﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093384</id><updated>2023-07-27T19:23:16Z</updated><additionalIndexing>08;24;Zinsbesteuerung;Rechtshilfe;Interessen der Schweiz im Ausland;diplomatisches Verhandeln;Europäische Union;internationales Abkommen;internationale Verhandlungen;USA;Steuerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-04-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4808</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1002020102</key><name>internationale Verhandlungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100106</key><name>Interessen der Schweiz im Ausland</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070312</key><name>Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107040602</key><name>Zinsbesteuerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020201</key><name>internationales Abkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002010204</key><name>diplomatisches Verhandeln</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L02K0903</key><name>Europäische Union</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03050305</key><name>USA</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-09-25T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-08-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-04-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-09-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2602</code><gender>f</gender><id>1103</id><name>Huber Gabi</name><officialDenomination>Huber</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3384</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat am 13. März 2009 die Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens beschlossen. Er hat weiter beschlossen, dass die Umsetzung dieses Beschlusses im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen erfolgen und der erweiterte Informationsaustausch erst mit dem Inkrafttreten dieser neu verhandelten Abkommen Wirkungen entfalten soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat nach Konsultation der am 6. März 2009 eingesetzten Expertengruppe die Eckwerte für die Amtshilfebestimmung eingehend diskutiert und einen Handlungsrahmen zuhanden der Verhandlungsdelegation festgelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, dass sich durch die Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens für ausschliesslich in der Schweiz Steuerpflichtige nichts ändert. Die Zugriffsmöglichkeiten der schweizerischen Behörden auf Bankdaten dieser Steuerpflichtigen werden im internen Recht mit diesem Entscheid nicht geändert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In der EU wird seit geraumer Zeit eine Erweiterung der Zinsbesteuerungsrichtlinie erörtert. Der Bundesrat hat bereits im Dezember 2008 seine Bereitschaft signalisiert, mit der EU in Diskussionen über technische Anpassungen des Zinsbesteuerungsabkommens zu treten. Anlässlich seines Entscheids vom 13. März 2009 über die Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen hat der Bundesrat festgehalten und der EU mitgeteilt, dass eine Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens an die veränderten Rahmenbedingungen erforderlich ist. Mitte Juni 2009 hat die EU-Kommission die Schweiz aufgefordert, in Konsultationen mit der EU über das Zinsbesteuerungsabkommen einzutreten. Die Schweiz hat sich bereiterklärt, mit der EU das technische Funktionieren des Zinsbesteuerungsabkommens zu prüfen und die internationalen Entwicklungen zu beurteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.-5. Der Bundesrat hat die Notwendigkeit einer Gesamtkoordination im Bereich der Amtshilfe in Steuerfragen erkannt und zu diesem Zweck einen Bundesratsausschuss gebildet und eine Expertengruppe eingesetzt. Der Bundesrat hat sich bei der Umsetzung des Beschlusses vom 13. März 2009 betreffend die Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens für den bilateralen Weg entschlossen. Ein wichtiger Grund dafür ist u. a., dass die Schweiz im Rahmen der Verhandlungen auf bilateraler Ebene eine auf die Besonderheiten der Vertragsparteien zugeschnittene Lösung und die Aufgabe früher zur Durchsetzung des Bankgeheimnisses in Kauf genommene Nachteile anstreben kann. Im Weiteren sind für die Schweiz eine Verbesserung des Marktzutritts für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen und gleich lange Spiesse bei der Informationsbereitschaft und bei der Informationsqualität von zentraler Bedeutung. Diese Gegenforderungen werden auf Ebene Bundesratsausschuss und Expertengruppe identifiziert. Mit diesen Massnahmen erachtet der Bundesrat die Koordination und die Wahrung der Gesamtinteressen als sichergestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Verhandlungen über den Abschluss neuer oder die Revision bestehender Doppelbesteuerungsabkommen werden vom Eidgenössischen Finanzdepartement geführt. Diese Verhandlungen erfolgen in enger Kooperation mit den anderen Departementen und werden von Diplomaten und Experten geführt, die über die notwendigen Kenntnisse und internationalen Erfahrungen verfügen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Anlässlich der Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen hat der Bundesrat entschieden, diesen Beschluss im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen umzusetzen. Diesen Weg verfolgt er energisch und konnte so schon einige dem OECD-Standard entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen paraphieren. Bereits am 23. Juli 2009 konnte das zwölfte Doppelbesteuerungsabkommen paraphiert werden. Verhandlungen mit weiteren Ländern sind im Gange oder stehen kurz bevor. Der Bundesrat bevorzugt diesen Weg und sieht zum heutigen Zeitpunkt keinen Grund für eine Erweiterung des Betrugsabkommens mit der EU auf die direkten Steuern, zumal das bestehende Betrugsabkommen noch nicht von allen EU-Staaten ratifiziert wurde.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat will die Anpassung der Amtshilfepraxis an die international geltenden Regeln durch Neuverhandlung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) herbeiführen. Mit den EU-Staaten bestehen neben den DBA bekanntlich weitere bilaterale Abkommen. Die FDP-Liberale Fraktion fordert eine übergeordnete und koordinierte Verhandlungsstrategie, die grundsätzlich alle bestehenden Abkommen und auch die Forderung von Gegenleistungen mit einbezieht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gibt es auf bundesrätlicher Ebene eine Gesamtstrategie zur Wahrung der durch die Ereignisse der letzten Monate betroffenen Interessen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Berücksichtigt die Strategie:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. die Risiken einer Kombination der Anwendung des OECD-Standards mit einer Entwicklung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU in Richtung Erhöhung des Bezugssatzes und Eliminierung der festgestellten Lücken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. die Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie stellt er sicher, dass bei Verhandlungen mit anderen Staaten mögliche Gegenforderungen eingebracht werden und die Zuständigkeit verschiedener Departemente nicht zu suboptimalen Ergebnissen führt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Schweiz erbringt in verschiedenen Bereichen Leistungen für das Ausland. So beteiligt sie sich z. B. mit 50 Millionen Euro an der Elektrifizierung der Bahnstrecke Zürich-München. Sind solche Leistungen Teil einer koordinierten Gesamtstrategie? Wenn ja, wie stellt er die interdepartementale Koordination und die Einforderung von Gegenleistungen sicher?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Sieht er institutionellen oder organisatorischen Handlungsbedarf, um die Wahrung der Gesamtinteressen sicherzustellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Werden bei den Verhandlungen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. mit den EU-Staaten Diplomaten beigezogen, die bereits für die Verhandlungen über die bilateralen Verträge zuständig waren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. mit den USA Experten mit einschlägigen Erfahrungen in Bezug auf die USA beigezogen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die EU plant, die Anpassung der Amtshilfe mit der Änderung des Betrugsbekämpfungsabkommens zu erreichen. Wie stellt sich der Gesamtbundesrat hierzu?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gesamtstrategie zur Wahrung der Schweizer Interessen</value></text></texts><title>Gesamtstrategie zur Wahrung der Schweizer Interessen</title></affair>