﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093348</id><updated>2025-11-14T07:43:22Z</updated><additionalIndexing>24;öffentliche Anleihe;Bankgeschäft;Staatseigentum;Grossbank;Aktie;Verkaufspreis;Börsengeschäft;Anleihe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2061</code><gender>f</gender><id>466</id><name>Fetz Anita</name><officialDenomination>Fetz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1104010104</key><name>Grossbank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040301</key><name>Anleihe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080302</key><name>öffentliche Anleihe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106010101</key><name>Aktie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110402</key><name>Bankgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11060104</key><name>Börsengeschäft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050211</key><name>Verkaufspreis</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070116</key><name>Staatseigentum</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-05-27T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>+</code><date>2009-05-06T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-05-27T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2010-06-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2009-05-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4809</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2629</code><gender>f</gender><id>1148</id><name>Savary Géraldine</name><officialDenomination>Savary</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2061</code><gender>f</gender><id>466</id><name>Fetz Anita</name><officialDenomination>Fetz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3348</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bund hält derzeit Pflichtwandelanleihen der UBS im Nominalwert von 6 Milliarden Franken, die grundsätzlich veräusserbar sind, ab Juni 2009 gewandelt werden können und spätestens bei Ablauf der 30-monatigen Laufzeit (im Juni 2011) gewandelt werden müssen. Der Halter der Anleihe hat für diese Laufzeit Coupons von 12,5 Prozent pro Jahr, auch für den Fall einer frühzeitigen Wandlung. Die Verzinsung kann unter bestimmten Bedingungen in UBS-Aktien erfolgen (Anhang 2 der Botschaft 08.077 zu einem Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems vom 5. November 2008). Auch im Verhältnis zwischen UBS und Schweizerischer Nationalbank ist vorgesehen, dass die UBS Verpflichtungen in UBS-Aktien abgelten kann bzw. muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei einer Wandlung zum vertraglich festgelegten Mindestpreis von Fr. 18.21 pro Aktie geht es bei der UBS-Pflichtwandelanleihe um rund 330 Millionen UBS-Aktien, also um etwa ein Zehntel der UBS-Aktien. Deren Veräusserung auf einen Schlag hätte Auswirkungen auf den Marktwert der UBS und stünde dem eigentlichen Ziel des Massnahmenpakets entgegen (Stabilisierung von UBS und Finanzsystem Schweiz). Von einer Veräusserung ist indessen auszugehen, solange der Bund - nicht nur aus ordnungspolitischen Gründen - nicht Miteigentümer dieser Bank werden will. Hier wäre eine Auslegeordnung für die weitere Zukunft ebenso dienlich wie eine Darstellung der Möglichkeiten, welche eine Veräusserung der Pflichtwandelanleihe noch während der Laufzeit bietet (einschliesslich allfälliger Abschläge auf den Einstandspreis). Augenmerk ist dabei insbesondere etwaigen Interessenkonflikten des Bundes zu schenken: So hat der Bund wegen der Coupons ein finanzpolitisches Interesse, die Pflichtwandelanleihe so lange wie möglich in seinem Besitz zu halten, wobei die Kursentwicklung der UBS-Aktie dieses Interesse verkleinern kann. Zum anderen ist aus ordnungs- und wettbewerbspolitischen Gründen ein möglichst rascher Rückzug des Bundes aus der Pflichtwandelanleihe anstrebbar, wie der Bundesrat dies in der Botschaft zum Massnahmenpaket angekündigt hat (Ziff. 2.3.5 der Botschaft 08.077 zu einem Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems vom 5. November 2008). Und schliesslich soll aus volkswirtschaftlichem Interesse das Finanzsystem möglichst stabil gehalten werden. Eine Darstellung dieser Spannungen und des Umgangs mit ihnen wäre für Parlament und Öffentlichkeit hilfreich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ähnliches gilt für UBS-Aktien, die der Bund als Verzinsung erhalten könnte, und für die maximal 100 Millionen UBS-Aktien, welche die SNB von der UBS erhalten könnte.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems hat zum Ziel, den Finanzplatz Schweiz und insbesondere die UBS AG zu stabilisieren. Die anfängliche Investitionsausgabe des Bundes in der Höhe von fast 6 Milliarden Franken soll mit ausreichender Wahrscheinlichkeit durch die Zinserträge und den Verkaufserlös aus der Weiterplatzierung der Anleihe bzw. der Aktien refinanziert werden. Die Beteiligung ist zeitlich befristet. Es ist vorgesehen, dass der Bund sich durch Weiterplatzierung der Pflichtwandelanleihe oder von Teilen davon oder aber durch frühzeitige Umwandlung und Verkauf der Aktien unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen und unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse zurückzieht. Dem Bund stehen verschiedene Verkaufsverfahren offen, um sich von seinen Anteilen zu trennen. Beim Verkauf werden kommerzielle Überlegungen im Vordergrund stehen, aber mit der wichtigen Bedingung, dass die volkswirtschaftliche Verantwortung und das Interesse an einem einwandfrei funktionierenden Finanzplatz gewahrt bleiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das EFD wird die Finanzkommissionen fortlaufend über die Grundsätze und Möglichkeiten bei der Bewirtschaftung der Pflichtwandelanleihe informieren. Die Orientierung über UBS-Aktien, die gegebenenfalls der Schweizerischen Nationalbank zugehen, obliegt den Organen der SNB.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesamtschau zu den Szenarien zu verfassen, die ihm im Umgang mit der UBS-Pflichtwandelanleihe offenstehen. Er bezieht dabei die UBS-Aktien ein, die er oder die Schweizerische Nationalbank allfällig erhalten oder erwerben, und beleuchtet die allfälligen Auswirkungen von Veräussern und Halten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Umgang mit der UBS-Pflichtwandelanleihe und mit UBS-Aktien in staatlichem Besitz</value></text></texts><title>Umgang mit der UBS-Pflichtwandelanleihe und mit UBS-Aktien in staatlichem Besitz</title></affair>