{"id":20093497,"updated":"2023-07-28T11:06:16Z","additionalIndexing":"2846;Agglomeration;politische Mitbestimmung;Raumplanung;Gesetzgebungsverfahren;Gesetz;Stadt","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2594,"gender":"m","id":1122,"name":"Fluri Kurt","officialDenomination":"Fluri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-04T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4809"},"descriptors":[{"key":"L03K010204","name":"Raumplanung","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L03K080702","name":"Gesetzgebungsverfahren","type":1},{"key":"L05K0102020102","name":"Stadt","type":1},{"key":"L04K01020201","name":"Agglomeration","type":1},{"key":"L04K08020329","name":"politische Mitbestimmung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-25T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-09-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1244066400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1253829600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2732,"gender":"f","id":3999,"name":"Prelicz-Huber Katharina","officialDenomination":"Prelicz-Huber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2661,"gender":"m","id":1345,"name":"Müller Thomas","officialDenomination":"Müller Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2496,"gender":"f","id":472,"name":"Haller Vannini Ursula","officialDenomination":"Haller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2682,"gender":"m","id":3879,"name":"Français Olivier","officialDenomination":"Français"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2699,"gender":"m","id":3896,"name":"Malama Peter","officialDenomination":"Malama"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2727,"gender":"m","id":3924,"name":"van Singer Christian","officialDenomination":"van Singer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2716,"gender":"f","id":3913,"name":"Wyss Brigit","officialDenomination":"Wyss Brigit"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2594,"gender":"m","id":1122,"name":"Fluri Kurt","officialDenomination":"Fluri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3497","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Nach der kontrovers ausgefallenen Vernehmlassung zur Totalrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) haben sich Bund und Kantone darauf verständigt, sofort eine Teilrevision mit den unbestrittenen Elementen in Angriff zu nehmen und die Totalrevision des RPG neu aufzugleisen. <\/p><p>Dieses Vorgehen ist an sich zu begrüssen, gibt es doch verschiedene Neuerungen im Vernehmlassungsentwurf, deren gesetzliche Umsetzung einem Auftrag des Parlamentes entspricht beziehungsweise die vordringlich sind: das Konzept der funktionalen Räume, die gesetzliche Verankerung der Agglomerationspolitik und der Agglomerationsprogramme, die Unterstützung innovativer Vorhaben, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Koordination von Siedlung und Verkehr, die Anerkennung der Städte, Agglomerationen und Metropolitanräume etc.. Diese Elemente sind für die Entwicklung der urbanen Räume, in denen knapp drei Viertel der Schweizer Bevölkerung leben und 84 Prozent der Wirtschaftsleistung unseres Landes erbracht werden, von zentraler Bedeutung. Deren spezielle Betroffenheit ergibt sich bereits aus dem zitierten Themenkatalog. Es ist deshalb für die Städte und Gemeinden unabdingbar, sich von Anfang an zu den Themen und Inhalten der Teil- und der Totalrevision äussern zu können und in die Arbeiten an beiden Revisionsetappen konsequent einbezogen zu werden. Ein partizipativer Weg ist zudem erfahrungsgemäss sehr häufig effizienter als ein vordergründig schnellerer, dessen Ergebnis aber auf den Widerstand wichtiger, aber nicht einbezogener Betroffener stösst.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat anerkennt, dass die Städte und Gemeinden wichtige Akteure der Raumplanung sind, auch wenn diese gemäss Artikel 75 BV vorab den Kantonen obliegt. In der nun anstehenden Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) wird es vor allem darum gehen, Fragen zu beantworten, die sich im Zusammenhang mit der Dimensionierung der vielerorts zu grossen Bauzonen stellen. Da die Nutzungsplanung in aller Regel eine kommunale Aufgabe ist, steht die besondere Betroffenheit der Städte und Gemeinden durch die Thematik der an die Hand genommenen Teilrevision des RPG ausser Frage. In die Arbeitsgruppe, die der Bund zusammen mit den Kantonen gebildet hat, wurde daher auch je eine Vertretung des Schweizerischen Gemeindeverbandes und des Schweizerischen Städteverbandes aufgenommen. Da diese Teilrevision des RPG als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative \"Raum für Mensch und Natur (Landschafts-Initiative)\" konzipiert ist, wird der Bundesrat dem Parlament die diesbezügliche Botschaft vor dem 14. Februar 2010 unterbreiten (vgl. Art. 97 Abs. 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002, ParlG; SR 171.10).<\/p><p>2. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 beschlossen, der Landschafts-Initiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Angesichts der kurzen Zeit, die für die Erarbeitung dieses Gegenentwurfs zur Verfügung steht, soll er sich auf jene Themen beschränken, die unmittelbar eine Antwort auf die Anliegen der Landschafts-Initiative geben. Es sind dies Vorgaben an die kantonalen Richtpläne zur Siedlungsentwicklung, Regelungen zu den Bauzonen im Hinblick auf deren bedarfsgerechte Dimensionierung sowie Massnahmen zur Bekämpfung der Baulandhortung. Um die Ziele der Landschafts-Initiative zu erreichen, nennen die Initianten zudem unter anderem auch die Mehrwertabschöpfung zur Finanzierung von Auszonungen. Da im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf für ein neues Raumentwicklungsgesetz (E-REG) zahlreiche Vernehmlasser, darunter auch etliche Kantone, die Bedeutung und den Nutzen der Mehrwertabgabe betont haben, prüft die Arbeitsgruppe auch, ob und wenn ja in welcher Weise die Mehrwertabschöpfung in den indirekten Gegenentwurf integriert werden könnte.<\/p><p>3. Ob es dereinst eine Totalrevision des RPG geben wird, ist noch offen. Die Vernehmlassung zum E-REG hat jedoch gezeigt, dass bezüglich verschiedener Themen ein Handlungsbedarf anerkannt wird. Themen ohne sehr engen Bezug zur Landschafts-Initiative sollen dabei in einer zweiten Etappe angegangen werden. Der Zeitplan für diese Arbeiten wurde noch nicht festgelegt. Es ist jedoch auch von einer Vertretung der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, mit welcher der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation am 15. Mai 2009 eine Aussprache durchgeführt hat, gewünscht worden, diese Arbeiten möglichst rasch an die Hand zu nehmen. Die entsprechenden Vorarbeiten sollen daher nächstes Jahr beginnen. In dieser zweiten Etappe stehen etwa Regelungen zu den folgenden Themen im Vordergrund: Verdeutlichungen zu den Bundesplanungen, bessere Berücksichtigung der Anliegen der funktionalen Räume (z. B. gesetzliche Verankerung der Agglomerationsprogramme), Stärkung der kantonalen Richtpläne, Optimierung und Vereinfachung der heutigen Ordnung zum Bauen ausserhalb der Bauzonen, ohne diese grundlegend neu zu gestalten, sowie Verbesserung der Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz. Um eine tragfähige Vorlage erarbeiten zu können, wird dafür Sorge zu tragen sein, dass die Interessierten in geeigneter Weise mitwirken können. In diesem Rahmen wird auch der Einbezug der kommunalen Ebene gewährleistet werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:<\/p><p>1. Artikel 50 BV verpflichtet den Bund, auf die besondere Situation der Städte und Agglomerationen Rücksicht zu nehmen. In der Raumplanung ist die besondere Betroffenheit der Städte und Agglomerationen besonders augenfällig. Wie stellt der Bundesrat den Einbezug der Städte und Gemeinden in die Vorbereitungsarbeiten zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) sicher? Ist er bereit, die Arbeitsgruppe, die er zusammen mit den Kantonen gebildet hat, mit einer Vertretung der kommunalen Ebene zu ergänzen? Wie sieht der Zeitplan für die Teilrevision aus?<\/p><p>2. Welche Elemente beabsichtigt er in der Teilrevision des RPG zu berücksichtigen?<\/p><p>3. Wie sieht der Zeitplan für die angestrebte Totalrevision des RPG aus? Welche Bereiche soll die Totalrevision umfassen? Wie wird diesbezüglich Artikel 50 BV umgesetzt und die kommunale Ebene einbezogen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Einbezug der Städte und Gemeinden"}],"title":"Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Einbezug der Städte und Gemeinden"}