{"id":20093307,"updated":"2023-07-28T11:00:09Z","additionalIndexing":"32;15;Lehrstelle;Schiedsgerichtsbarkeit;Evaluation;Lehre;berufliche Bildung;Fonds","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2733,"gender":"f","id":4001,"name":"Weber-Gobet Marie-Thérèse","officialDenomination":"Weber-Gobet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L03K130202","name":"berufliche Bildung","type":1},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":1},{"key":"L04K13020204","name":"Lehre","type":1},{"key":"L06K070202030801","name":"Lehrstelle","type":1},{"key":"L04K05050111","name":"Schiedsgerichtsbarkeit","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-05-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2606,"gender":"m","id":1118,"name":"Ineichen Otto","officialDenomination":"Ineichen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2732,"gender":"f","id":3999,"name":"Prelicz-Huber Katharina","officialDenomination":"Prelicz-Huber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2489,"gender":"m","id":465,"name":"Fehr Mario","officialDenomination":"Fehr Mario"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2523,"gender":"m","id":500,"name":"Pfister Theophil","officialDenomination":"Pfister Theophil"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2143,"gender":"m","id":172,"name":"Rechsteiner Paul","officialDenomination":"Rechsteiner Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2591,"gender":"m","id":1152,"name":"Daguet André","officialDenomination":"Daguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2733,"gender":"f","id":4001,"name":"Weber-Gobet Marie-Thérèse","officialDenomination":"Weber-Gobet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3307","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gemäss Artikel 60 BBG können branchenbezogene Berufsbildungsfonds unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklärt werden. Zurzeit existieren 13 solcher Fonds, weitere 16 sind angemeldet. <\/p><p>Eine vom BBT in Auftrag gegebene Studie (Wirkungsanalyse allgemein verbindlich erklärter Berufsbildungsfonds. Schlussbericht, 2008. B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung AG, Basel) hat nun gezeigt, dass Regelung und Vollzug in Sachen nationale Berufsbildungsfonds Schwächen haben: Wegen Abgrenzungsproblemen insbesondere zu weiteren Branchenfonds aber auch kantonalen Fonds kommt es bei der Schaffung von nationalen Berufsbildungsfonds immer wieder zu Konflikten. Weil eine Regelung auf Verordnungsstufe fehlt, müssen diese Konflikte heute über Gerichtsverfahren gelöst werden. <\/p><p>Im Übrigen ist bekannt, dass in einzelnen Branchen Konflikte rund um die sozialpartnerschaftlichen Berufsbildungsfonds entstanden sind. <\/p><p>Die Motionärin und die Mitunterzeichnenden schlagen vor, dass über einen neuen Artikel in der Berufsbildungsverordnung eine paritätische Schlichtungsstelle mit Weisungsbefugnis eingerichtet wird. So kann umständlichen und allenfalls folgenschweren Gerichtsverfahren für die Betriebe vorgebeugt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Möglichkeit zu Berufsbildungsfonds, die für einzelne Branchen allgemeinverbindlich erklärt werden, wurde mit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 geschaffen. Die Einführung verlief nicht immer reibungslos. Schon früh zeigten sich Abgrenzungsprobleme bezüglich der Geltungsbereiche, indem bestimmte Verbände sehr extensiv vorgingen. Probleme gab es vor allem bei zwei Fonds, die in der Anfangszeit geschaffen wurden. <\/p><p>Wie eine kürzlich vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) in Auftrag gegebene Studie \"Wirkungsanalyse allgemein verbindlich erklärter Berufsbildungsfonds\" feststellte, ist die Konfliktbehebung im Bereich dieses neuen Finanzierungsinstruments stark von der Kompromissbereitschaft der Beteiligten abhängig. Die Studie schlägt Verbesserungsvarianten vor, unter anderen die von der Motion favorisierte Einführung einer unabhängigen Schlichtungsstelle.<\/p><p>Das BBT plant die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Klärung der verschiedenen Abgrenzungsfragen. Es geht namentlich um Beitragsleistungen von Firmen verwandter Branchen und von \"Mischbetrieben\", die Berufsleute aus verschiedenen Verbänden beschäftigen, sowie um Überschneidungen mit kantonalen Fonds. Auch die mit einer Schlichtungsstelle verbundenen Fragen müssen zuerst vertieft geprüft werden. Soll sie für jeden Fonds eingerichtet werden, oder soll sie für alle Fonds gelten? Ist die Akzeptanz für eine Schlichtungsstelle ohne abschliessende Entscheidbefugnis vorhanden, oder müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden?<\/p><p>Bildungsfonds sind Sache der branchenmässig organisierten Organisationen der Arbeitswelt als Träger und Anbieter von Berufsbildung. Es steht ihnen frei, sozialpartnerschaftliche Regelungen zu treffen. Eine im Sinne der Sozialpartnerschaft paritätische Stelle hingegen ist gesetzlich nicht vorgesehen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) mit einem Zusatz zu ergänzen, der das Vorgehen bei Konflikten bei der Schaffung eines Berufsbildungsfonds gemäss Artikel 60 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) regelt. Vorgeschlagen wird, dass Kriterien für die Zielsetzung und die Funktionsweise sowie die finanzielle Abgrenzung zu den übrigen Aufgaben der Branchenverbände festgelegt werden und eine paritätische Schlichtungsstelle mit Weisungsbefugnis eingerichtet wird, in der alle Verbundpartner gemäss Artikel 1 BBG vertreten sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Paritätische Schlichtungsstelle Berufsbildungsfonds"}],"title":"Paritätische Schlichtungsstelle Berufsbildungsfonds"}