{"id":20093318,"updated":"2025-06-25T00:07:57Z","additionalIndexing":"55;Pflanzenschutzmittel;Giftstoff;Bienenzucht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L05K1401010201","name":"Bienenzucht","type":1},{"key":"L05K1401080203","name":"Pflanzenschutzmittel","type":1},{"key":"L05K0602010402","name":"Giftstoff","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-12-03T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-03-11T00:00:00Z","text":"Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: Der Bundesrat wird beauftragt, die Zulassung von Clothianidin und die Form der Anwendung zu überprüfen.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-09-14T00:00:00Z","text":"Zustimmung","type":3},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-06-10T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-06-10T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.006","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-12T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-12T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.006","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-05-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-SR","id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR","abbreviation1":"WAK-S","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1259794800000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Besonders der Einsatz des Stoffes Clothianidin kann auf Bienen und Bienenbrut eine tödliche Wirkung haben. Für das Ökosystem und die Landwirtschaft sind Bienen von grosser Bedeutung: Sie bestäuben viele Kulturpflanzen wie Obstbäume und Gemüsesorten und tragen so erheblich zum Ernteerfolg bei. 35 Prozent der weltweiten Nahrungsmittelproduktion hängen nach Angaben der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen von Bestäubern ab. Deutschland und Italien haben nun den Einsatz dieses Nervengiftes verboten. In der Schweiz ist Clothianidin seit 2006 zugelassen. <\/p><p>In der Fragestunde vom 9. März 2009 hat der Bundesrat auf meine Fragen zu einer Sistierung dieses Pflanzenschutzmittels unter anderem geantwortet, dass durch strenge Auflagen beim Austragen des mit Clothianidin behandelten Saatgutes mit dem Einsatz von Deflektoren bei der Saat auf eine Sistierung verzichtet werden kann. Es ist aber sehr fraglich, ob diese kurzfristige Weisung von Mitte Januar 2009 noch vor der Maisaussaat von den Landwirten in der Praxis umgesetzt werden kann. Auch ist völlig unklar, wie sich dieses Nervengift im Boden anreichert und ob es über die maschinelle Bodenbearbeitung wieder als Staub freigesetzt wird. <\/p><p>Ein Clothianidin-Verbot würde den Anbau von Mais in der Schweiz nicht gefährden, da dieser Wirkstoff als Saatgutbeizmittel nur auf etwa 5 bis 10 Prozent der gesamten Maisfläche angewendet wird. Ausserdem hilft die in der Schweiz vorgeschriebene Fruchtfolge, den Schädling Maiswurzelbohrer in Schach zu halten, der in anderen Ländern Europas in Maismonokulturen ein Problem ist. Ausserdem wird Clothianidin in der Schweiz nur gegen die Schadinsekten Drahtwürmer und Fritfliege eingesetzt. Diese Schädlinge können aber mit anderen Produkten bekämpft werden. <\/p><p>Der grossflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft muss im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Bienen und auf unser Ökosystem genau untersucht und beurteilt werden. Daher sollen neue Zulassungsrichtlinien und Methoden zur Bewertung der Bienenungefährlichkeit von Pestiziden eingeführt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Frühling 2008 wurden in Süddeutschland grosse Schäden an Bienenvölkern festgestellt. Die Untersuchungen vor Ort haben ergeben, dass das Ausmass des Bienensterbens auf zwei Faktoren zurückzuführen ist: die Emission von Staub, der Rückstände von Insektiziden auf Basis von Clothianidin aufweist, sowie der Einsatz von pneumatischen Saatmaschinen, die diesen Staub nach oben entweichen lassen. Ausserdem wurde auf der gesamten Maisfläche Saatgut ausgebracht, das im Rahmen der amtlichen Bekämpfung des Maisschädlings Diabrotica virgifera behandelt worden war. <\/p><p>Im Vergleich dazu wurden 2009 in der Schweiz nur 4 Prozent des Saatmaises mit Insektizid gebeizt. Die in Deutschland verwendete Dosierung entspricht zudem dem 2,5-Fachen der hierzulande zulässigen. <\/p><p>Angesichts dieser Fakten hat das Bundesamt für Landwirtschaft das Risiko für die Bienen im Zusammenhang mit der Verwendung von Insektiziden des Typs Neonicotinoide als Saatbeizmittel neu beurteilt. Diese Evaluierung hat gezeigt, dass durch die Reduktion der Beizmittelstaubbildung und die Ausrüstung der Saatmaschinen mit Deflektoren, die den Luftstrom nach unten lenken, das Risiko für die Bienen auf ein annehmbares Niveau gesenkt werden kann.<\/p><p>Die Bewilligungen wurden Ende 2008 in diesem Sinne angepasst. Die Information betreffend die Verpflichtung, Saatmaschinen mit Deflektoren auszustatten, wurde der Praxis via Agrarpresse und Pflanzenschutzdienste kommuniziert. Es fand ein Austausch statt mit Vertretern der Landmaschinenindustrie und der Hauptnutzer (landwirtschaftliche Lohnunternehmen). Ein Grossteil der Maschinen kann dieses Jahr umgerüstet werden. Als Alternative können Landwirte ungebeiztes Saatgut verwenden.<\/p><p>Es wurden stichprobenweise Kontrollen der Behandlungsqualität des gebeizten Saatguts vorgenommen. Diese haben ergeben, dass die Norm bezüglich der Staubbildung eingehalten wird. Ausserdem wurde ein Monitoring eingerichtet, um die Auswirkung auf die Bienenvölker im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Insektizide zu überwachen. Es geht darum, die Effizienz der getroffenen Massnahmen betreffend das Risiko für die Bienen im Praxisumfeld sicherzustellen. Den Resultaten dieses Monitorings sowie den namentlich in Deutschland durchgeführten zahlreichen Versuchen, einschliesslich bezüglich der Problematik des Gutationswassers, wird Beachtung geschenkt. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse werden die Bewilligungen neu geprüft werden. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen es der Zulassungsstelle, eine Bewilligung jederzeit anzupassen oder zu widerrufen, sollten neue Fakten zeigen, dass das Risiko nicht mehr annehmbar ist. <\/p><p>Die Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung sind eindeutig: Ein Produkt kann nur dann zugelassen werden, wenn es keine unannehmbaren Nebenwirkungen für die Umwelt hat. Den Bienen wird bei dieser Prüfung besondere Beachtung zuteil, insbesondere wenn es sich um ein Insektizid handelt. Die spezifische Problematik im Zusammenhang mit der Emission von Staub, der Rückstände von Saatgutbeizmittel enthalten kann, wird neu bei den Evaluierungsmethoden mitberücksichtigt. Die Zulassungsstelle verfolgt die Entwicklungen dieser Methoden auf internationaler Ebene genau.<\/p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Sistierung der Zulassung derzeit nicht gerechtfertigt ist und die Zulassungsbedingungen den Risiken von Insektiziden für Bienen Rechnung tragen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zulassung von Clothianidin als Pflanzenschutzmittel sofort zu sistieren und ein langfristiges Verbot zu prüfen. Gleichzeitig sollen neue Zulassungsrichtlinien und Methoden zur Bewertung der Bienenungefährlichkeit von Pestiziden eingeführt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutz der Bienen. Verbot des Nervengiftes Clothianidin als Pflanzenschutzmittel"}],"title":"Schutz der Bienen. Verbot des Nervengiftes Clothianidin als Pflanzenschutzmittel"}