{"id":20093538,"updated":"2023-07-27T20:50:07Z","additionalIndexing":"2841;Dumping;Solidarität;Kostenrechnung;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Zusatzversicherung;Krankenkasse","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4809"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010902","name":"Krankenkasse","type":1},{"key":"L05K0703010102","name":"Dumping","type":1},{"key":"L05K0104010903","name":"Krankenkassenprämie","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":1},{"key":"L05K1110011201","name":"Zusatzversicherung","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":2},{"key":"L04K08020226","name":"Solidarität","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-09-02T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1244584800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1308261600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"speaker"}],"shortId":"09.3538","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Jagd auf sogenannt \"gute Risiken\" untergräbt den Solidaritätsgedanken der obligatorischen Grundversicherung. Gleichzeitig setzt sie die Anreize falsch, indem es für die Versicherungen attraktiver ist, sich um gesunde Kundinnen und Kunden zu bemühen, als sich für möglichst kostengünstige Behandlungsangebote für chronisch Kranke, zum Beispiel in Form von Behandlungsprogrammen und Angeboten der integrierten Versorgung (u. a. Disease-Management- und Managed-Care-Angebote), zu engagieren. Nach einhelliger Meinung jener Expertinnen und Experten, die bereits heute in Managed-Care-Angeboten tätig sind, ist der Durchbruch dieser Modelle nur möglich, wenn vorgängig die Risikoselektion unterbunden und die Billigkassen verboten werden. <\/p><p>Mit Blick auf die drohende Prämienerhöhung ist es zudem stossend, dass der breiten Mehrheit jene Kosten aufgebürdet werden, welche durch die aggressive Risikoselektion entstanden sind. Die Prämienunterschiede in einem einzigen Versicherungskonzern für das letztlich gleiche Angebot machen bis zu 44 Prozent aus. So kostet die teuerste Prämie der Visana in Luzern aktuell Fr. 414.40, während die Dumpingkassen-Tochter Sana 24 dieselbe Grundversicherung für Fr. 186.20 anbietet. Die Dumpingkassenprämien sind nicht kostendeckend und werden konzernintern quersubventioniert. Diese Machenschaften müssen gestoppt werden, weil sie dem Grundgedanken der sozialen Krankenversicherung widersprechen und Innovation verhindern.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat bereits in seinen Stellungnahmen auf das Postulat der sozialdemokratischen Fraktion 07.3050 und die Motion der sozialdemokratischen Fraktion 07.3052 dargelegt, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorsieht, dass die soziale Krankenversicherung durch mehrere Versicherer in einem wettbewerblichen System angeboten wird. Weiter hat er festgehalten, dass ein Verbot der sogenannten Billigkassen, die sich nicht tauglich definieren lassen, abzulehnen ist. Der Bundesrat hat keinen Anlass, von dieser Beurteilung abzuweichen. <\/p><p>Das Parlament hat beschlossen, die unterschiedlichen Risikostrukturen der Versicherer inskünftig stärker auszugleichen. Ab 2012 wird neben dem Alter und dem Geschlecht das erhöhte Krankheitsrisiko als zusätzliches Kriterium im Risikoausgleich mitberücksichtigt. Damit soll der Anreiz der Versicherer, Personen mit einem tiefen Krankheitsrisiko zu versichern, vermindert werden.<\/p><p>Zur Finanzierung der Versicherer und zu den Finanzflüssen zwischen ihnen und anderen Gesellschaften hat sich der Bundesrat in seiner Antwort auf die dringliche Interpellation der grünen Fraktion 09.3477 geäussert. Er hielt dabei fest, dass auch Versicherer, die zu einem Konzern gehören oder die mit anderen Versicherern zusammenarbeiten, selbstständige juristische Personen sind, die eine eigene Rechnung führen und ihre Prämien selber festlegen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt Prämieneingaben nur, wenn sie nach den Grundsätzen des KVG festgelegt werden. Das BAG achtet dabei unter anderem darauf, dass im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung keine Quersubventionierungen stattfinden, und schreitet bei Bedarf ein. <\/p><p>Der Bundesrat hat keinen Anlass, den Versicherern, welche die soziale Krankenversicherung durchführen, zu verbieten, Gewinne aus den Krankenzusatzversicherungen entgegenzunehmen. Er ist jedoch dafür besorgt, dass die Prämien in der sozialen Krankenversicherung kostendeckend sind.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Dringlichkeitsverfahren eine Vorlage zu unterbreiten mit folgenden Zielsetzungen: <\/p><p>1. Dumpingkassen (sog. Billigkassen) sind zu verbieten. <\/p><p>2. Einnahmereduktionen, die durch zu tiefe Prämien bei den Billigkassen entstanden sind, werden nicht auf die allgemeinen Prämien umgewälzt. Vielmehr müssen die entsprechenden Versicherungskonzerne diese Unterfinanzierung durch Prämienanpassungen der Angebote in den Billigkassen selber ausgleichen. <\/p><p>3. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass keine konzerninternen Quersubventionierungen der Billigkassen durch die Zusatzversicherungseinnahmen mehr möglich sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Keine Überwälzung der Kosten der Risikoselektion auf die Prämien"}],"title":"Keine Überwälzung der Kosten der Risikoselektion auf die Prämien"}