﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093532</id><updated>2023-07-28T07:40:21Z</updated><additionalIndexing>2841;Einkommen;Arzt/Ärztin;Selbstdispensation;Preisspanne</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4809</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010503010203</key><name>Selbstdispensation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050402</key><name>Arzt/Ärztin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050411</key><name>Preisspanne</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040502</key><name>Einkommen</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-04-12T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-09-02T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-06-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-04-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2669</code><gender>m</gender><id>3865</id><name>Steiert Jean-François</name><officialDenomination>Steiert</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3532</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Unabhängig von den laufenden Debatten über die Abgabe von Heilmitteln durch Ärztinnen und Ärzte und unabhängig von den aktuellen Kontroversen betreffend die meisten der zu diesem Thema publizierten Studien lässt sich Folgendes feststellen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;-  Den Hausärztinnen und Hausärzten muss ein ausreichendes Einkommen garantiert werden, wenn die flächendeckende Versorgung durch Hausarztpraxen sichergestellt werden soll. Sehr problematisch und in Europa nahezu einzigartig ist aber die Tatsache, dass das ärztliche Einkommen abhängig ist von der Menge und der Art der verkauften Medikamente, weil so die finanziellen Anreize im Widerspruch stehen zu einer aus therapeutischer Sicht optimalen Medikamentenwahl und damit zum Bemühen um beste Behandlungsqualität.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die meisten Ärztinnen und Ärzte geben die Medikamente zweifellos nach bestem Wissen und Gewissen ab. Häufig sind sie aber gar nicht in der Lage, sich den oft tendenziösen Informationen zu entziehen, die ihnen die Pharmaindustrie bezüglich der Wirkungen neuer Heilmittel liefert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit der Revision des Heilmittelgesetzes soll die Marge von 15 auf 12 Prozent gesenkt werden. Diese Massnahme scheint bei Weitem ungenügend, genauso wie - wenn auch in geringerem Mass - die Differenzierung der Margen, die eine vom Ständerat angenommene Motion verlangt. Über die Ankündigung des Bundesrates, die Selbstdispensation solle komplett verboten werden, lässt sich schon eher diskutieren, auch wenn dies eine eher zufällige Massnahme ist. Daher verlangt die vorliegende Motion, dass die Anreize, die der aus therapeutischer Sicht besten Wahl entgegenstehen, signifikant verringert werden. Gleichzeitig wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, welches die geeignetsten Massnahmen sind, mit denen sich nötigenfalls die Einkommensverluste kompensieren lassen, die den Ärztinnen und Ärzten aufgrund der geringeren Margen entstehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der am 1. Juli 2009 beschlossenen dringlichen Massnahmen im Bereich der Medikamente wird der preisbezogene Zuschlag des Vertriebsanteils für alle Abgabekanäle einheitlich um 3 Prozent gesenkt. Diese Senkung wurde gestützt auf die aktuellen Parameter berechnet. Sie führt zu einer namhaften Kostenreduktion, ohne die Qualität des Vertriebssystems zu gefährden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Würde der Vertriebsanteil für die selbstdispensierende Ärzteschaft im Sinne der Motion gesenkt, wären entsprechende Kompensationsforderungen bezüglich der Einkommenseinbussen zu erwarten. Verlangt würde wohl eine Kompensation bei der Vergütung der ärztlichen Leistung durch eine Erhöhung des Tarmed-Taxpunktwertes, womit die Kosten weiter ansteigen würden. Zudem besteht aber auch die Gefahr, dass mit einem tieferen Preis der Medikamente bei der Selbstdispensation diese verstärkt zum Zuge kommt und damit wiederum Druck auf die Apotheken entsteht und das heutige Vertriebssystem zu stark ausgehöhlt werden könnte. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Frage der Differenzierung des Vertriebsanteils nach Abgabekanälen kann aus Sicht des Bundesrates daher nicht losgelöst von den Fragen der Abgabekompetenz und der Selbstdispensation beurteilt werden. Diese Fragen sind Gegenstand der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (zweite Etappe), welche im Herbst 2009 in die Vernehmlassung gehen wird. Der Bundesrat will die allfällige Differenzierung des Vertriebsanteils und dessen Modalitäten erst in diesem Rahmen klären und regeln.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Marge von 15 Prozent, die Ärztinnen und Ärzte in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften bei der Abgabe von Medikamenten erzielen können, um mindestens die Hälfte zu verringern. Der daraus resultierende Einkommensverlust ist wenn nötig - insbesondere in den Randregionen - durch geeignete Massnahmen teilweise zu kompensieren, beispielsweise durch eine Differenzierung des Taxpunktwertes oder durch die Entschädigung nichttariflicher Leistungen wie der Teilnahme an Qualitätszirkeln.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Medikamentenabgabe durch Ärztinnen und Ärzte. Margen verringern und nötigenfalls Einkommensverluste kompensieren</value></text></texts><title>Medikamentenabgabe durch Ärztinnen und Ärzte. Margen verringern und nötigenfalls Einkommensverluste kompensieren</title></affair>