{"id":20093445,"updated":"2025-06-24T23:49:35Z","additionalIndexing":"12;Verbrechen gegen Personen;Inhaftierung;Strafrecht (speziell);Opfer;Gewalt;Strafaussetzung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-04-30T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4808"},"descriptors":[{"key":"L03K050102","name":"Strafrecht (speziell)","type":1},{"key":"L04K01010207","name":"Gewalt","type":1},{"key":"L05K0501020103","name":"Verbrechen gegen Personen","type":1},{"key":"L04K05010205","name":"Opfer","type":1},{"key":"L04K05010109","name":"Strafaussetzung","type":1},{"key":"L04K05010106","name":"Inhaftierung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-03T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-12-10T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-25T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2013-09-25T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 12.046","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-06-18T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2014-06-18T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 12.046","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2009-05-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"RK-SR","id":25,"name":"Kommission für Rechtsfragen SR","abbreviation1":"RK-S","abbreviation2":"RK","committeeNumber":25,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2009-04-30T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1241042400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1243980000000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Der Gedanke der Resozialisierung hat sich aber vom Bereich des Strafvollzugs, wo er durchaus seine Berechtigung hat, immer mehr auf das Strafrecht ausgebreitet. Zusammen mit der unbewiesenen Behauptung, Freiheitsstrafen würden immer desozialisierend wirken, führt dies dazu, dass unsere Strafjustiz - insbesondere von Straftätern, die in ihren Herkunftsländern eine strengere Justiz gewohnt sind - nicht mehr ernst genommen wird. Vor allem im Bereich der Gewaltkriminalität kann dies zu Rückfällen mit verheerenden Folgen für die Opfer führen. <\/p><p>Denkbar und prüfenswert sind insbesondere die folgenden Massnahmen:<\/p><p>1. Der bedingte Strafvollzug kann heute Ersttätern, sofern dies die Strafhöhe zulässt, de facto kaum verweigert werden. Der bedingte Strafvollzug soll wieder zur Rechtswohltat werden, d. h., die Gerichte sollen Strafen bedingt erlassen können (und nicht müssen), wenn mit hinreichender Sicherheit eine gute Prognose gestellt werden kann.<\/p><p>2. Bei Tätern, die wegen Gewaltdelikten verurteilt wurden, ist die bedingte Entlassung an eine gute Prognose zu knüpfen, und der Widerruf der bedingten Strafe soll erleichtert werden, um die Durchsetzung von Weisungen zu erleichtern.<\/p><p>3. Die Aufteilung des Jugendstrafrechts in ein Jugendwohlfahrtsrecht und ein eigentliches Jugendstrafrecht, das härtere Strafen zulässt, wie dies Deutschland kennt.<\/p><p>4. Eine Überprüfung der Strafrahmen im Bereich der Gewaltkriminalität, die im Vergleich zur Vermögenskriminalität relativ leicht bestraft wird. Dabei sollen vor allem Mindeststrafen überprüft werden. Zu prüfen ist auch die Einführung neuer Qualifikationen (z. B. im Bereich der Körperverletzung eine Qualifikation im Sinne einer länger dauernden Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes) mit entsprechenden Mindeststrafen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 1. Januar 2007 sind der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (AT-StGB) und das Jugendstrafgesetz (JStG) in Kraft getreten. Ein zentrales Anliegen der Revision war die Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten durch eine neue Geldstrafe im Tagessatzsystem und die gemeinnützige Arbeit. Auch sind gewisse Voraussetzungen für den bedingten Strafvollzug und die bedingte Entlassung geändert worden. Im Jugendstrafgesetz wurden die Strafrahmen teilweise verschärft. Als Folge der Postulate Sommaruga 08.3381 und Amherd 08.3377 beauftragte der Bundesrat im Herbst 2008 das EJPD, die Auswirkungen des neuen Strafensystems im Bereich der kurzen Strafen zu evaluieren. Die Evaluation wird auch den Bereich der Verwahrung und das JStG umfassen.<\/p><p>Die Revision wurde zwar in der Vernehmlassung und im Parlament von einer klaren Mehrheit getragen. Die namentlich am neuen Strafensystem geübte Kritik, die bereits im Gesetzgebungsverfahren erhoben wurde, ist jedoch nie abgeklungen. Sie hat sich in den letzten Monaten sogar massiv verstärkt. Das EJPD hat daher den Mitgliedern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im März 2009 einen Katalog unterbreitet, in welchem diese nach ihren Erfahrungen mit dem neuen Strafensystem gefragt und gebeten werden, sich bis Ende Mai 2009 zu konkreten Änderungsvorschlägen zu äussern. <\/p><p>Die vorliegende Motion geht davon aus, dass das neue Recht der Sicherheit potenzieller Opfer von Gewaltkriminalität nicht genügend Rechnung trägt. Zur Abhilfe empfiehlt sie insbesondere, hinsichtlich der Voraussetzungen für den bedingten Strafvollzug und die bedingte Entlassung weitgehend zum alten Recht zurückzukehren sowie im Jugendstrafrecht noch härtere Strafen zuzulassen. Ergänzend dazu sollen bei den Gewaltdelikten im Besonderen Teil des StGB (BT-StGB) die Strafrahmen im Sinne einer Erhöhung der Mindeststrafen überprüft werden. Diese Forderung wird bereits erfüllt. Der Bundesrat hat nämlich in der Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturplanung 2007-2011 eine solche Überprüfung angekündigt (BBl 2008 821) und wird in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung schicken. Die Kriterien der Überprüfung hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation der FDP-Liberalen Fraktion vom 30. April 2009 (09.3425, In welchen Bereichen sieht der Bundesrat Handlungsbedarf?) erläutert. <\/p><p>Die neuen Strafen bilden ein in sich geschlossenes Gesamtsystem. Jede Änderung kann sich auf vielfältige Art auswirken und das gesamte System infrage stellen. Gestützt auf die heute vorliegenden Fakten kann noch nicht fundiert beurteilt werden, welche Änderungen sinnvoll sind und was für Auswirkungen sie auf das übrige Strafensystem haben werden. Punktuelle Änderungen, welche nicht das gesamte Strafensystem mitberücksichtigen, sind daher zu vermeiden. Bezüglich der Forderung, im JStG härtere Strafen zu ermöglichen, wird im Übrigen auch auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Schlüer vom 20. März 2009 (09.3314, Senkung des Alters im Jugendstrafrecht) verwiesen.<\/p><p>Das EJPD ist daran, das neue Sanktionensystem zu überprüfen. Gestützt auf eine fundierte Faktenlage soll dabei jede Strafe, ihr Anwendungsbereich, die Art des Vollzuges und ihre Verknüpfungen mit den anderen Sanktionen analysiert und nötigenfalls geändert werden. Dies gilt namentlich in Bezug auf die kurzen Freiheitsstrafen, die Geldstrafen und die gemeinnützige Arbeit und betrifft somit vor allem den stark kritisierten Bereich der Strafen unter 6 Monaten. <\/p><p>Im Rahmen dieser Arbeiten werden die Anliegen der vorliegenden Motion berücksichtigt werden können.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Vorschläge zu unterbreiten, mit denen im Strafrecht im Bereich der Gewaltkriminalität der Sicherheit potenzieller Opfer neben dem Gedanken der Resozialisierung vermehrt Rechnung getragen werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verstärkte Berücksichtigung der Sicherheit potenzieller Opfer im Strafrecht"}],"title":"Verstärkte Berücksichtigung der Sicherheit potenzieller Opfer im Strafrecht"}