{"id":20093407,"updated":"2025-11-14T07:43:46Z","additionalIndexing":"55;2841;Tiermedizin;Gesundheitsrisiko;tierärztliche Überwachung;Veterinärrecht;Tierkrankheit;Tierarzneimittel","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2385,"gender":"m","id":321,"name":"Föhn Peter","officialDenomination":"Föhn"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-04-29T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4808"},"descriptors":[{"key":"L05K1401010301","name":"Tierkrankheit","type":1},{"key":"L04K01050215","name":"Tiermedizin","type":1},{"key":"L04K01050302","name":"Tierarzneimittel","type":1},{"key":"L05K1401030210","name":"Veterinärrecht","type":1},{"key":"L06K140103021001","name":"tierärztliche Überwachung","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-25T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-12-03T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-07-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1240956000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1259794800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2385,"gender":"m","id":321,"name":"Föhn Peter","officialDenomination":"Föhn"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"09.3407","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der im Jahre 2008 gestarteten Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit konnten in der Schweiz eine Ausbreitung der Seuche und wirtschaftliche Einbussen für die Landwirtschaft verhindert werden. Die landwirtschaftlichen Organisationen haben sich wiederholt für eine Impfung ausgesprochen. Mittlerweile sind bereits rund 80 Prozent der empfänglichen Tiere geimpft. Zur Frage der Nebenwirkungen liegt eine Studie vor, welche das Bundesamt für Veterinärwesen zusammen mit der Vetsuisse-Fakultät Bern und Zürich, dem Schweizerischen Fleckviehzuchtverband und den Laboratorien für die Milchqualitätskontrolle Qualitas und Suisselab erarbeitet hat. Die Resultate zeigen klar, dass es auf der Ebene der Gesamtpopulation der Tiere keine Hinweise auf unerwünschte Effekte gibt. Die gleichen Resultate zeigte schon die vom Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) publizierte Vorstudie, welche im Frühjahr 2008 durchgeführt worden war.<\/p><p>Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruskrankheit der Wiederkäuer, die durch Gnitzen übertragen wird. Seit mehr als zwanzig Jahren kommt als Standardmethode zum Nachweis von Viren das von der Wissenschaft weltweit anerkannte Verfahren der Polymerasen-Kettenreaktion (PCR) zur Anwendung. Eine Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Verfahren ist somit irrelevant. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache können die Fragen der Interpellation wie folgt beantwortet werden:<\/p><p>1.-5. Der Nachweis des Blauzungenvirus erfolgt gemäss dem Standard der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) mittels der PCR-Technologie. Dies ist ein Verfahren, welches Virusgenom-Material des Blauzungenvirus in sämtlichen Proben von infizierten Tieren, von infizierten Gnitzen und von Zellkulturen erfassen kann. Weiter wurde das Blauzungenvirus mehrfach mittels Elektronenmikroskopie nachgewiesen, auch das derzeit in der Schweiz zirkulierende Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (vgl. auch http:\/\/www.iah.ac.uk\/disease\/bluetongue.shtml). Im Übrigen hat sich das Blauzungenvirus in Tierversuchen als übertragbar erwiesen.<\/p><p>Jedes PCR-Verfahren ist gemäss den Vorgaben der OIE mit Kontrollen zu versehen. Dieses Verfahren wird durch die OIE bei der Laborakkreditierung nach der ISO-Norm 17025 vorgeschrieben. Das IVI wurde letztmals am 12.\/13. Januar 2009 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle auditiert. Dabei wird jeweils besonders auf die Validierungsprozesse der diagnostischen Methoden (insbesondere PCR) fokussiert.<\/p><p>6. Das EU-Referenzlabor IAH Pirbright hat das Blauzungenvirus biochemisch wie auch biophysikalisch untersucht. Entsprechende Fachpublikationen sind öffentlich zugänglich (http:\/\/www.reoviridae.org\/dsrna_virus_proteins\/\/BTV.htm).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die verschiedenen parlamentarischen Vorstösse zu den Massnahmen, die der Bund zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ergriffen hat, insbesondere zu den Impfungen der Tiere, haben keine überzeugenden Argumente für deren Notwendigkeit vorgebracht. Nach wie vor herrschen in der Landwirtschaft Verunsicherung und Zweifel am Nutzen und an der Sinnhaftigkeit der Impfkampagne angesichts der Nebenwirkungen und Kosten, die sie verursacht.<\/p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Gründet die Behauptung des erfolgten Nachweises vom Virus in einem direkten oder indirekten Nachweisverfahren?<\/p><p>2. Falls sie in einem direkten Nachweisverfahren gründet, bitte ich um Benennung der zugrunde liegenden Publikation, in der die Isolation und die biochemische Charakterisierung des Virus dokumentiert wurde und das Foto des isolierten, also von allen Fremdbestandteilen gereinigten Virus zu sehen ist.<\/p><p>3. Sollte ein sogenanntes indirektes Nachweisverfahren (z. B. PCR-Methode) zur Anwendung gelangt sein, frage ich, ob diese Methode im Hinblick auf das Virus geeicht worden oder nicht geeicht worden ist. Falls eine Eichung vorliegt, bitte ich um Benennung, mit welchem publizierten direkten Nachweisverfahren die Eichung erfolgte.<\/p><p>4. Falls keine Eichung am direkt nachgewiesenen Virus zugrunde lag, bitte ich um Benennung der wissenschaftlich methodischen Publikation, die eindeutig nachweist, dass mit einem indirekten und ungeeichten Verfahren wissenschaftlich-technisch eine gültige (valide) Aussage möglich ist, aufgrund derer behauptet werden darf, dass in Körpern zweifelsfrei das Virus nachgewiesen worden ist.<\/p><p>5. Sollte der Tatsachenbehauptung, es hätte in einem Körper zweifelsfrei das Virus nachgewiesen werden können, ausschliesslich ein sogenanntes indirektes Nachweisverfahren zugrunde liegen, bitte ich um klare empirische, wissenschaftliche Benennung, dass diese Tatsachenaussage nicht nur im Konsens Anerkennung gefunden hat und sich also nicht nur in irgendwelchen Spekulationen ausdrückt, sondern auf empirisch wissenschaftlichen Tatsachen gründet.<\/p><p>6. Ferner bitte ich um die Benennung eines Labors, welches eine wissenschaftlich exakte biochemische sowie biophysikalische Untersuchung des Virus macht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Blauzungenkrankheit. Nachweisbarkeit des krankmachenden Virus"}],"title":"Blauzungenkrankheit. Nachweisbarkeit des krankmachenden Virus"}