{"id":20093352,"updated":"2023-07-28T08:50:18Z","additionalIndexing":"34;Übertragungsnetz;Wettbewerbsbeschränkung;Interkonnektion;Swisscom;marktbeherrschende Stellung;Fernmeldegerät;Marktzugang;Telekommunikation;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2561,"gender":"m","id":540,"name":"Lombardi Filippo","officialDenomination":"Lombardi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L04K12020201","name":"Telekommunikation","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L05K0701030311","name":"Marktzugang","type":1},{"key":"L05K0703010104","name":"marktbeherrschende Stellung","type":1},{"key":"L06K120202010203","name":"Übertragungsnetz","type":1},{"key":"L05K1202020104","name":"Interkonnektion","type":2},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":2},{"key":"L05K1202020107","name":"Swisscom","type":2},{"key":"L05K1202020101","name":"Fernmeldegerät","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-06-11T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-05-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1244671200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2575,"gender":"m","id":825,"name":"Germann Hannes","officialDenomination":"Germann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2561,"gender":"m","id":540,"name":"Lombardi Filippo","officialDenomination":"Lombardi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"09.3352","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat wurde mit der Annahme des Postulates KVF-S 09.3002 mit der Erstellung einer umfassenden Auslegeordnung zum Fernmeldebereich beauftragt. Sie ist bis spätestens Mitte 2010 vorzulegen und soll auch allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen. Das Postulat verlangt u. a., die Methode der Preisberechnung bei Zugangsverfahren zu überprüfen. Eine vertiefte Behandlung der hier gestellten Fragen kann daher erst im Rahmen des Berichtes des Bundesrates erfolgen.<\/p><p>1. Die marktbeherrschende Anbieterin muss gemäss Artikel 11 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) anderen Anbieterinnen den Zugang zu ihren Einrichtungen und Diensten auf nichtdiskriminierende Weise gewähren. Artikel 52 Absatz 2 der Verordnung über Fernmeldedienste vom 9. März 2007 (FDV; SR 784.101.1) hält fest, dass keine Anbieterin schlechter gestellt werden darf als Geschäftseinheiten, Tochterfirmen oder andere Partnerinnen der marktbeherrschenden Anbieterin. Der Bundesrat wird in seiner Auslegeordnung auch diesen Aspekt behandeln.<\/p><p>Die geltende Berechnungsvorgabe für den Netzzugang beruht auf dem Vergleich mit einer neuen Markteintreterin und legt deren Wiederbeschaffungskosten zugrunde (sogenannte LRIC-Methode). Auch wenn diese Methode nicht ausdrücklich im FMG festgelegt, sondern auf Verordnungsebene definiert wird (siehe Art. 54 Abs. 1 Bst. b FDV), war sie Gegenstand intensiver parlamentarischer Diskussionen. Dabei ist das Parlament davon ausgegangen, dass bei der Berechnung der Zugangspreise eine andere Lösung zur Anwendung kommt als im Bereich der Grundversorgung. Dort wird für die Berechnung ungedeckter Kosten auf die Buchwerte der Anlagen abgestellt (vgl. AB 2004 N 1706).<\/p><p>Die LRIC-Methode folgt der Philosophie des Infrastrukturwettbewerbs und soll für die Fernmeldediensteanbieterinnen Anreize schaffen, selbst in Infrastrukturen zu investieren. Sie ist etabliert und hat beispielsweise vor kurzer Zeit in Deutschland der Bundesnetzagentur erneut als Basis für die Preise für die Entbündelung der letzten Meile gedient.<\/p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass sich die Methode zur Festlegung der Festnetzinterkonnektionspreise bewährt hat. Die Interkonnektionspreise in der Schweiz gehören zu den tiefsten Europas (vgl. Progress Report on the Single European Electronic Communications Market 2008, 14th Report, COM-2009-140 Final; Anhang 2: Marktübersicht, SEC-2009-376, S. 95, verfügbar unter http:\/\/ec.europa.eu\/information_society\/policy\/ecomm\/ &gt; Implementation &amp; enforcement).<\/p><p>2. Der Preisüberwacher hat sich im Rahmen seiner Stellungnahme zu einem Zugangsverfahren vor der Comcom geäussert und von seinem Empfehlungsrecht Gebrauch gemacht. Alternativen zur LRIC-Methode mit Wiederbeschaffungsneuwerten, wie sie beispielsweise der Preisüberwacher vorgeschlagen hat, werden im Rahmen des Berichts zum Postulat 09.3002 selbstverständlich eingehend geprüft. <\/p><p>3. Falls mit den effektiven Kosten des Anschlussnetzes diejenigen Kosten gemeint sind, die in die Erfolgsrechnung der Swisscom einfliessen, kennt der Bundesrat diese effektiven Kosten nicht. Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass der von der Comcom verfügte Preis inklusive Aufschaltgebühr nur knapp über dem europäischen Durchschnitt liegt (vgl. Progress Report on the Single European Electronic Communications Market 2008, 14th Report, COM-2009-140 Final; Anhang 2: Marktübersicht, SEC-2009-376, S. 119, verfügbar unter http:\/\/ec.europa.eu\/information_society\/policy\/ecomm\/ &gt; Implementation &amp; enforcement).<\/p><p>4. Der Ausbau der zukünftigen Glasfasernetze ist vor dem Hintergrund zukunftsgerichteter und kapazitätsintensiver Anwendungen und Dienste zu sehen. Die Akteure des Glasfaserausbaus befinden sich dabei in einer Konkurrenzsituation mit Infrastrukturen, welche bereits heute hohe Bandbreiten erlauben, wie die Kabel-TV-Netze. Mit der Entbündelung der letzten Meile des Kupfernetzes können voraussichtlich die mittelfristig vorhandenen Bandbreitenbedürfnisse befriedigt werden. Damit ergänzen sich die Entbündelung der letzten (Kupfer-)Meile und der längerfristig angelegte Glasfasernetz-Ausbau.<\/p><p>5. Die Frage der Preisberechnung ist ein wichtiges Element der Fernmeldeordnung. Angesichts der Tatsache, dass dieser Punkt Gegenstand intensiver parlamentarischer Diskussionen war und der Bundesrat zu dieser Frage in der vom Parlament geforderten Auslegeordnung Stellung nehmen wird, wäre es nicht angezeigt, vorschnell über eine Verordnungsänderung Weichenstellungen vorzunehmen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In Anbetracht der Annahme der Motion Forster 08.3639 und des Postulates KVF-S 09.3002 durch den Ständerat und im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Teilrevision der Fernmeldedienstverordnung (FDV) ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die heute geltende Berechnungsvorgabe für den Netzzugang zu Marktverzerrungen führt, weil der ehemalige Monopolist sein eigenes Netz zu viel günstigeren Bedingungen als die Konkurrenten benutzen kann?<\/p><p>2. Teilt er die Meinung des Preisüberwachers - gemäss dessen Stellungnahme vom 18. Juni 2008 (von der Comcom in ihrer Verfügung des 9. Oktobers 2008 zitiert) - dass eine Abkehr von einer Modellrechnung gestützt auf Wiederbeschaffungsneuwerte ernsthaft zu prüfen sei?<\/p><p>3. Ist er in der Lage, die effektiven Kosten der Swisscom für den Netzzugang zu beziffern? Wie gross ist seiner Ansicht nach die Differenz zwischen diesen Kosten und dem von der Comcom verfügten Preis von Fr. 18.18? Wäre der Bundesrat allenfalls bereit, Vorgaben für die Verwendung solcher Mehreinnahmen zu machen?<\/p><p>4. Inwieweit könnte dieser Umstand eine negative Auswirkung auf die rasche Ausweitung des Glasfasernetzes in der Schweiz haben, indem das alte Kupferdrahtnetz mit der Entbündelung der letzten Meile ökonomisch noch attraktiver geworden ist?<\/p><p>5. Sieht er die Möglichkeit, diese dringliche Problematik bereits im Rahmen der allernächsten Teilrevision der FDV zu lösen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Marktverzerrung beim Netzzugang"}],"title":"Marktverzerrung beim Netzzugang"}