﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093541</id><updated>2023-07-27T20:40:26Z</updated><additionalIndexing>2841;Lohn;finanzieller Verlust;Krankenkassenprämie;zusätzliche Vergütung;Preissteigerung;Kostenwahrheit;Krankenkasse;Versicherungsgesellschaft;Lohnkürzung;Führungskraft;Börsengeschäft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4809</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010903</key><name>Krankenkassenprämie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100118</key><name>Versicherungsgesellschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010902</key><name>Krankenkasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010205</key><name>finanzieller Verlust</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11060104</key><name>Börsengeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020109</key><name>Kostenwahrheit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020204</key><name>Führungskraft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010103</key><name>Lohn</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010101</key><name>zusätzliche Vergütung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050502</key><name>Preissteigerung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010306</key><name>Lohnkürzung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-17T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-09-02T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-06-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-06-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3541</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Dem Vernehmen nach haben die Krankenversicherungen im letzten Jahr an den Börsen Summen im hohen dreistelligen Millionenbereich verloren. Man spricht von mindestens 800 Millionen Franken. Diese Buchverluste entsprechen 3 bis 4 Prämienprozenten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist trotz schwieriger Situation auf den Finanzmärkten davon auszugehen, dass sich die Börse früher oder später wieder erholen wird und die Verluste kompensiert werden können. Es ist deshalb nicht dringend, dass die Börsenverluste über Prämienerhöhungen finanziert werden; dies umso mehr, als die Prämienerhöhungen die Kaufkraft massiv schmälern und damit zur Verschärfung der Krise beitragen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Prämienerhöhungen, welche die Börsenverluste finanzieren sollen, nie wieder rückgängig gemacht werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die hohen Löhne der Krankenversicherungskader sind mit Blick auf die drohende Prämienerhöhung eine Provokation. Das Argument, dass sich diese Löhne am Erfolg im Zusatzversicherungsbereich orientieren, ist nicht stichhaltig. Der Erfolg im Zusatzversicherungsgeschäft hängt direkt mit der Tätigkeit in den Grundversicherungen zusammen. Deshalb rechtfertigt es sich, den Gültigkeitsbereich der Kaderlohnverordnung auf jene Krankenkassenkader auszudehnen, die in der obligatorischen Grundversicherung tätig sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die dringliche Interpellation 09.3477 ausgeführt hat, sind die in den Jahren 2008 und 2009 zu verzeichnenden Verluste bei den Versicherern nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hauptsächlich auf die unterschätzte Kostenentwicklung zurückzuführen, d. h., die angefallenen Kosten für die Leistungen waren höher als die Prämieneinnahmen. Die Börsenverluste (realisierte Kapitalverluste und Buchverluste) konnten zu einem grossen Teil durch Auflösung von Rückstellungen für Wertschwankungen auf Kapitalanlagen ausgeglichen werden. Sie sind für das negative Rechnungsergebnis der Versicherer nicht ausschlaggebend und wirken sich nur wenig auf die Reserven aus. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Knapp die Hälfte aller Krankenversicherer, welche die soziale Krankenversicherung gemäss dem KVG durchführen, ist nicht in einen Versicherungskonzern eingebettet. Die erlittenen Börsenverluste können bei diesen Versicherern somit auch nicht Konzernreserven belastet werden. Hingegen stellt das für die Aufsicht über die KVG-Versicherer zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) sicher, dass die Mittel der sozialen Krankenversicherung nur zu deren Zwecken verwendet werden und nicht in allfällige Konzernvermögen von Versicherungsgruppen fliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Die Versicherer haben die Verwaltungskosten für die soziale Krankenversicherung auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken. Das BAG prüft anlässlich der Kontrolle der Jahresrechnung die Verwaltungskosten - darunter fallen auch die Löhne der Angestellten - je Versicherer. Die Löhne des Kaders (Mitglieder der Direktion und der Räte) werden separat erhoben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie der Bundesrat bereits verschiedentlich festgehalten hat, sieht er keinen Bedarf, in die Lohnstrukturen der Krankenversicherer einzugreifen, solange das allgemein übliche Mass der gesamten Verwaltungskosten nicht überschritten wird. Nach Ansicht des Bundesrates besteht auch für die in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen kein Handlungsbedarf. Hingegen hat sich der Bundesrat bereits früher bereiterklärt, das Postulat Teuscher 08.3318, "Offenlegungspflicht der Kaderlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen bei den Krankenversicherern", anzunehmen und zu prüfen, ob und wieweit die Krankenversicherer zu einer Offenlegung ihrer Lohnverhältnisse verpflichtet werden sollen. Die entsprechenden Abklärungen sind im Gang.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Dringlichkeitsverfahren eine Vorlage mit folgenden Zielsetzungen zu unterbreiten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Verluste, die an der Börse entstanden sind, sind durch die Versicherungskonzerne zu decken und dürfen nicht auf die Prämien überwälzt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Kadermitarbeiter jener Krankenversicherungen, die in der Grundversicherung tätig sind, werden der Kaderlohnverordnung des Bundes unterstellt. Bonuszahlungen werden in jenen Jahren verboten, in denen die Krankenkassenprämien stärker steigen als die ausgewiesenen Kosten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Für 2010 werden die Gehälter der Kader der Krankenversicherungen um jeweils jenen Betrag reduziert, um welchen die Prämien mehr als die Kosten steigen. Eine analoge Regelung wird für den Branchenverband Santésuisse getroffen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Krankenversicherung. Keine Überwälzung der Börsenverluste auf die Prämien</value></text></texts><title>Krankenversicherung. Keine Überwälzung der Börsenverluste auf die Prämien</title></affair>