{"id":20093400,"updated":"2023-07-28T10:10:48Z","additionalIndexing":"66;energetische Sanierung von Gebäuden;Subvention;private Investition;Energieeinsparung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-04-29T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4808"},"descriptors":[{"key":"L05K0705030207","name":"energetische Sanierung von Gebäuden","type":1},{"key":"L04K17010107","name":"Energieeinsparung","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":1},{"key":"L04K11090108","name":"private Investition","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-04-11T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-07-01T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1240956000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1302472800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2606,"gender":"m","id":1118,"name":"Ineichen Otto","officialDenomination":"Ineichen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2682,"gender":"m","id":3879,"name":"Français Olivier","officialDenomination":"Français"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2699,"gender":"m","id":3896,"name":"Malama Peter","officialDenomination":"Malama"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2698,"gender":"m","id":3895,"name":"Lüscher Christian","officialDenomination":"Lüscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2677,"gender":"m","id":3873,"name":"Caviezel Tarzisius","officialDenomination":"Caviezel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2616,"gender":"m","id":1141,"name":"Müller Philipp","officialDenomination":"Müller Philipp"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2715,"gender":"m","id":3912,"name":"Wasserfallen Christian","officialDenomination":"Wasserfallen Christian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2708,"gender":"m","id":3905,"name":"Schmidt Roberto","officialDenomination":"Schmidt Roberto"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3400","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Ziel der vorgeschlagenen Revision ist es, dass grössere Projekte energetischer Gebäudesanierung, die eine längere Planungs- und Vorbereitungszeit brauchen, in den Genuss von Finanzhilfen kommen können.<\/p><p>Das System der Bundesfinanzhilfen für energetische Gebäudesanierungen könnte sehr viel effizienter gemacht werden, wenn man die Regeln der Subventionsgewährung revidiert.<\/p><p>Gegenwärtig werden die Hilfen nur gewährt für Arbeiten, die im laufenden Jahr abgeschlossen werden. Die Kantone müssen die nichtverwendeten Mittel dem Bund zurückzahlen. Zu dieser Regel gibt es zwar die Ausnahme, dass das Bundesamt für Energie bewilligen kann, dass Mittel auf das nächste Jahr übertragen werden; doch Ausnahmemöglichkeit ist nicht Verpflichtung. Die Konsequenz ist, dass die Kantone die Bundeshilfen nur für kurzfristige Projekte gewähren.<\/p><p>Eine solche zeitliche Beschränkung mindert den Anreizeffekt dieser Subventionen sehr stark. Solange die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht die Sicherheit haben, dass sie auch dann eine Finanzhilfe bekommen, wenn sie ihre Arbeiten nicht im laufenden Jahr beenden, scheuen sie davor zurück, Projekte grösseren Umfangs anzupacken. Die Aussichten, eine tiefgreifende Isolation eines Daches oder eine vollständige Renovation der Fenster eines Gebäudes binnen eines Jahres abzuschliessen, sind gering.<\/p><p>An die Stelle des heutigen Systems der Beitragsgewährung soll ein System treten, in dem die Zusprache zu einem Projekt im Stadium der Projektierung erfolgt, in Form eines Vorschusses in den Rechnungen des Bundes und der Kantone. Dieser wird ausbezahlt, wenn die Arbeiten gemacht sind, sofern diese binnen zweier Jahre nach Einreichung des Gesuchs begonnen wurden. Die Bundesbeiträge würden so nachhaltige Auswirkungen zeitigen; die vom Parlament bewilligten Millionen kämen Projekten zugute, die in energetischer Hinsicht weitaus effizienter sind.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Energiegesetz (EnG) sieht vor, dass der Bund zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energie und der Abwärme jährliche Globalbeiträge für kantonale Förderprogramme an die Kantone ausrichten kann, sofern sie über die rechtlichen Voraussetzungen und ein eigenes kantonales Förderprogramm verfügen (Art. 13). Die Globalbeiträge dürfen den vom Kanton zur Durchführung des Programms bewilligten jährlichen Kredit nicht überschreiten. Ihre Höhe richtet sich nach Massgabe des kantonalen Kredits und der Wirksamkeit des kantonalen Förderprogramms (Art. 15 Abs. 3 EnG).<\/p><p>Weiter schreibt das EnG vor, dass die jährlich nichtverwendeten finanziellen Mittel dem Bund zurückzuerstatten sind (Art. 15 Abs. 5). Anstelle einer Rückerstattung kann das Bundesamt für Energie (BFE) den Übertrag zugunsten des im Folgejahr durchzuführenden Programms bewilligen.<\/p><p>Das BFE und die Kantone erarbeiteten im Jahr 2003, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen von Artikel 15 EnG, die wirkungsorientierten Anforderungen an die Auszahlung der Globalbeiträge. Gemäss dieser mit den Kantonen vereinbarten Praxis gelten nur die effektiv ausbezahlten Gelder als \"verwendet\". Diese Art der finanztechnischen Abwicklung hat sich in der Vergangenheit bewährt, da die Förderbeiträge zur selben Zeit ausbezahlt werden, wie die Massnahmen realisiert sowie die Wirkungen erzielt werden.<\/p><p>Diese Praxis hat aber beim Start neuer Förderprogramme sowie bei starken Budgetschwankungen gewisse Nachteile, da zwischen dem Zeitpunkt der Verpflichtung und der Auszahlung grosse Differenzen bestehen können und so bei den Kantonen eine Budgetunsicherheit entstehen kann. Dieser Nachteil wurde bisher von den Kantonen akzeptiert. Im Rahmen der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren vom 27. März 2009 hat der Kanton St. Gallen nun aber einen Antrag auf einen Systemwechsel eingereicht. Der Antrag will, dass aufgrund der starken Erhöhung des Budgets für die Globalbeiträge 2009 vom Bund auch Verpflichtungen für die Folgejahre als \"verwendet\" taxiert werden.<\/p><p>Das BFE hat den Antrag des Kantons St. Gallen entgegengenommen und diskutiert gegenwärtig mit den Kantonen eine Lösung. Die Lösungsvorschläge können alle im Rahmen des bestehenden Gesetzes und somit kurzfristig umgesetzt werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass eine Praxisänderung von der Mehrheit der Kantone unterstützt wird.<\/p><p>Der Bundesrat will an den derzeitigen rechtlichen Grundlagen festhalten, wonach die Globalbeiträge im entsprechenden Jahr verwendet werden. <\/p><p>Weiter hält der Bundesrat fest, dass die seit dem Jahr 2000 eingesetzten Globalbeiträge durch die Kantone sehr effizient verwendet wurden, was jeweils mit einer jährlichen Wirkungsanalyse belegt wird.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dem Vorgehen des BFE eine mit den Kantonen einvernehmliche Lösung im Rahmen des bestehenden Energiegesetzes gefunden werden kann. Dieses Vorgehen ist zielführend und auf eine Änderung des Energiegesetzes deshalb zu verzichten. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten zur Änderung des gegenwärtigen Systems der Bundesfinanzhilfen für energetische Gebäudesanierungen, namentlich des Mechanismus, wie er in Artikel 15 Absatz 5 des Energiegesetzes festgelegt ist. Statt Finanzhilfen nur für Arbeiten zu gewähren, die im laufenden Jahr abgeschlossen werden, sollen die Beiträge schon im Projektstadium in Form von Vorschüssen in den Rechnungen des Bundes und der Kantone gewährt werden; die Beiträge sollen dann später ausbezahlt werden, vorausgesetzt die Arbeiten werden innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Einreichung des Gesuchs aufgenommen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Energetische Gebäudesanierung. Änderung der Finanzhilferegelung"}],"title":"Energetische Gebäudesanierung. Änderung der Finanzhilferegelung"}