{"id":20093500,"updated":"2023-07-28T12:27:00Z","additionalIndexing":"15;Unternehmensbeihilfe;Unternehmen;Wettbewerbsbeschränkung;Grossbank;Grossunternehmen;Staatsgarantie","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2534,"gender":"f","id":512,"name":"Sommaruga Simonetta","officialDenomination":"Sommaruga Simonetta"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-06-04T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4809"},"descriptors":[{"key":"L05K0703060301","name":"Grossunternehmen","type":1},{"key":"L04K07030601","name":"Unternehmen","type":1},{"key":"L06K050702010102","name":"Staatsgarantie","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":1},{"key":"L05K0704010111","name":"Unternehmensbeihilfe","type":1},{"key":"L05K1104010104","name":"Grossbank","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-09-24T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-08-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1244066400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1253743200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2534,"gender":"f","id":512,"name":"Sommaruga Simonetta","officialDenomination":"Sommaruga Simonetta"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3500","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat wird in Erfüllung der überwiesenen Motion der SVP-Fraktion 08.3549, \"Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft\", zum Problemkomplex der systemrelevanten Unternehmen eine Expertenkommission einsetzen. Die nachfolgende Beantwortung der Interpellation erfolgt unter dem Vorbehalt der Ergebnisse dieser vertieften Abklärungen.<\/p><p>1.\/3. Es gibt keinen feststehenden Begriff der systemrelevanten Unternehmen und somit auch keine Liste solcher Unternehmen. Als das wesentliche Charakteristikum systemrelevanter Unternehmen muss gelten, dass ihr Untergang eine gesamtwirtschaftlich bedeutende Anzahl weiterer, an sich gesunder Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Entfaltung schwerwiegend treffen würde. Neben das Kriterium der Grösse tritt damit insbesondere auch das Kriterium der Vernetzung eines Unternehmens.<\/p><p>Kritisch zu beurteilen sind die letztlich industriepolitischen Argumente, dass irreversible Verluste von Marktanteilen der Schweiz auf bedeutenden Märkten oder von regionalen Beschäftigungsmöglichkeiten in grossem Stil zu vermeiden seien. Dieses Argument hat sich nur in Einzelfällen mit lokaler Bedeutung bestätigt (Monteforno in Biasca). In andern prominent diskutierten Fällen hat sich erwiesen, dass Krisen faktisch oft ein Weg zu einer letztlich sinnvollen Erneuerung der Industriestrukturen sind, wenn auch mit vorübergehend hohen wirtschaftlichen und sozialen Kosten verbunden. Auf den Arealen der Waggonfabriken in Pratteln und Schlieren siedelten sich relativ rasch Firmen mit eigenem Zukunftspotenzial an. Und Unternehmensumstrukturierungen wie der Rückzug des \"flag carrier\" Swissair führten dazu, dass Flughäfen wie Genf und Basel neue Geschäftsfelder zu entwickeln wussten.<\/p><p>Neben dem Markt und der Region kommt es drittens auch auf die Bilanzstrukturen an, da Letztere für die vor allem von privater Seite zu entwickelnden Sanierungsstrategien (wie Bildung einer Auffanggesellschaft oder Betriebsgesellschaft) bedeutend sind.<\/p><p>2. Als systemrelevante Unternehmen qualifizieren sich in erster Linie Bankkonzerne. Die Systemrelevanz ergibt sich durch die grosse Anzahl Kunden aus allen Wirtschaftszweigen und sozialen Schichten. Mit der Tätigkeit als Finanzintermediär geht zudem ein relativ tiefer Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme einher. Dies begünstigt die hohe Geschwindigkeit einer möglichen Krisenentwicklung.<\/p><p>4. Die Wettbewerbssituation zwischen Unternehmen mit und ohne faktische Existenzgarantie muss differenziert beurteilt werden. Insbesondere im Finanzsektor besteht eine die Betriebsgrösse und damit das Systemrisiko beachtende Aufsicht. Die Finanzkrise akzentuierte beispielsweise die Einsicht, dass die beiden Schweizer Grossbanken deutlich höhere Eigenmittel als in der Vergangenheit benötigen.<\/p><p>5. Der Bund ist - spezialgesetzliche oder vertragliche Grundlagen vorbehalten - nicht verpflichtet, eine private Gesellschaft, die in Schwierigkeiten geraten ist, vor dem Konkurs zu bewahren. Ohne feste Zusicherungen fehlt es aber am (vertraglichen) Anknüpfungspunkt für eine Abgeltung. Dass sich der Staat die Hilfe abgelten lässt, wenn sie tatsächlich beansprucht wird, ist aber möglich (vgl. Zinssatz bei der Zwangswandelanleihe für die UBS) und angezeigt.<\/p><p>6. Die Antwort liegt in der Ausgestaltung der staatlichen Aufsicht. Auf einzelne Aspekte der Ausgestaltung der Aufsicht in den einzelnen Wirtschaftszweigen kann hier nicht eingegangen werden. Entsprechende Überprüfungen laufen aber namentlich im Finanzbereich (u. a. zu den Unternehmensstrukturen). Der Bundesrat wird das Parlament über nötige Anpassungen orientieren bzw. ihm diese zum Beschluss unterbreiten.<\/p><p>7. Je nach Ausgestaltung des Sanierungsrechtes - gegebenenfalls auch in einer branchenspezifischen Form - kann die Zahl der Situationen, in denen der Staat unter Druck gerät, mit finanziellen Mitteln ein Unternehmen stützen zu müssen, bedeutend höher oder tiefer liegen. Im Bankensektor wurde vom Gesetzgeber z. B. der Bedarf nach branchenspezifischen Regelungen des Nachlassverfahrens bejaht. Daneben sind Verbesserungen aus der angelaufenen Revision des allgemein geltenden Schuldbetreibungs- und Konkursrechts zu erwarten, selbst wenn diese Reform den Konzernkonkurs nicht mehr spezifisch regeln will.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Situation der UBS macht deutlich, dass es in der Schweiz sogenannte \"systemrelevante\" Unternehmen gibt, die über eine faktische Staatsgarantie verfügen. Zum heutigen Zeitpunkt muss man davon ausgehen, dass es nebst der UBS noch weitere \"systemrelevante\" Unternehmen gibt (in den Bereichen Versicherungen, Stromwirtschaft inklusive AKW, Rüstungsbetriebe usw.).<\/p><p>In diesem Zusammenhang möchte ich dem Bundesrat die folgenden Fragen stellen:<\/p><p>1. Wie definiert er den Begriff \"systemrelevantes Unternehmen\"?<\/p><p>2. In welchen Branchen ortet er \"systemrelevante\" Unternehmen?<\/p><p>3. Welche Unternehmen sind aus seiner Sicht \"systemrelevant\"?<\/p><p>4. Wie verhindert er in Zukunft die Wettbewerbsverzerrung zwischen Unternehmen mit und Unternehmen ohne faktische Staatsgarantie?<\/p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht er, um sich die faktische Staatsgarantie abgelten zu lassen?<\/p><p>6. Welche Massnahmen trifft er, damit der Staat in Zukunft nicht erneut zur Kasse gebeten wird für Unternehmen, die er aufgrund deren Systemrelevanz nicht in Konkurs gehen lassen kann?<\/p><p>7. Wie soll das Konkursrecht bzw. die Konkursfähigkeit von \"systemrelevanten\" Unternehmen aussehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Folgen für den Umgang mit systemrelevanten Unternehmen mit faktischer Staatsgarantie"}],"title":"Folgen für den Umgang mit systemrelevanten Unternehmen mit faktischer Staatsgarantie"}