{"id":20093476,"updated":"2023-07-28T09:07:32Z","additionalIndexing":"2841;Generika;Medikamentenkonsum;Wettbewerb;Verantwortung;Transparenz;Informationsverbreitung;Gesundheitspolitik;Kosten des Gesundheitswesens","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-05-27T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4809"},"descriptors":[{"key":"L04K01050501","name":"Kosten des Gesundheitswesens","type":1},{"key":"L04K08020230","name":"Verantwortung","type":1},{"key":"L05K1201020203","name":"Transparenz","type":1},{"key":"L03K070301","name":"Wettbewerb","type":1},{"key":"L03K010505","name":"Gesundheitspolitik","type":1},{"key":"L06K010503010202","name":"Medikamentenkonsum","type":2},{"key":"L06K010503010201","name":"Generika","type":2},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-10T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-06-05T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1243375200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1244584800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2538,"gender":"m","id":516,"name":"Triponez Pierre","officialDenomination":"Triponez"},"type":"speaker"}],"shortId":"09.3476","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Förderung der Gesundheitskompetenz ist einerseits Gegenstand der laufenden Präventionsprogramme des Bundes in den Bereichen Alkohol, Tabak, Ernährung und Bewegung sowie Migration und Gesundheit und andererseits eines der Ziele des geplanten Präventionsgesetzes, dessen Entwurf und Botschaft der Bundesrat im Herbst dieses Jahres dem Parlament überweisen wird. Zwecks Erhöhung der Selbstverantwortung der Patienten schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft vom 29. Mai 2009 zu dringlichen Massnahmen in der Krankenversicherung vor, dass zusätzlich zur bestehenden Kostenbeteiligung ein Behandlungsbeitrag eingeführt wird. Dieser wird zu einem kostenbewussten Verhalten der Versicherten und zu einer Reduktion der Konsultationen führen.  Dies ist verknüpft mit der Verpflichtung der Versicherer zur Schaffung eines unentgeltlichen medizinischen Telefondienstes. So wird erreicht, dass medizinisch notwendige Konsultationen auch tatsächlich erfolgen und dass unnötige Konsultationen vermieden werden können. Bezüglich der Verwendung der Medikamente ist festzustellen, dass viele Patientinnen und Patienten die Medikamente anders oder gar nicht nach der ärztlichen Verordnung einnehmen. Es entzieht sich jedoch der Möglichkeit des Bundesrates, auf das Medikamenteneinnahmeverhalten der Patienten direkt einzuwirken. Gefordert ist hier in erster Linie die Beratung durch den verschreibenden Arzt und Apotheker.<\/p><p>2. Nach Artikel 41 Absatz 4 KVG in Verbindung mit Artikel 62 KVG können die Versicherer besondere Versicherungsformen anbieten. Diese besonderen Versicherungsformen unterscheiden sich dahingehend von der ordentlichen Krankenpflegeversicherung, dass die Versicherten gegen einen Prämienrabatt eine eingeschränkte Wahl des Leistungserbringers akzeptieren. Die medizinischen Leistungen nach KVG sind gewährleistet. Die Versicherer stellen ein vielfältiges Angebot von Versicherungsprodukten zur Verfügung. Diese Vielfalt wurde vom KVG bewusst angestrebt, damit die Versicherten wirtschaftliche Vorteile nutzen können. Daher ist es schwierig, völlige Transparenz zu erreichen. Doch sowohl in der ordentlichen Krankenpflegeversicherung als auch in einer besonderen Versicherungsform hängt die Qualität der Dienstleistungen der Versicherer von deren Unternehmensführung ab. Es ist somit im Interesse der Versicherer, ihr Angebot attraktiv und transparent zu gestalten, damit die Versicherten die ihnen zusagende Wahl treffen können. Der Bundesrat beabsichtigt daher nicht, in diesem Bereich zu handeln. <\/p><p>Die ausländischen Versicherer haben schon jetzt die Möglichkeit, die Krankenversicherung nach KVG durchzuführen. Dazu müssen sie die gleichen Bedingungen erfüllen wie die Schweizer Versicherer. Diese Bedingungen sind in Artikel 13 KVG festgelegt, der insbesondere vorsieht, dass die Versicherer über ausreichende finanzielle Mittel und über einen Sitz in der Schweiz verfügen müssen.<\/p><p>3. Mit Inkrafttreten der Revision der Spitalfinanzierung hat der Bundesrat seit Anfang dieses Jahres medizinische Qualitätsindikatoren (Art. 22a KVG) zu veröffentlichen. Zudem ordnet der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Betriebsvergleiche, insbesondere zu Kosten und medizinischer Ergebnisqualität, an und publiziert diese (Art. 49 Abs. 8 KVG). Am 16. April 2009 hat das Bundesamt für Gesundheit einen Bericht über Qualitätsindikatoren in Schweizer Akutspitälern publiziert. Die Publikation dient den Patienten, den zuweisenden Ärzten und den Spitälern selbst als Vergleichsmöglichkeit und regt in diesem Sinne den Wettbewerb an. Die Angaben ermöglichen spitalinterne Verbesserungen, indem zum Beispiel eine erhöhte Sterblichkeit bei bestimmten Erkrankungen als Anlass genommen wird, die internen Abläufe zu überprüfen und allfällige Schwachstellen zu verbessern. Es hat sich gezeigt, dass mit dieser ersten Veröffentlichung das Interesse anderer Leistungserbringer, auch in ihrem Bereich Qualitätsindikatoren zu erheben und auszuweisen, verstärkt wurde.<\/p><p>4. Nachdem der Nationalrat die gesetzliche Neuregelung der Medikamentenpreisbildung am 1. Oktober 2008 abgelehnt hat, hat sich der Bundesrat verschiedentlich bereit erklärt, den bestehenden Spielraum auf Verordnungsstufe auszuschöpfen und Massnahmen auf Verordnungsebene zu treffen. Das Schwergewicht liegt dabei auf den kurzfristig kostenwirksamen Massnahmen. Diese betreffen in erster Linie die Preisüberprüfung (Länderkorb; Rhythmus), die Förderung der Generika sowie die Senkung des Vertriebsanteils. Diese Massnahmen werden in den nächsten Wochen den interessierten Kreisen unterbreitet und anschliessend vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) bzw. vom Bundesrat beschlossen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Kosten im Gesundheitswesen steigen vor allem wegen der immer stärkeren Beanspruchung der obligatorischen Krankenversicherung, den immer besseren Therapiemöglichkeiten und der sinkenden Selbstverantwortung der Leistungsbezüger und Leistungserbringer. Die FDP-Liberale Fraktion setzt sich dafür ein, dass das Gesundheitswesen leistungsfähig bleibt, die hohe Qualität gehalten und verbessert sowie die Wahlfreiheit der Patienten garantiert wird. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Die mangelnde Selbstverantwortung der Leistungsbezüger ist ein kostentreibender Faktor. Welche Strategie verfolgt er in diesem Bereich? Sieht er in naher Zukunft Massnahmen vor, um die Kostensensibilisierung bei den Leistungsbezügern, einen gesunden Lebensstil und die Einhaltung von Therapien zu fördern (z. B. Förderung Gesundheitskompetenz\/ Bonusmodelle)? Sieht er Massnahmen zur Verhinderung der \"Verschwendung\" von Medikamenten vor?<\/p><p>2. Zwischen den Krankenversicherern besteht kaum ein transparenter Wettbewerb bezüglich Preis beziehungsweise Leistungen der Versicherungsprodukte. Der Wettbewerb konzentriert sich auf den Preis, jedoch kaum auf die Qualität des Leistungsangebots. Inwiefern ist der Bundesrat bereit, in diesem Bereich zu handeln? Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit, den Krankenversicherungsmarkt für ausländische Krankenversicherer zu öffnen, um den Wettbewerb unter den Versicherern zu fördern?<\/p><p>3. Ein wichtiger Grund für die geringe Wettbewerbsintensität zwischen den Ärzten sowie zwischen den Spitälern ist die fehlende öffentlich zugängliche Information zu Qualität und Nutzen der erbrachten Leistungen. Informationen für eine echte Wahlfreiheit der Patienten fehlen. Erachtet es der Bundesrat nicht auch als wichtig und richtig, in diesem Bereich zusätzliche Wettbewerbselemente einzuführen?<\/p><p>4. Die Einführung des differenzierten Selbstbehalts beschleunigte zu Beginn, 2006, das starke Wachstum des Generikamarktes. Entsprechend gross war der Substitutionseffekt. Aufgrund der Einführung der Freikaufsmöglichkeit für Originalpräparate wurden die Anreize, Generika zu verschreiben, aber gebremst. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Generika weiter gefördert werden müssen? Was gedenkt er diesbezüglich zu unternehmen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Welche Strategie verfolgt der Bundesrat in der Gesundheitspolitik?"}],"title":"Welche Strategie verfolgt der Bundesrat in der Gesundheitspolitik?"}