﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093410</id><updated>2023-07-27T19:21:18Z</updated><additionalIndexing>15;52;10;Vertrag mit der EU;Versuch am Tier;Angleichung der Normen;Tierschutz;chemische Industrie;Angleichung der Rechtsvorschriften</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-04-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-06-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2635</code><gender>m</gender><id>1110</id><name>Vischer Daniel</name><officialDenomination>Vischer Daniel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2732</code><gender>f</gender><id>3999</id><name>Prelicz-Huber 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Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3410</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Seit dem 1. Juni 2007 ist die neue Chemikalienverordnung Reach in der EU in Kraft. Hauptziele dieser Verordnung sind die Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes beim Umgang mit Chemikalien sowie die Beschaffung von Informationen über gefährliche Eigenschaften von chemischen Stoffen und deren Kommunikation entlang der Lieferkette. Reach soll auch die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie stärken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits in den Beratungen der Reach-Vorlage im Europäischen Parlament gab es eine kontroverse Diskussion über die Anzahl der erforderlichen Tierversuche und deren Ersatz durch alternative Prüfmethoden, mit denen die Zahl der Tierversuche reduziert werden soll. Die Anliegen des Tierschutzes haben denn auch mehrfach Eingang gefunden in der Reach-Verordnung. So sind Pflichten und Verfahren festgelegt worden, mit denen die gemeinsame Nutzung von Daten aus Tierversuchen durch Registrierungspflichtige und die Vermeidung von unnötigen Tierversuchen vorgeschrieben werden (Zwangsbezugnahme). Informationen über die Gefährlichkeit von Stoffen sollen, soweit möglich, durch alternative Methoden gewonnen werden, die keine Versuche mit Wirbeltieren erfordern, beispielsweise mit In-vitro-Methoden oder Modellen der qualitativen oder quantitativen Struktur-Wirkungs-Beziehung oder aus Daten über strukturell verwandte Stoffe (Gruppierung oder Analogie). Die Europäische Chemikalienagentur ist verpflichtet, der Kommission alle drei Jahre einen Bericht über den Stand der Umsetzung und der Anwendung von Prüfmethoden ohne Tierversuche sowie von Prüfstrategien zur Vermeidung von Tierversuchen vorzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Schweizer Unternehmen, die Chemikalien und bestimmte Erzeugnisse in die EU exportieren, müssen dafür sorgen, dass die darin enthaltenen Stoffe nach den einschlägigen Bestimmungen der Reach-Verordnung registriert werden. Die mit dem Registrierungsdossier einzureichenden Daten umfassen auch Ergebnisse tierexperimenteller Studien. Die Testanforderungen sind abhängig von der Menge des Stoffes, die jährlich von dem Unternehmen in die EU exportiert werden. Ein Teil der aus Tierversuchen gewonnenen Daten ist bei den Unternehmen bereits vorhanden. Durch die Zwangsbezugnahme auf bestehende tierexperimentelle Daten wird die Wiederholung von Tierversuchen durch verschiedene Unternehmen verhindert. Demzufolge müssen Schweizer Firmen nur dann Studien mit Tieren durchführen lassen oder sich an solchen Studien beteiligen, wenn die für das Registrierungsdossier erforderlichen Daten noch nicht existieren und ein Verzicht auf die Durchführung dieser Studien aus wissenschaftlicher Sicht nicht begründbar ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Unternehmen, die ihrer Registrierungspflicht nach der Reach-Verordnung nicht nachkommen, dürfen ihre Produkte - entsprechend der Leitidee der Reach-Verordnung "keine Daten, kein Markt" - nicht mehr in die EU exportieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Eine im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt im Jahr 2007 durchgeführte Studie über die Auswirkungen von Reach in der Schweiz schätzte die Zahl der von der Registrierungspflicht betroffenen Stoffe der schweizerischen chemischen Industrie auf etwa 9000. Es ist nicht bekannt, auf wie viele Schweizer Unternehmen sich diese Stoffe verteilen. Zudem existiert keine Übersicht, für wie viele Stoffe bereits Prüfdaten in der Industrie vorhanden sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Europäische Kommission veranschlagt die Gesamtkosten für die chemische Industrie und für die nachgeschalteten Anwender in der EU über elf Jahre auf zwischen 2,3 und 5,2 Milliarden Euro. Die Schweizer Wirtschaft ist in jedem Fall stark von Reach betroffen. Direkte Kosten entstehen der chemischen Industrie hauptsächlich durch die Registrierung von Stoffen und beinhalten Prüfkosten, Kosten für Sicherheitsbeurteilungen sowie Registrierungsgebühren. Schweizer Firmen, die keine Niederlassung in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat haben, müssen zudem mit erheblichen administrativen Kosten rechnen, weil sie ihre Stoffe von einem Importeur oder Alleinvertreter mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat registrieren lassen müssen, soweit es sich nicht um Re-Importe handelt. Art und Ausmass der wirtschaftlichen Konsequenzen sind letztlich davon abhängig, ob und gegebenenfalls wieweit sich die Schweiz am Reach-System beteiligen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat hat Ende Oktober 2008 den zuständigen Departementen (EDI, EVD, UVEK) den Auftrag erteilt, gemeinsam einen Helpdesk einzurichten, der die betroffenen Firmen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten nach der Reach-Verordnung beratend unterstützt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Aufgrund des komplexen Entscheidungsprozesses über die Durchführung von künftigen Versuchen mit Wirbeltieren, Kenntnislücken über das Vorhandensein von tierexperimentellen Daten und der noch fehlenden Erfahrung mit der Entscheidpraxis der EG-Behörden ist es derzeit nicht möglich anzugeben, wie viele Versuchstiere in der Schweiz voraussichtlich infolge von Reach verbraucht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Im Bereich der toxikologischen und ökotoxikologischen Prüfungen kann je nach geprüfter Substanz ein Schweregrad von 1 bis 3 auftreten. In der Schweiz wurden bisher (berücksichtigte Jahre: 2006, 2007) für solche Prüfungen jährlich ungefähr 45 000 bis 60 000 Wirbeltiere verwendet. Gemäss Statistik der bewilligungspflichtigen Tierversuche des Bundesamtes für Veterinärwesen für die Jahre 2006 und 2007 verteilen sich diese Versuchstiere zu 71 Prozent auf die Schweregrade 0 und 1, 24 Prozent auf Schweregrad 2 und 5 Prozent auf Schweregrad 3. Zu schweren Belastungen der Tiere kommt es insbesondere bei Letalversuchen sowie bei Studien zur Kanzerogenität und chronischen Toxizität. Inwieweit sich Reach auf die Verteilung der Versuchstiere auf die Schweregrade auswirken wird, lässt sich nicht voraussagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Mit der Änderung vom 14. Januar 2009 der Chemikalienverordnung (SR 813.11) hat der Bundesrat die Prüfanforderungen, denen neue chemische Stoffe unterzogen werden müssen, an die europäischen Bestimmungen angepasst. Für Stoffe des Mengenbandes 1 bis 10 Tonnen sind die bisher verlangten Tierversuche zur Prüfung der Reiz- und Ätzwirkung sowie der allergieerzeugenden Wirkung durch Alternativmethoden ersetzt worden, und die Toxizitätsprüfung auf subakute Wirkungen wurde ersatzlos gestrichen. Als Mitglied der OECD setzt sich die Schweiz bei der Entwicklung und Validierung von neuen Testrichtlinien für die Förderung von alternativen Testmethoden ein. Ebenfalls einen Beitrag leistet die durch den Bund unterstützte Stiftung Forschung 3R, welche die Aufgabe hat, Alternativmethoden zu Tierversuchen zu fördern, auch im Bereich der Toxikologie.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Reach (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) ist seit 1. Juni 2007 als Europäische Richtlinie in Kraft. Sie steht für "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien" mit folgenden Zielen: Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes, Transparenz der Daten und Gefahren entlang der gesamten Lieferkette, Wettbewerbserhalt innerhalb des Binnenmarkts und Einhaltung internationaler Verpflichtungen. Es sollen 30 000 alte Chemikalien bis 2018 nachgetestet werden, dies hauptsächlich mit Tierversuchen, da bisher nur wenige validierte Alternativmethoden zugelassen sind. Die nachzutestenden Chemikalien müssen vorregistriert werden. Bisher wurden mehr als 145 000 Stoffe vorregistriert, obwohl ursprünglich nur mit 30 000 Stoffen gerechnet wurde. Wissenschaftler gingen damals von einem Versuchstierverbrauch von 45 Millionen Tieren aus - gemäss Stoff-Vorregistrierung müsste man aber nun mit 220 Millionen verbrauchten Tieren rechnen. Es besteht wissenschaftliche Kritik am Verfahren, mittels Tierversuchen Menschen und Umwelt vor schädlichen Chemikalien schützen zu wollen (u. a. Pound et al. - BM - 2004; 328: 514-517; Perel et al. - BMJ - 2007; 334/7586: 197). Diese Bedenken werden untermauert durch die in der Vergangenheit erfolgten Rücknahmen von im Tierversuch getesteten Stoffen (z. B. Industriechemikalie Bisphenol A und Asbest).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Sachverhalte werfen folgende Fragen auf:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Sind Schweizer Unternehmen gezwungen, ihre Produkte und Rohstoffe aufgrund des Reach-Programmes der EU den geforderten Nachüberprüfungen unterziehen zu lassen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Nachteile können ihnen erwachsen, wenn sie an Reach nicht teilnehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie viele Schweizer Unternehmen und Produkte sind voraussichtlich von diesen Nachprüfungen betroffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen (Produktionskosten, Wettbewerbsfähigkeit) ergeben sich aus dem Reach-Programm für Schweizer Unternehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Vorkehrungen trifft er, um die Wirtschaft bei Reach zu unterstützen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie viele Versuchstiere werden voraussichtlich wegen Reach in der Schweiz "verbraucht" werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welchen konkreten Versuchen werden diese Tiere ausgesetzt? Um welchen Schweregrad handelt es sich dabei?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Was unternimmt der Bundesrat, um den Reach-bedingten Versuchstierverbrauch in der Schweiz zu minimieren und alternative Testmethoden einzusetzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Reach. 220 Millionen Versuchstiere verbrauchen und die Schweizer Wirtschaft belasten?</value></text></texts><title>Reach. 220 Millionen Versuchstiere verbrauchen und die Schweizer Wirtschaft belasten?</title></affair>