{"id":20093381,"updated":"2023-07-27T21:57:19Z","additionalIndexing":"15;32;junger Mensch;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Weiterbildung;Subvention;junge\/r Arbeitnehmer\/in;berufliche Bildung;Jugendarbeitslosigkeit","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-04-28T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4808"},"descriptors":[{"key":"L05K0702030403","name":"Jugendarbeitslosigkeit","type":1},{"key":"L05K0702020112","name":"junge\/r Arbeitnehmer\/in","type":1},{"key":"L04K13030203","name":"Weiterbildung","type":1},{"key":"L03K130202","name":"berufliche Bildung","type":1},{"key":"L05K0702030303","name":"Bekämpfung der Arbeitslosigkeit","type":1},{"key":"L05K0107010204","name":"junger Mensch","type":2},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-15T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-08-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1240869600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1252965600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"speaker"}],"shortId":"09.3381","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schätzt, dass die Zahl der Arbeitslosen in der Schweiz bis 2010 über 200 000 (oder 5,2 Prozent) ansteigen wird. Derzeit verlieren 5000 bis 6000 Personen monatlich ihre Arbeit, und dieses Tempo wird sich laut Seco in der zweiten Jahreshälfte 2009 noch beschleunigen. Die Zahl der Jugendlichen ohne Arbeit nahm bereits innert Jahresfrist überproportional um 29,2 Prozent auf über 22 000 zu.<\/p><p>Speziell Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern droht angesichts der angespannten Stellensituation die Arbeitslosigkeit. Mit der finanziellen Unterstützung des Bundes können diese jungen Erwachsenen eine zusätzliche Ausbildung oder eine Weiterbildung besuchen und sich somit für ihre Berufskarriere besser qualifizieren.<\/p><p>Alle erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen einer Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis oder einem vergleichbaren Abschluss sollen zusammen mit dem Zeugnis einen Ausbildungs- und Weiterbildungsgutschein über 5000 Franken erhalten, einlösbar bei einer vom Bund oder von einem Kanton anerkannten Institution der höheren Berufsbildung.<\/p><p>Geht man von rund 60 000 eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen und vergleichbaren Abschlüssen pro Jahr und einer Nutzungsrate des Gutscheins von 40 Prozent aus, so betragen die Kosten 120 Millionen Franken.<\/p><p>Die Studie \"Wolter\", vom BBT in Auftrag gegeben und am 23. Februar 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt, belegt die Wirkung von Bildungsgutscheinen auf das Bildungsverhalten - insbesondere auch von bildungsfernen Personen. Die Empfehlung des Berichtes, solche Gutscheine gezielt einzusetzen, wird mit der Fokussierung auf Lehrabgängerinnen und -abgänger in dieser Motion berücksichtigt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die ähnlich lautenden Motionen Fässler 08.4031 vom 19. Dezember 2008 und Savary 09.3346 vom 20. März 2009 dargelegt hat, fördert die Arbeitslosenversicherung im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) mit den arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) nach den Artikeln 59ff. Avig die rasche und dauerhafte (Wieder-)Eingliederung arbeitsloser Personen in den schweizerischen Arbeitsmarkt. Durch die ALV bezahlt werden:<\/p><p>- Eingliederungsmassnahmen, um die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu vermitteln und die Teilnehmenden für den Arbeitsmarkt vorzubereiten;<\/p><p>- einzelne Weiterbildungen im erlernten Beruf;<\/p><p>- allenfalls Umschulungen im erlernten oder in einem verwandten Bereich.<\/p><p>Bezahlt werden die AMM durch die ALV gemäss den entsprechenden Regelungen des Avig und der dazugehörenden Verordnung des EVD über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen. Dabei sind die Kantone frei in der Wahl ihrer Massnahmen. Für Lehrabgängerinnen und -abgänger haben sich insbesondere die beiden AMM \"Berufspraktikum\" und \"Praxisfirma\" bewährt. Bei beiden Massnahmen besteht das Hauptziel darin, den Teilnehmenden erste praktische Berufserfahrungen ausserhalb des ehemaligen Lehrbetriebes zu vermitteln oder berufliche Kenntnisse zu vertiefen. Bei Bedarf können jedoch auch alle anderen Massnahmenarten gemäss Avig und somit auch punktuelle Weiterbildungen im erlernten Beruf zum Einsatz kommen.<\/p><p>Das Budget für die AMM wird automatisch an die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen angepasst. Damit sorgt der Bundesrat dafür, dass für den Vollzug des Avig die notwendigen Mittel vorhanden sind.<\/p><p>Die in der vorliegenden Motion erwähnte Studie \"Wolter\" des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie hat in der Tat gezeigt, dass sich mit Weiterbildungsgutscheinen die Weiterbildungsbeteiligung - auch von bildungsfernen Personen - durchaus steigern lässt. Allerdings gibt es Faktoren, die gegen einen flächendeckenden Einsatz von Gutscheinen sprechen: So treten Mitnahmeeffekte auf, zudem wurden bisher keine kurzfristigen positiven Arbeitsmarkteffekte beobachtet. Auch ist eine öffentliche Finanzierung durch Weiterbildungsgutscheine gemäss der Studie nur für eine eng umschriebene Zielgruppe gerechtfertigt. Die Einführung eines Weiterbildungsgutscheines bei der ALV wäre mit dem bestehenden System nicht kompatibel und würde zu erheblichen Einführungs- und Anpassungsaufwendungen führen; ein Effekt zur raschen Linderung der aktuellen Problemlage kann nicht erwartet werden.<\/p><p>Der Bundesrat hat am 17. Juni 2009 eine dritte Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen beschlossen. Er schlägt dem Parlament u. a.  vor, für 2010 zusätzlich 400 Millionen Franken für Massnahmen zu bewilligen, um in erster Linie die Auswirkungen der rasch ansteigenden Arbeitslosigkeit zu dämpfen. Zudem werden Anreize gesetzt, damit die Zeit der Rezession für Weiterbildung verwendet werden kann.<\/p><p>Die folgenden Massnahmen wurden beschlossen:<\/p><p>- befristete Anstellung in Stellennetzen für Einsätze in nichtprofitorientierten Organisationen;<\/p><p>- befristete Anstellung für Sonderaufgaben beispielsweise in den Bereichen Natur, Pflege, Tourismus und Jugend;<\/p><p>- finanzielle Beteiligung an Bildungsmassnahmen für arbeitslose Lehrabgänger;<\/p><p>- Förderung des ersten Einstiegs bei jungen Stellensuchenden mit mangelnder Berufserfahrung (Lohnzuschüsse an Arbeitgeber);<\/p><p>- Weiterbeschäftigung von Lehrabgängern und Erhöhung des Angebotes von Praktika beim Bund;<\/p><p>- Angebote für Durchdiener in der Armee;<\/p><p>- Unterstützung von Weiterbildungen während der Kurzarbeit;<\/p><p>- Aus- und Weiterbildungsoffensive im Energiebereich.<\/p><p>Was den Beitrag der Berufsbildung zur Integration in den Arbeitsmarkt betrifft, so sind die erforderlichen Instrumente in den letzten Jahren ständig ausgebaut worden und können bei Bedarf intensiviert werden (Brückenangebote zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung, Case Management für schulisch und sozial Benachteiligte, Coaching). Es geht vor allem darum, Jugendliche überhaupt zu einem ersten beruflichen Abschluss zu bringen (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Berufsattest). Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes eingeplant. Artikel 13 des Berufsbildungsgesetzes betrifft nicht den Arbeitsmarkt, sondern bezieht sich auf Ungleichgewichte auf dem Lehrstellenmarkt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, gestützt auf Artikel 59 Avig und Artikel 13 BBG, die finanziellen Mittel für die Aus- und Weiterbildung von jungen Arbeitslosen sowie Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihre Stelle zu verlieren drohen, während dreier Jahre um je 120 Millionen Franken zu erhöhen. Zur Umsetzung soll das Instrument des Bildungsgutscheins verwendet werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Jugendliche weiterbilden statt auf die Strasse stellen"}],"title":"Jugendliche weiterbilden statt auf die Strasse stellen"}