werden können. Auf diesem Weg kann ein Wettbewerb zwischen mehreren Netzen entstehen, der auch die technische Innovation positiv beeinflusst. Ein Mehrfasernetz schliesst dabei nicht aus, dass eine oder mehrere Fasern für das sogenannte Open-Access-Modell verwendet werden, bei dem der oder die Betreiber Dritten Übertragungskapazität zur Verfügung stellen.<\/p><p>Die Mehrfaserlösung schafft zwar gegenüber der Einfaserlösung bessere Voraussetzungen für einen Infrastrukturwettbewerb, sie kann einen solchen aber nicht garantieren. Bleiben die vier Fasern mangels Drittinteressen in der Hand einer einzigen Anbieterin, kann auch bei einem Mehrfasermodell eine Marktbeherrschung auftreten, die Regulierung nötig macht. <\/p><p>Zur Frage der flächendeckenden Versorgung wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Auf die Frage nach den Kosten eines allfälligen flächendeckenden Ausbaus mit vier Fasern (im Vergleich zu nur einer Faser) wird der Bundesrat im Rahmen seines Evaluationsberichtes zum Fernmeldemarkt, gestützt auf noch zu tätigende Abklärungen, eingehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Zur Glasfaserstrategie des Bundes bitte ich den Bundesrat, im Anschluss an seine Stellungnahme zur Motion 08.4013, \"Flächendeckendes Glasfasernetz\", die folgenden Fragen zu beantworten: <\/p><p>1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass sich in den Zentren lokale Versorgungsbetriebe mit der nationalen Swisscom um die Glasfasererschliessung streiten, während die Randregionen sich selber überlassen bleiben? <\/p><p>2. Wie sieht seine Strategie zur Erreichung einer möglichst hohen flächendeckenden Glasfaserversorgung der Schweiz aus? Will er die Entwicklung dem freien Kräftemessen zwischen der Swisscom und den lokalen Versorgungswerken überlassen, oder sind konkrete Leistungsaufträge oder -anreize vorgesehen? <\/p><p>3. Mit welchen Mechanismen wird sichergestellt, dass ein Preisausgleich zwischen Ballungsgebieten, in denen der Glasfaserbau deutlich kostengünstiger ist, und den weniger dicht besiedelten Regionen mit höheren Ausbaukosten erfolgt? <\/p><p>4. Was unternimmt er, um die Erstellung volkswirtschaftlich unsinniger Parallelnetze zu verhindern? Was sind die volkswirtschaftlichen Mehrkosten von parallelen Erschliessungen? <\/p><p>5. Welche Erschliessungsvariante verursacht die tiefsten volkswirtschaftlichen Kosten: die Erschliessung durch die Swisscom, durch die lokalen Energiewerke oder die Nutzung beider Infrastrukturen? <\/p><p>6. Wie beurteilt er einen nationalen Flächenausbau mit nur einer Faser im Vergleich zum Ausbau mit vier Fasern: kostenmässig und in Bezug auf das Dienstleistungsangebot für die Konsumentinnen und Konsumenten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Glasfaserstrategie des Bundes"}],"title":"Glasfaserstrategie des Bundes"}