{"id":20093511,"updated":"2023-07-28T09:08:15Z","additionalIndexing":"48;Güterverkehr auf der Strasse;kombinierter Transport;Subvention;Verkehrsverlagerung;Güterverkehr auf der Schiene;Beförderung gefährlicher Güter","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2712,"gender":"m","id":3909,"name":"von Rotz Christoph","officialDenomination":"von Rotz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-05T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4809"},"descriptors":[{"key":"L04K18010303","name":"kombinierter Transport","type":1},{"key":"L05K1801020204","name":"Güterverkehr auf der Strasse","type":1},{"key":"L05K1801020203","name":"Güterverkehr auf der Schiene","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":1},{"key":"L05K1801020201","name":"Beförderung gefährlicher Güter","type":1},{"key":"L04K18020211","name":"Verkehrsverlagerung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-25T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-08-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1244152800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1308261600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2670,"gender":"m","id":3867,"name":"Aebi Andreas","officialDenomination":"Aebi Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2523,"gender":"m","id":500,"name":"Pfister Theophil","officialDenomination":"Pfister Theophil"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2651,"gender":"m","id":1294,"name":"Füglistaller Lieni","officialDenomination":"Füglistaller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2311,"gender":"m","id":151,"name":"Miesch Christian","officialDenomination":"Miesch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. 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Die Förderung des kombinierten Verkehrs mittels Betriebsabgeltungen stellt eine der flankierenden Massnahmen der Verlagerungspolitik dar. Mit dem vom Parlament gesprochenen Kredit \"Abgeltung kombinierter Verkehr\" erhält das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Kompetenz, diese Mittel zur Förderung des kombinierten Verkehrs gemäss den Vorgaben der Verordnung vom 29. Juni 1988 über die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge (SR 742.149, VKV) zielgerichtet einzusetzen. <\/p><p>Das BAV hat im alpenquerenden Güterverkehr für das erste Quartal 2009 eine merkliche Verschiebung der Marktanteile in Richtung Strasse festgestellt. Die stark gesunkenen Preise im Strassengüterverkehr haben in erster Linie zu dieser Verschiebung geführt. Insbesondere im internationalen Verkehr werden derzeit Preise verlangt, die die Grenzkosten nur noch teilweise decken. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die rasche finanzielle Stützung der Angebote im alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) die richtige Massnahme ist, um eine weitere Verschlechterung des Schienenanteils zu verhindern und damit sicherzustellen, dass die längerfristigen Verlagerungsziele erreichbar bleiben. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des UKV ist bei der Umsetzung in jedem Fall gewährleistet.<\/p><p>2. Diese Mittel wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Bundesbudget 2009 ausdrücklich für Betriebsabgeltungen im kombinierten Verkehr gesprochen. Für die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen stehen andere Kredite zur Verfügung, die im Rahmen der beschlossenen Konjunkturprogramme teilweise bereits aufgestockt wurden. <\/p><p>3. Für Investitionshilfen des Bundes für konventionelle Güterwagen besteht keine gesetzliche Grundlage. Ausgenommen sind Massnahmen zur Lärmsanierung von Rollmaterial.<\/p><p>4. Die Mittel für höhere Abgeltungen werden einem Kredit entnommen, der ausdrücklich für Betriebsabgeltungen im kombinierten Verkehr bestimmt ist. Der alpenquerende Wagenladungsverkehr ist in vielen Fällen Ganzzugsverkehr, dessen Produktion günstiger ist als der UKV. Das Transportgut ist häufig sehr schienenaffin, sodass es keiner spezifischen Fördermassnahmen bedarf. Diese Sichtweise hat das Parlament mit dem Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs, welcher im Rahmen der Güterverkehrsvorlage vom Parlament verabschiedet wurde, bestätigt. <\/p><p>5. Sämtliche alpenquerenden Sendungen im UKV sind abgeltungsberechtigt. Die Höhe der gesamten Abgeltungen richtet sich dabei nach den geplanten ungedeckten Kosten der Operateure. Gefahrguttransporte auf der Strasse sind via Gotthardstrassentunnel nur mit Einschränkungen - abhängig vom konkreten Stoff, von der verwendeten Verpackung und der transportierten Menge - möglich, jedoch auf anderen Achsen erlaubt. <\/p><p>6. Die Angebote im alpenquerenden UKV sind grundsätzlich nur dank der Betriebsabgeltungen des Bundes marktfähig. Die Preisbildung ist Sache der KV-Operateure. Entsprechend liegt es in ihrem Ermessen zu entschieden, welche Preisnachlässe sie aufgrund der höheren Abgeltungssätze ihren Kunden weitergeben. Qualitätsmassnahmen, deren Kosten der KV-Operateur trägt, können auch der Verkehrserhaltung oder der Akquisition neuer Verkehre dienen.<\/p><p>7. Die höheren Abgeltungen sollen den Operateuren einerseits erlauben, von ihren Kunden tiefere Preise zu verlangen. Andererseits helfen sie den Operateuren, ihre systembedingt hohen Fixkosten zu decken. Dies ist insbesondere wichtig, wenn sich die Auslastung der Züge wegen des Verkehrsrückgangs verschlechtert. Eine Vereinbarung darüber, wie viele Mittel an die Verlader weitergegeben werden, ist somit nicht sinnvoll. Die Operateure werden aber angehalten, zumindest einen Teil der zusätzlichen Abgeltungen in Form von Preissenkungen einzusetzen.<\/p><p>8. Die Abgeltungen erfolgen auf Basis der tatsächlich durchgeführten Verkehre. Das BAV kontrolliert mittels Revisionen und Audits bei den KV-Operateuren, ob sie die Vereinbarungen einhalten. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führt ebenfalls entsprechende Kontrollen durch. <\/p><p>9. Für Zahlungen an Unternehmen, die ihre Ware per Bahn transportieren, besteht keine Rechtsgrundlage. Die Anzahl Verlader ist sehr hoch, und sie stammen im alpenquerenden Verkehr aus ganz Europa oder auch aus Ländern ausserhalb Europas. Solche Zahlungen wären mit einem immensen administrativen Aufwand verbunden. Die Abgeltungen von Leistungen der Operateure des kombinierten Verkehrs haben eine ähnliche Wirkung wie direkte Zahlungen an Verlader.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ende Mai wurde bekannt, dass der Bund die Abgeltungssätze für den alpenquerenden unbegleiteten Kombiverkehr (UKV) zusätzlich um 50 Millionen Franken erhöhen will. Die 227 Millionen Franken, welche dieses Jahr für die Subventionierung des kombinierten Güterverkehrs gesprochen worden sind, werden mit den momentan geltenden Abgeltungen infolge Abnahme des Transportvolumens auf der Schiene nicht ausgeschöpft. <\/p><p>Das BAV will nun diesen ungenutzten Betrag trotzdem ausgeben und den Abgeltungssatz je Sendung von 45 Euro auf 90 Euro erhöhen.<\/p><p>Ich stelle dem Bundesrat dazu folgende Fragen: <\/p><p>1. Kann es tatsächlich sein, dass er in Zeiten der Wirtschaftskrise und knapper Finanzen Subventionen, welche nicht bezogen werden, trotzdem ausgibt, indem er einfach die Subvention pro Sendung erhöht? <\/p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass diese \"Restmittel\" von 50 Millionen Franken besser für nachhaltige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Transitverkehr fliessen sollten statt in Subventionen? <\/p><p>3. Könnten dazu nicht auch antizyklische Investitionshilfen für Rollmaterial wie konventionelle Güterwagen usw. getätigt werden, für welche derzeit die liquiden Mittel fehlen? <\/p><p>4. Aus welchen Gründen wird erneut nur der UKV im Transit gefördert und nicht auch der transitierende Wagenladungsverkehr, welcher einen Drittel am Transitverkehr ausmacht? Ist der Wagenladungsverkehr nicht auch denselben Konkurrenzpreisen der Fuhrhalter ausgesetzt? <\/p><p>5. Werden für Gefahrgutsendungen, welche nicht durch den Gotthardstrassentunnel befördert werden dürfen, auch Abgeltungen ausgerichtet? Wenn ja, weshalb, in Anbetracht des Umstands, dass gar kein Konkurrenzangebot auf der Strasse zur Verfügung steht?<\/p><p>6. Wie gross ist der Prozentsatz der Grundabgeltung von heute 45 Euro je Sendung und den zusätzlichen 45 Euro, welche der Verlader erhält, und wie viel verbleibt jeweils beim Transporteur, Operateur oder Spediteur? <\/p><p>7. Gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Bund und z. B. Hupac als grösstem Operateur, welche regelt, wie viel Geld der Verlader erhält und wie viel beim Operateur oder Spediteur verbleibt? <\/p><p>8. Gibt es eine Kontrolle seitens des Bundes, wie sich diese Geldflüsse abwickeln bzw. wie eine allfällige Vereinbarung eingehalten wird?<\/p><p>9. Weshalb erhält nicht der Verlader diese Abgeltung direkt, weil er ja letztlich mit seiner Transportmittelwahl die Verkehrsverlagerung gestaltet?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Höhere Abgeltungen für UKV zur Schwächung des Strassentransportes mit Restmitteln"}],"title":"Höhere Abgeltungen für UKV zur Schwächung des Strassentransportes mit Restmitteln"}