﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093313</id><updated>2025-06-25T00:34:03Z</updated><additionalIndexing>12;Inhaftierung;Strafgesetzbuch;Strafvollzugsrecht;Ersatzstrafe;gemeinnützige Anstalt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2323</code><gender>m</gender><id>214</id><name>Stamm Luzi</name><officialDenomination>Stamm</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05010207</key><name>Strafgesetzbuch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010104</key><name>Ersatzstrafe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010106</key><name>Inhaftierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050103</key><name>Strafvollzugsrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030306</key><name>gemeinnützige Anstalt</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-03T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-12-10T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: "Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Bedingung in Artikel 37 des Strafgesetzbuches, wonach der Täter der Anordnung von gemeinnütziger Arbeit zustimmen muss, zu streichen sei. Verhält sich der Verurteilte unkooperativ, könnte die gemeinnützige Arbeit um die Zeitdauer des unkooperativen Verhaltens verlängert werden oder die gesamte angeordnete Dauer nachträglich als Freiheitsstrafe verbüsst werden".</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text><type>3</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-25T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council i:nil="true" /><date>2013-09-25T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 12.046</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2014-06-18T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council i:nil="true" /><date>2014-06-18T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 12.046</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>+</code><date>2009-05-20T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>RK-SR</abbreviation><id>25</id><name>Kommission für Rechtsfragen SR</name><abbreviation1>RK-S</abbreviation1><abbreviation2>RK</abbreviation2><committeeNumber>25</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-06-03T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2009-12-10T00:00:00</date><id>4</id><name>Von beiden Räten behandelt</name></state><state><date>2010-03-03T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2014-06-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2323</code><gender>m</gender><id>214</id><name>Stamm Luzi</name><officialDenomination>Stamm</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3313</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Bei der Revision des Strafgesetzbuches (in Kraft seit 1. Januar 2007) wurde bestimmt, dass gemeinnützige Arbeit nur dann angeordnet werden kann, wenn der betroffene Verurteilte zustimmt; dies unter anderem aus der Überlegung heraus, dass es für gemeinnützige Institutionen schwierig ist, mit Verurteilten zusammenzuarbeiten, die sich unkooperativ beziehungsweise "zleidwärcherisch" verhalten. Diese Problematik kann gelöst werden, indem dem Verurteilten die Zeit des unkooperativen Verhaltens nicht angerechnet wird und eine entsprechende Verlängerung der gemeinnützigen Arbeit oder die Versetzung in den Freiheitsentzug angeordnet wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Am 1. Januar 2007 ist das neue Strafensystem des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Ein zentrales Anliegen der Revision war die Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten durch eine neue Geldstrafe im Tagessatzsystem und die gemeinnützige Arbeit. Als Folge der Postulate Sommaruga 08.3381 und Amherd 08.3377 beauftragte der Bundesrat im Herbst 2008 das EJPD, die Auswirkungen des neuen Strafensystems im Bereich der kurzen Strafen zu evaluieren. Die Evaluation wird auch den Bereich der Verwahrung und des Jugendstrafrechts umfassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das neue Strafensystem wurde zwar in der Vernehmlassung und im Parlament von einer klaren Mehrheit getragen. Die Kritik, die bereits im Gesetzgebungsverfahren erhoben wurde, ist jedoch nie abgeklungen. Sie hat sich in den letzten Monaten sogar massiv verstärkt. Das EJPD hat daher den Mitgliedern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) am 26. März 2009 einen Fragebogen zugestellt, in welchem diese nach ihren Erfahrungen mit dem neuen Strafensystem gefragt werden. Gleichzeitig werden sie gebeten, sich zu konkreten Änderungsvorschlägen zu äussern. Den Mitgliedern der KKJPD wurde dazu eine Frist bis Ende Mai 2009 eingeräumt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die neuen Strafen bilden ein in sich geschlossenes Gesamtsystem. Jede Änderung kann sich auf vielfältige Art auswirken und das gesamte System infrage stellen. Gestützt auf die heute vorliegenden Fakten kann noch nicht fundiert beurteilt werden, welche Änderungen sinnvoll sind und was für Auswirkungen sie auf das übrige Strafensystem haben werden. Punktuelle Änderungen, welche nicht das gesamte Strafensystem mitberücksichtigen, sind daher zu vermeiden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einwilligung des Verurteilten zur Verbüssung von gemeinnütziger Arbeit ist aus rechtlicher Sicht zwar nicht unbedingt notwendig. Trotzdem wird sie in der Praxis als unabdingbare Voraussetzung angesehen; dies auch aufgrund der Versuche, die seit 1990 in der Schweiz mit gemeinnütziger Arbeit durchgeführt wurden. Der Verzicht auf die Einwilligung hätte nicht zuletzt einen unnötigen Mehraufwand für die Gerichte zur Folge, die abklären müssten, ob eine geeignete Arbeitsstelle für einen Verurteilten zur Verfügung steht, der keine gemeinnützige Arbeit leisten will. Die Vollzugsbehörden müssten sich vermehrt mit Vollzugsabbrüchen befassen und wären mit unzufriedenen Arbeitgebern konfrontiert. Beide müssten sich schliesslich vermehrt mit der Umwandlung von gemeinnütziger Arbeit in eine andere Strafe beschäftigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass das EJPD das neue Sanktionensystem bereits überprüft. Gestützt auf eine fundierte Faktenlage soll dabei jede Strafe, ihr Anwendungsbereich, die Art des Vollzuges und ihre Verknüpfungen mit den anderen Sanktionen analysiert und nötigenfalls geändert werden. Dies gilt namentlich in Bezug auf die kurzen Freiheitsstrafen, die Geldstrafen und die gemeinnützige Arbeit und betrifft somit vor allem den stark kritisierten Bereich der Strafen unter sechs Monaten. Bei diesen Arbeiten werden auch die Anliegen der vorliegenden Motion berücksichtigt werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Bedingung in Artikel 37 des Strafgesetzbuches, wonach der Täter der Anordnung von gemeinnütziger Arbeit zustimmen muss, sei zu streichen. Verhält sich der Verurteilte unkooperativ, sei die gemeinnützige Arbeit um die Zeitdauer des unkooperativen Verhaltens zu verlängern, oder die gesamte angeordnete Dauer sei nachträglich als Freiheitsstrafe zu verbüssen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Strafgesetzbuch. Abschaffung der Freiwilligkeit bei gemeinnütziger Arbeit</value></text></texts><title>Strafgesetzbuch. Abschaffung der Freiwilligkeit bei gemeinnütziger Arbeit</title></affair>