﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093385</id><updated>2023-07-27T20:37:28Z</updated><additionalIndexing>15;Arbeitnehmerschutz;elektronische Heimarbeit;Arbeitsrecht;Arbeitsbedingungen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2697</code><gender>m</gender><id>3894</id><name>Lumengo Ricardo</name><officialDenomination>Lumengo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-04-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4808</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702050304</key><name>elektronische Heimarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020402</key><name>Arbeitsrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020502</key><name>Arbeitsbedingungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702040201</key><name>Arbeitnehmerschutz</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-12-11T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-17T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-07-01T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-04-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-06-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2697</code><gender>m</gender><id>3894</id><name>Lumengo Ricardo</name><officialDenomination>Lumengo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3385</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Immer häufiger kommt in der heutigen Zeit die Telearbeit zur Anwendung. Unternehmen sehen darin eine Möglichkeit, ihre Produktivität deutlich zu verbessern. Nicht wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen in der Telearbeit eine Arbeitsform, die ihrer zeitlichen Verfügbarkeit entgegenkommt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dank dem technologischen Fortschritt und den modernen Kommunikationsmitteln kommt die Telearbeit heute sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor zur Anwendung. Zurzeit entfallen in den Niederlanden 28 Prozent aller geleisteten Arbeitsstunden auf die Telearbeit; in Deutschland beträgt der entsprechende Anteil 25 Prozent, in Grossbritannien und in Italien 15 Prozent. Mit Sicherheit wird sich die Telearbeit auch in der Schweiz noch stärker ausbreiten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Vermehrt arbeiten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor vorwiegend zu Hause an ihrem Computer. Die Telearbeit bietet die Möglichkeit, Beruf und Familie oder Beruf und Freizeit miteinander zu vereinbaren. Der Bundesrat stuft die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie als politisch prioritär ein. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement als verantwortliches Organ für die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik hat deshalb im Rahmen einer Informations- und Sensibilisierungskampagne 2007 ein KMU-Handbuch "Beruf und Familie" lanciert, worin die Telearbeit explizit erwähnt wird. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Telearbeit kann auch aus anderen Gründen sinnvoll sein, z. B. wenn der Sitz des Unternehmens und der Wohnort des Arbeitnehmers weit auseinander liegen. Bis heute sind keine speziellen Probleme bekannt, die durch diese Arbeitsform verursacht würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Telearbeit kann - je nach Ausgestaltung des Vertragsinhaltes - als gewöhnlicher Arbeitsvertrag oder als Heimarbeitsvertrag qualifiziert werden, sie fällt jedoch in keinem Fall unter den Geltungsbereich des Heimarbeitsgesetzes. Als Heimarbeit im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 des Heimarbeitsgesetzes (SR. 822.31) gilt nur jede gewerbliche und industrielle Hand- und Maschinenarbeit, die in der Wohnung des Heimarbeitnehmers oder an einem anderen von ihm gewählten Ort verrichtet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Telearbeit kann in der Form eines Arbeitsvertrages gemäss den Artikeln 319ff. OR ausgestaltet werden. Dies hat zur Folge, dass diese Arbeitsleistung nicht als Heimarbeit gilt. Somit ist das Arbeitsgesetz (ArG) auf diese zu Hause arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anwendbar. Der Arbeitnehmerschutz ist demnach sowohl in Bezug auf die Arbeits- und Ruhezeiten als auch in Bezug auf den Gesundheitsschutz gewährleistet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Telearbeit kann ebenso in der Form eines Vertrages nach Artikel 351 OR über allgemeine Heimarbeit geregelt werden. Auch in diesem Fall unterliegt die Telearbeit nicht dem Heimarbeitsgesetz. Es gelangen diesfalls die Bestimmungen der Artikel 351 bis 355 OR zur Anwendung. Das ArG hingegen ist nicht anwendbar, da gemäss Artikel 3 Buchstabe f ArG die Heimarbeitnehmer vom Geltungsbereich des ArG ausgenommen sind. Die Telearbeit leistende Person ist verpflichtet, ein Arbeitserzeugnis rechtzeitig und mängelfrei zu übergeben, ihre Arbeit kann sie hingegen in den meisten Fällen frei gestalten, sowohl hinsichtlich der Einrichtung des Arbeitsplatzes als auch hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten. Schutz bietet in diesen Fällen das OR. Was den sozialversicherungsrechtlichen Schutz bei der Telearbeit im Hinblick auf Berufsunfälle, berufsbedingte Krankheiten (Berufskrankheiten) und Nichtberufsunfälle betrifft, ist dieser nach Massgabe des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) gewährleistet. Weiter ist die Verhütung der erwähnten Ereignisse (Arbeitssicherheit) im UVG ebenfalls geregelt. Die Bestimmungen des UVG zur Arbeitssicherheit gelten für Arbeiten, die ein Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz oder  im Ausland  ausführt (Art. 81 Abs. 1 UVG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist aus den dargelegten Gründen der Auffassung, dass zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Telearbeit verrichten, keine zusätzlichen Regelungen eingeführt werden müssen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Besteht nach Ansicht des Bundesrates angesichts der besonderen Eigenschaften der Arbeitsform Telearbeit ein Bedarf, darüber zu legiferieren, so, wie dies in den meisten Industrieländern bereits getan wurde? Falls er diese Absicht hegt: aus welchen Gründen? Falls er dies nicht tun will: weshalb?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche rechtlichen Bestimmungen erlauben es heute, Beschäftigten in Telearbeit einen Arbeitnehmerschutz und eine soziale Absicherung zukommen zu lassen - mithin wichtige Errungenschaften des Arbeits- und des Sozialversicherungsrechts in der Schweiz?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Telearbeit in der Schweiz</value></text></texts><title>Telearbeit in der Schweiz</title></affair>