﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093475</id><updated>2023-07-28T09:51:17Z</updated><additionalIndexing>2841;Managed Care;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Preisrückgang;Arzneikosten;Unfallversicherung;Krankenkasse;Gesundheitspolitik;Rationalisierung;Reform;Spital;reduzierter Preis;Kosten des Gesundheitswesens;Medikament;Risikodeckung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-05-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4809</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010903</key><name>Krankenkassenprämie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010505</key><name>Gesundheitspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105050101</key><name>Arzneikosten</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105030102</key><name>Medikament</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010902</key><name>Krankenkasse</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050412</key><name>reduzierter Preis</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050501</key><name>Preisrückgang</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010901</key><name>Managed Care</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011301</key><name>Risikodeckung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105051101</key><name>Spital</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070304030101</key><name>Rationalisierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020310</key><name>Reform</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040116</key><name>Unfallversicherung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050501</key><name>Kosten des Gesundheitswesens</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-10T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-06-05T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-05-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-06-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2527</code><gender>m</gender><id>504</id><name>Rossini Stéphane</name><officialDenomination>Rossini</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3475</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Nachdem der Nationalrat die gesetzliche Neuregelung der Medikamentenpreisbildung am 1. Oktober 2008 abgelehnt hat, hat sich der Bundesrat verschiedentlich bereiterklärt, den bestehenden Spielraum auf Verordnungsstufe auszuschöpfen und Massnahmen auf Verordnungsebene zu treffen. Das Schwergewicht liegt dabei auf den kurzfristig kostenwirksamen Massnahmen. Diese betreffen in erster Linie die Preisüberprüfung (Länderkorb; Rhythmus), die Förderung der Generika sowie die Senkung des Vertriebsanteils. Diese Massnahmen werden in den nächsten Wochen den interessierten Kreisen unterbreitet und anschliessend vom Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bzw. vom Bundesrat beschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat am 29. Mai 2009 beschlossen, dem Parlament eine Reihe von Massnahmen zu unterbreiten, um den Kostenanstieg und damit auch die nächste Prämienerhöhung einzudämmen. Es obliegt nun dem Parlament, die Beratung dieser Vorlage an die Hand zu nehmen und rasch über die Vorschläge zu entscheiden, damit diese am 1. Januar 2010 in Kraft treten können. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist gewillt, den bundesrätlichen Spielraum und die Entscheidmöglichkeiten des EDI zur Eindämmung der Kosten zu nutzen. Entsprechend bereitet das EDI zurzeit ein Massnahmenpaket auf Verordnungsebene vor, welches Massnahmen im Bereich der Medikamente (vgl. Antwort auf die Frage 1) und bei den Rabatten im Bereich der Franchisen vorsieht. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit den dringlichen Massnahmen zur Kosteneindämmung sieht der Bundesrat vor, die sich abzeichnende Prämienerhöhung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielt zu mildern. Er hat deshalb mit der Botschaft vom 29. Mai 2009 u. a. auch vorgeschlagen, dass zusätzlich zur ordentlichen Erhöhung der Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung im Jahre 2010 eine ausserordentliche Erhöhung der Bundesmittel im Umfang von 200 Millionen Franken vorgenommen werden soll. Der Bundesrat erwartet, dass die Kantone ihrerseits die entsprechenden Unterstützungsmassnahmen vorsehen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat erachtet besondere Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer als geeignet, wirksam zur Verringerung der Krankenversicherungskosten beizutragen. Indessen sind die Auswirkungen eines kompletten Systemwechsels auf Kosten und Behandlungsqualität wenig erforscht. Kosteneinsparungen setzen eine bedeutende Verhaltensänderung der Akteure sowie eine finanzielle Mitverantwortung der Leistungserbringer voraus. Der Bundesrat hat daher mit seiner Botschaft vom 15. September 2004 für eine KVG-Anpassung die stärkere Förderung der Managed-Care-Modelle vorgeschlagen. Der Ständerat ist diesem Vorschlag gefolgt, hat jedoch die Freiwilligkeit der Modelle und die Flexibilität der Versicherer bei der Ausgestaltung der Managed-Care-Modelle noch verstärkt. Die Beratung dieser Vorlage ist zurzeit im Nationalrat (SGK-N) hängig. Der Bundesrat erwartet, dass die Beratungen dieser Vorlage zügig voranschreiten und die notwendigen Entscheidungen getroffen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Im Rahmen der KVG-Revision zur Spitalfinanzierung haben die eidgenössischen Räte am 21. Dezember 2007 auch eine Vorlage zum Risikoausgleich beschlossen. Demnach sollen ab dem Jahr 2012 die durchschnittlichen Risikounterschiede nicht mehr nur für das Geschlecht und das Alter der Versicherten, sondern neu auch für das Krankheitsrisiko, für das die Folgekosten eines Aufenthaltes in einem Spital oder in einem Pflegeheim herangezogen werden, zwischen den Versicherern ausgeglichen werden. Mit der Einführung dieses neuen Faktors in den Risikoausgleich wird die Risikoselektion durch die Versicherer erschwert. Eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs erachtet der Bundesrat derzeit nicht als angezeigt. Vielmehr sollen die Erfahrungen mit dieser Revision abgewartet werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das EDI hat der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 4. April 2007 einen Vorschlag zur Einführung eines Hochrisikopools unterbreitet. Dieser sieht auf Bundesebene geregelte Disease-Management-Strukturen (Programme, Institutionen) zur Steuerung der Behandlung von Versicherten vor, deren Diagnose hohe Behandlungskosten erwarten lässt. Die Kosten der Behandlung solcher Versicherter würden von den Versicherern solidarisch über einen Pool getragen. Auch dieser Ansatz wirkt der Risikoselektion durch die Versicherer entgegen. Es obliegt nun dem Parlament, den Vorschlag des EDI aufzunehmen und die notwendigen Entscheide zu treffen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Neuordnung der Spitalfinanzierung (KVG) enthält etliche Massnahmen, welche den Druck auf Effizienz und Rationalisierung im stationären Bereich massiv erhöhen. Die neue Spitalfinanzierung bringt eine Intensivierung der Wettbewerbselemente, etwa mit der freien Spitalwahl und der Leistungsfinanzierung. Zusätzlich erhöhen sich die Anforderungen an die kantonalen Spitalplanungen z. B. mit der Pflicht zur Koordination und der Berücksichtigung der Kriterien Wirtschaftlichkeit und Qualität. Aus Sicht des Bundesrates gilt es daher, prioritär die neuen Elemente der revidierten Spitalfinanzierung im Rahmen des vorgesehenen Zeithorizontes umzusetzen, damit die gewünschten Effekte ohne Verzögerung erzielt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der im Oktober 2006 publizierte Länderbericht von OECD und WHO zum Schweizer Gesundheitssystem kommt zum Schluss, dass die komplizierte Governance-Struktur eine effiziente Umsetzung von Reformen behindert. Er schlägt neben der Verbesserung der Gesundheitsinformationssysteme und der Investitionen in neue Informationstechnologien insbesondere die Erarbeitung eines übergreifenden Rahmengesetzes für Gesundheit auf Bundesebene vor. Dies würde aber eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung bedingen. Der Bundesrat geht allerdings davon aus, dass vor Abschluss der laufenden KVG-Revisionen wie auch aufgrund der Ablehnung des Verfassungsartikels "Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung" durch Volk und Stände am 1. Juni 2008 eine Verfassungsänderung wenig sinnvoll ist und weder bei den betroffenen Akteuren noch in einer Volksabstimmung eine Mehrheit finden dürfte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Der Bundesrat erachtet die Schaffung eines Staatssekretariates für Gesundheit nicht für zielführend. Wenn schon, müssten die Schaffung eines solchen Staatssekretariates und dessen Aufgaben im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform des Bundes diskutiert werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Es handelt sich beim UVG und beim KVG um Zweige der Sozialversicherung mit unterschiedlichen Zielen, was sich in unterschiedlichen Versichertenkreisen, Leistungen wie auch Finanzierungssystemen ausdrückt. So will man im UVG die arbeitende Bevölkerung vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Das UVG versichert deshalb primär Personen, die in einem Angestelltenverhältnis stehen. Die Prämien werden nur zu einem Teil vom Versicherten selber bezahlt und werden vom Lohn abgezogen. Der Hauptunterschied bei den Leistungen besteht darin, dass das UVG auch Renten bezahlt, um bei Invalidität oder Todesfall ein Einkommen zu gewährleisten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das KVG versichert alle Personen gegen Unfall, die nicht schon durch das UVG gedeckt sind. Beim KVG sollen primär die Heilungskosten bezahlt werden. Das KVG sieht deshalb ein reines Ausgabenumlageverfahren vor, das durch Prämien finanziert wird, die die Versicherten direkt an den Versicherer zu bezahlen haben. Die beiden Gesetze ergänzen sich bei der Deckung der Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, und es lassen sich keine Probleme bei dieser Koexistenz erkennen. Da die beiden Gesetze unterschiedliche Versichertenkreise haben, bei denen unterschiedliche Schutzbedürfnisse abgedeckt werden sollen, sieht der Bundesrat keinen Anlass, diese Unterschiede anzugleichen. Auch ein Koordinations- oder Harmonisierungsbedarf besteht aufgrund obiger Ausführungen nicht.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die angekündigte Prämienexplosion in der Krankenversicherung, das langsame Voranschreiten der KVG-Revision und die Konflikte und Widerstände in den verschiedenen Bereichen und bei den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens rufen nach dringlichen Massnahmen bei der Krankenversicherung und nach Reformen der Gouvernanz im Gesundheitswesen. Das Solidaritätsprinzip muss gewährleistet sein, und gleichzeitig müssen Rahmenbedingungen für Innovation und die bestmögliche Verteilung der öffentlichen Mittel geschaffen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;A. Dringliche Massnahmen im Bereich der Krankenversicherung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Medikamentenpreise zu senken? Welchen zeitlichen Rahmen sieht er dafür vor? Welche Einsparungen strebt er an?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat bereit, die Praxis der Krankenversicherer bei der Gewährung von Prämienrabatten einzuschränken? Wenn ja, wie?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche zusätzlichen Mittel wird der Bundesrat im Bereich der Prämienverbilligung zur Verfügung stellen, um die Schweizer Haushalte zu entlasten? Gedenkt er, den Kantonen einheitliche Kriterien für die Gewährung von Prämienverbilligungen vorzuschreiben, sodass die Gleichbehandlung der Versicherten in der ganzen Schweiz garantiert werden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wird der Bundesrat einen Paradigmenwechsel im Bereich Managed Care unterstützen, mit dem Ziel, dass dieses Instrument nicht mehr ein Versicherungsprodukt, sondern eine neue Voraussetzung für die Kostenübernahme ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wird er eine Revision des Risikoausgleichs (ergänzt um das Kriterium der Morbidität) und die Einführung eines Hochrisikopools im Rahmen der KVG-Revision unterstützen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um die Kantone zu veranlassen, das Spitalsystem weiter zu rationalisieren und die Überkapazitäten in zahlreichen Kantonen abzubauen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B. Dringende Reformen bei der Gouvernanz:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welche Strukturreformen sind prioritär in die Wege zu leiten, um die Wirksamkeit der Gouvernanz im Gesundheitswesen zu verbessern, namentlich im Bereich des Föderalismus (Rolle der Kantone, aber auch der Gemeinden) und der Krankenkassen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Staatssekretär oder eine Staatssekretärin für das Gesundheitswesen in der Lage wäre, diese Gouvernanzreformen voranzutreiben und zu begleiten und die Ausarbeitung einer kohärenten Gesundheitspolitik zu ermöglichen, indem er oder sie die Initiativen auf Bundesebene bündelt und als treibende Kraft für die wichtigen Reformen wirkt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Welche Hauptprobleme ergeben sich aufgrund des Nebeneinanders von UVG und KVG für die Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen? Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die bestehenden Ungleichheiten (z. B. bei den Tarifen) in den Griff zu bekommen? Welche Mittel werden eingesetzt, um die Probleme im Zusammenhang mit der Koordination und der Harmonisierung der Krankenversicherungs- und der Unfallversicherungsgesetzgebung zu lösen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Dringliche Massnahmen und Reformen im Gesundheitswesen</value></text></texts><title>Dringliche Massnahmen und Reformen im Gesundheitswesen</title></affair>