{"id":20093302,"updated":"2023-07-28T09:09:26Z","additionalIndexing":"34;steuerähnliche Abgabe;Presseförderung;Pressefreiheit;unentgeltliche Dienstleistung;Zeitung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L06K120205010503","name":"Presseförderung","type":1},{"key":"L04K02021703","name":"Zeitung","type":1},{"key":"L06K070106020202","name":"unentgeltliche Dienstleistung","type":1},{"key":"L04K11070204","name":"steuerähnliche Abgabe","type":1},{"key":"L04K05020104","name":"Pressefreiheit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-05-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1244757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"09.3302","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Bundesrat hat sich stets für die Freiheit und die Vielfalt der Presse ausgesprochen. In einer direkten Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger regelmässig dazu aufgerufen sind, zu Themen Stellung zu nehmen, die für das Land von grösster Bedeutung sind, ist die Notwendigkeit einer vielfältigen Qualitätspresse unumstritten.<\/p><p>Die Polarisierung der Politik, die Beherrschung des Schweizer Pressemarktes durch zwei grosse Medienkonzerne sowie der Einstieg ausländischer Presseriesen in den schweizerischen Markt bedrohen jedoch die freie Bildung der öffentlichen Meinung. Zu oft präsentieren die marktbeherrschenden Printmedien eine uniforme Sicht der Dinge als objektive Darstellung wichtiger aktueller Themen. Unterdessen kämpft die unabhängige regionale Presse, geschwächt durch den Rückgang der Werbeeinnahmen und durch den Wettbewerb mit den auflagestarken Gratiszeitungen, um ihr Überleben. Auf lange Sicht sprechen Expertengruppen von einer schweizerischen Medienlandschaft, die von Gratiszeitungen einerseits und andererseits von teuren Qualitätstageszeitungen, die der Elite vorbehalten bleiben, beherrscht wird. Die Herausbildung einer Informationsgesellschaft mit zwei Geschwindigkeiten, in der die ärmeren von den reicheren Gesellschaftsschichten überholt werden, könnte die Gesamtheit unseres politischen Systems infrage stellen, das auf die ständige Diskussion und die Reife der Bevölkerung gründet.<\/p><p>Um dies zu verhindern, ist eine Steuer auf Gratiszeitungen notwendig, die so erhoben werden soll, dass die Existenz dieser Zeitungen nicht gefährdet wird - beispielsweise auf der Basis der Werbeeinnahmen. Die Steuer könnte der Subventionierung neuer oder der punktuellen Unterstützung bereits bestehender unabhängiger Tageszeitungen dienen. Die Subventionen würden den Tageszeitungen nach strengen Kriterien der Qualität, der redaktionellen Seriosität, der finanziellen Unabhängigkeit und der Strenge im Einsatz der finanziellen Mittel gewährt. Sie würden unabhängig von der politischen Orientierung der Zeitung erteilt, deren redaktionelle Freiheit somit abgesichert wäre.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat anerkennt die zentrale Bedeutung der Medien und insbesondere der Presse für die demokratische Willensbildung. Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass die Medien ihre Funktion in der Demokratie nur in einem funktionierenden publizistischen Wettbewerb befriedigend erfüllen können. Es ist allerdings Sache der Wettbewerbskommission, Übernahmen und Zusammenschlüsse wettbewerbsrechtlich zu beurteilen, sofern sie der Meldepflicht unterliegen. Medienpolitische Kriterien finden hier keinen Eingang. <\/p><p>Während die Bundesverfassung für die Regelung der audiovisuellen Medien eine Bundeskompetenz vorsieht, fehlt diese im Bereich der Printmedien. Hier beschränkt sich die Bundesverfassung (BV; SR 101) darauf, die Pressefreiheit als Teil der Medienfreiheit zu schützen. Förderungsmassnahmen zugunsten der Presse sind auf Bundesebene nur da möglich, wo sie verfassungsrechtlich in einem anderen Zusammenhang stehen. So sieht beispielsweise das auf Artikel 92 BV basierende Postgesetz (PG; SR 783.0) in seinem Artikel 15 Absatz 2 vor, dass die Post zur Erhaltung einer vielfältigen Regional- und Lokalpresse Ermässigungen für bestimmte abonnierte Tages- und Wochenzeitungen gewährt. <\/p><p>Weitergehende Förderungsmassnahmen wie die vom Motionär vorgeschlagene Steuer bedürften einer Verfassungsänderung. Derartige Verfassungsänderungen sind schon mehrmals zur Diskussion gestanden. So ist insbesondere die parlamentarische Initiative der SPK-N 03.448, \"Medien und Demokratie\", vom 3. September 2003 zu erwähnen. Mit dieser Initiative hätte eine Verfassungsgrundlage für eine direkte Subventionierung bestimmter Presseerzeugnisse geschaffen werden sollen. Im Vernehmlassungsverfahren stiess die Vorlage aber insbesondere auch bei den Branchenverbänden auf Widerstand, da Eingriffe in die Medienfreiheit befürchtet wurden. <\/p><p>National- und Ständerat sind auf die Vorlage der SPK-N nicht eingetreten, wobei neben medienpolitischen Bedenken auch ordnungspolitische Argumente ins Feld geführt wurden: Durch die direkte Subventionierung würde auf Kosten des Staates Strukturerhaltung betrieben. Stattdessen haben National- und Ständerat am 22. Juni 2007 den erwähnten Artikel 15 des Postgesetzes verabschiedet und sich für das bisherige System der indirekten Presseförderung entschieden. Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage der Bezahlzeitungen seit 2006 wegen der Gratiszeitungen und der konjunkturellen Entwicklung verschärft hat, hatte sich der Trend hin zu einem Strukturwandel schon damals bereits klar abgezeichnet.<\/p><p>Im Ergebnis ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine direkte Förderung der bezahlten Presse zum jetzigen Zeitpunkt weder verfassungsrechtlich noch politisch angebracht ist. Er sieht zudem keine Anhaltspunkte, welche darauf hinweisen, dass mit der Besteuerung von Gratiszeitungen der strukturelle Wandel im Printbereich aufgehalten und das Ziel einer vielfältigen Presselandschaft dadurch erreicht werden kann.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Entwurf zu einem Gesetz über eine Steuer auf Gratiszeitungen vorzulegen. Mit der Steuer sollen unabhängige und qualitativ hochwertige Schweizer Tageszeitungen lanciert und unterstützt werden. Der Bundesrat soll im Besonderen für den Schutz ihrer Unabhängigkeit von den grossen schweizerischen und ausländischen Pressekonzernen sorgen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unterstützung der unabhängigen Presse durch die Erhebung einer Steuer auf Gratiszeitungen"}],"title":"Unterstützung der unabhängigen Presse durch die Erhebung einer Steuer auf Gratiszeitungen"}