{"id":20093428,"updated":"2025-06-25T00:09:04Z","additionalIndexing":"12;Inhaftierung;Strafe;Strafvollzugsrecht;Strafaussetzung;Frist","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-04-30T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4808"},"descriptors":[{"key":"L03K050103","name":"Strafvollzugsrecht","type":1},{"key":"L04K05010109","name":"Strafaussetzung","type":1},{"key":"L05K0503020802","name":"Frist","type":1},{"key":"L03K050101","name":"Strafe","type":1},{"key":"L04K05010106","name":"Inhaftierung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-03T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-12-10T00:00:00Z","text":"Die Motion wird mit folgender Änderung: \"Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob dem Parlament folgende Änderung von Artikel 43 des Strafgesetzbuches unterbreitet werden soll: Der teilbedingte Strafvollzug ist für Strafen von über zwei Jahren abzuschaffen\".","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-03T00:00:00Z","text":"Zustimmung","type":3},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-25T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2013-09-25T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 12.046","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-06-18T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2014-06-18T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 12.046","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2009-05-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"RK-SR","id":25,"name":"Kommission für Rechtsfragen SR","abbreviation1":"RK-S","abbreviation2":"RK","committeeNumber":25,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2009-04-30T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1241042400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1243980000000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Straftaten, für welche Freiheitsstrafen von über zwei Jahren verhängt werden, sind keine Lappalien. Für derartige Delikte rechtfertigt es sich nicht, die täterfreundliche Erleichterung einer teilbedingten Strafe vorzusehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 1. Januar 2007 ist der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Im Zentrum der Revision stand ein neues Strafensystem. Neben zahlreichen weiteren Neuerungen wurde die Obergrenze für den bedingten Vollzug von Freiheitsstrafen von 18 Monaten auf zwei Jahre erhöht. Zudem hat das Gericht heute die Möglichkeit, teilbedingte Strafen auszufällen (Art. 43 StGB). Dabei wird ein Teil der Strafe als vollziehbar erklärt und der andere Teil der Strafe unter Festlegung einer Probezeit aufgeschoben. Die Obergrenze für den teilbedingten Vollzug von Freiheitsstrafen wurde nach intensiven Diskussionen im Parlament auf drei Jahre festgelegt, damit eine Abstufung zwischen den vollständig bedingten, den teilbedingten und den unbedingten Freiheitsstrafen besteht. Dabei ist festzuhalten, dass bereits ein Ersttäter, dem eine ungünstige Zukunftsprognose gestellt werden muss, mit einer unbedingten Freiheitsstrafe bestraft werden sollte. Die neue Strafform kann zudem Strafverschärfungen zur Folge haben, indem Freiheitsstrafen, die unter altem Recht vollständig bedingt ausgefällt wurden, heute auch nur teilbedingt verhängt werden können. <\/p><p>Als Folge der Postulate Sommaruga 08.3381 und Amherd 08.3377 beauftragte der Bundesrat im Herbst 2008 das EJPD, die Auswirkungen des neuen Strafensystems im Bereich der kurzen Strafen zu evaluieren. Die Evaluation wird auch die Bereiche der Verwahrung und des Jugendstrafrechts umfassen.<\/p><p>Das neue Strafensystem wurde zwar in der Vernehmlassung und im Parlament von einer klaren Mehrheit getragen. Die Kritik, die bereits im Gesetzgebungsverfahren erhoben wurde, ist jedoch nie abgeklungen. Sie hat sich in den letzten Monaten sogar massiv verstärkt. Das EJPD hat daher den Mitgliedern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im März 2009 einen Katalog unterbreitet, in welchem diese nach ihren Erfahrungen mit dem neuen Strafensystem gefragt werden. Gleichzeitig werden sie gebeten, sich zu konkreten Änderungsvorschlägen zu äussern. Den Mitgliedern der KKJPD wurde dazu eine Frist bis Ende Mai 2009 eingeräumt.<\/p><p>Die neuen Strafen bilden ein in sich geschlossenes Gesamtsystem. Jede Änderung kann sich auf vielfältige Art auswirken und das gesamte System infrage stellen. Gestützt auf die heute vorliegenden Fakten kann noch nicht fundiert beurteilt werden, welche Änderungen sinnvoll sind und was für Auswirkungen sie auf das übrige Strafensystem haben werden. Punktuelle Änderungen, welche nicht das gesamte Strafensystem mitberücksichtigen, sind daher zu vermeiden. <\/p><p>Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass das EJPD das neue Sanktionensystem bereits überprüft. Gestützt auf eine fundierte Faktenlage sollen dabei jede Strafe, ihr Anwendungsbereich, die Art des Vollzuges und ihre Verknüpfungen mit den anderen Sanktionen analysiert und nötigenfalls geändert werden. Dies gilt namentlich in Bezug auf die kurzen Freiheitsstrafen, die Geldstrafen und die gemeinnützige Arbeit und betrifft somit vor allem den stark kritisierten Bereich der Strafen unter 6 Monaten. Bei diesen Arbeiten werden auch die Anliegen der vorliegenden Motion berücksichtigt werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Änderung von Artikel 43 des Strafgesetzbuches zu unterbreiten:<\/p><p>Der teilbedingte Strafvollzug ist für Strafen von über zwei Jahren abzuschaffen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Strafen von über zwei Jahren"}],"title":"Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Strafen von über zwei Jahren"}