﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093372</id><updated>2023-07-28T05:49:26Z</updated><additionalIndexing>15;Arbeitsbeschaffungsprogramm;Lehrstelle;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;junge/r Arbeitnehmer/in;Finanzierung;Jugendarbeitslosigkeit;Zugang zum Beruf</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2597</code><gender>f</gender><id>1125</id><name>Galladé Chantal</name><officialDenomination>Galladé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-04-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-09-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2489</code><gender>m</gender><id>465</id><name>Fehr Mario</name><officialDenomination>Fehr Mario</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2694</code><gender>m</gender><id>3891</id><name>Jositsch Daniel</name><officialDenomination>Jositsch</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2488</code><gender>m</gender><id>464</id><name>Fehr 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Chantal</name><officialDenomination>Galladé</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3372</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Zahl der jungen Arbeitslosen ist hoch und die Situation alarmierend. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausgehend von Artikel 59 Absatz 2 des neuen Berufsbildungsgesetzes, welches seit Januar 2004 in Kraft ist, muss der Bund 10 Prozent seiner Kostenbeteiligung für Massnahmen im öffentlichen Interesse, wie sie in den Artikeln 54 und 55 BBG genannt werden, einsetzen. So soll er z. B. in Massnahmen zur Integration Jugendlicher mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Schwierigkeiten in der Berufsbildung investieren, in Massnahmen zur Förderung des Verbleibes im Beruf und des Wiedereinstieges sowie in Massnahmen, die der Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebotes dienen. Gemäss Auskünften des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie wurde im Jahr 2004 nur die Hälfte der Summe von etwa 50 Millionen Franken in solche Projekte investiert, da in den Kantonen nicht genügend innovative Projekte eingegangen waren. In den Jahren danach wurde ebenfalls ein grosser Teil des Betrages nicht zugunsten junger Arbeitsloser und innovativer Projekte investiert. Nun hat der Bund auch die Möglichkeit, selber solche Projekte und Massnahmen anzuregen und mit den geeigneten Partnern zusammen umzusetzen. Dies soll er angesichts der prekären Situation zugunsten der jungen Arbeitslosen tun und die nötigen Mittel dafür aus dem dafür vorgesehenen "Innovationszehntel" beziehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich gemeinsam dafür ein, den Jugendlichen eine Berufsbildung zu ermöglichen und ihnen den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre liegt heute ein breites Instrumentarium an bewährten Massnahmen vor. Es deckt die unterschiedlichsten Bedürfnisse in den Bereichen Berufswahl, Lehrstellenförderung und Integration von Jugendlichen in die Berufsbildung ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es bewährt sich, dass für die Konzipierung und Umsetzung der Massnahmen die Kantone zuständig sind. Diese sind mit den lokalen und regionalen Verhältnissen vertraut. Auch haben sie direkten Kontakt zu den Betrieben vor Ort. Sie können daher am besten abschätzen, welche Massnahmen für die konkreten Bedürfnisse tatsächlich erforderlich sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Kantone. Wie der Bundesrat in der Beantwortung der Anfrage Galladé 09.1036, "Projekte für junge Arbeitslose und Lehrstellen mit dem Innovationszehntel", festgehalten hat, stellte der Bund 2008 den Kantonen pauschal 480 Millionen Franken für die Berufsbildung zur Verfügung. In diesem Betrag sind die regulären Aufwendungen eingeschlossen für Massnahmen zur Integration Jugendlicher in die Berufsbildung, zur Förderung des Verbleibs im Beruf und des Wiedereinstiegs sowie Massnahmen, die der Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebots dienen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zusätzlich stehen jährlich 10 Prozent der Aufwendungen des Bundes für Berufsbildung bereit, um gezielt Massnahmen der Kantone und Organisationen der Arbeitswelt zu unterstützen. Sie dienen der Entwicklung der Berufsbildung und der Qualitätsentwicklung (Art. 54 BBG; SR 412.10) sowie der Unterstützung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse (Art. 55 BBG). Voraussetzung für eine Bundesbeteiligung sind der innovative Gehalt oder Anforderungen und Probleme, die das übliche Mass übersteigen. Die Selbstbeteiligung der Verbundpartner erhöht die Qualität der Angebote und den effizienten Einsatz der Mittel. Unterstützung bietet der Bund auch, indem er für die Steuerung und Weiterentwicklung der Berufsbildung zuständig ist. In Abstimmung mit den Verbundpartnern fördert er Innovationen wie die Entwicklung neuer Berufe im Gesundheitsbereich oder die Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildungen mit Berufsattest. Weiter sorgt er für die Koordination auf nationaler Ebene wie beispielsweise im Projekt Case Management Berufsbildung. Schliesslich unterstützt er Projekte von nationalem Interesse wie Speranza 2000.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das System der Berufsbildungsfinanzierung wurde 2004 mit dem neuen Berufsbildungsgesetz eingeführt. Im Vordergrund standen höhere Transparenz des Mitteleinsatzes und der Grundsatz, die Verantwortung vor Ort zu stärken. Inzwischen hat sich die neue Berufsbildungsfinanzierung etabliert. Kantone und Organisationen der Arbeitswelt sind mit den Finanzierungsabläufen vertraut. Die gesprochenen Berufsbildungskredite des Bundes wurden 2008 zu 97 Prozent ausgeschöpft. Nicht Gegenstand der Finanzierung durch das Berufsbildungsgesetz sind arbeitsmarktliche Massnahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV). Für Schulabgängerinnen und Schulabgänger bietet die ALV subsidiär zu den Angeboten der Berufsbildung Motivationssemester an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, behält sich der Bundesrat vor, der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu stellen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die verantwortlichen Behörden des Bundes sollen Projekte, welche Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit die Chancen für einen Einstieg ins Erwerbsleben oder in eine Ausbildung eröffnen oder erhöhen, entwickeln und deren Umsetzung aufzeigen. Dies kann auch in Zusammenarbeit mit Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt oder Branchenverbänden geschehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ausschöpfung des Innovationszehntels zugunsten der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit</value></text></texts><title>Ausschöpfung des Innovationszehntels zugunsten der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit</title></affair>