﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093547</id><updated>2023-07-27T21:35:42Z</updated><additionalIndexing>55;Fleischindustrie;Schlachttier;Versteigerung;Handel mit Agrarerzeugnissen;Einfuhrpolitik;Einfuhr;Fleisch;Zollkontingent</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2030</code><gender>m</gender><id>37</id><name>Büttiker Rolf</name><officialDenomination>Büttiker</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-06-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4809</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K14020501</key><name>Fleisch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K140101030401</key><name>Schlachttier</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020303</key><name>Einfuhr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701040114</key><name>Zollkontingent</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07010302</key><name>Einfuhrpolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020304</key><name>Handel mit Agrarerzeugnissen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070101020109</key><name>Versteigerung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1402030102</key><name>Fleischindustrie</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-09-09T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-08-19T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-06-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-09-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2641</code><gender>m</gender><id>1162</id><name>Kuprecht Alex</name><officialDenomination>Kuprecht</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2552</code><gender>m</gender><id>532</id><name>Stähelin Philipp</name><officialDenomination>Stähelin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2357</code><gender>m</gender><id>276</id><name>Brändli Christoffel</name><officialDenomination>Brändli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2458</code><gender>m</gender><id>408</id><name>Jenny This</name><officialDenomination>Jenny</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2459</code><gender>m</gender><id>409</id><name>Hess Hans</name><officialDenomination>Hess Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2724</code><gender>m</gender><id>3921</id><name>Graber Konrad</name><officialDenomination>Graber Konrad</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2667</code><gender>m</gender><id>3831</id><name>Bischofberger Ivo</name><officialDenomination>Bischofberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2030</code><gender>m</gender><id>37</id><name>Büttiker Rolf</name><officialDenomination>Büttiker</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3547</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der Motion 06.3735 "Agrarpolitische Marktordnungen. Weiterentwicklung" (vom 18. Dezember 2006) wurde der Bundesrat beauftragt, innert Jahresfrist Vorschläge zu unterbreiten, welche das geltende Importsystem mit seiner Versteigerung der Zollkontingente bei Schlachtvieh und Fleisch weiterentwickeln. In seinem Bericht vom 6. Mai 2009 stellt sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dass erst ein Abkommen mit der EU (FHAL) das Importsystem ändern soll. Der Bundesrat erklärt sich bereit, nach der Umsetzung der WTO-Doha-Runde Massnahmen zum Wechsel vom Zollkontingent- zum Einzollsystem zu prüfen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hatte dem Plenum am 29. Oktober 2007 die Annahme der Motion beantragt und auf die Beurteilung durch die Kommissionsmehrheit hingewiesen, wonach "das Versteigerungssystem der Zollkontingente für Fleischimporte nicht zufriedenstellend ist und die zahlreichen Probleme mit sich bringt, die der Motionär in seiner Begründung anspricht". &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Zeithorizont für die Umsetzung von allfälligen WTO- und EU-Abkommen ist ungewiss. Ebenso bleibt offen, ob oder in welcher Form die Veränderungen der internationalen Rahmenbedingungen, auf welche sich der Bericht des Bundesrates zur Motion 06.3735 bezieht, eintreten werden. Für den Fall, dass weder ein FHAL noch ein Abkommen in der WTO abgeschlossen würde, entwickelt der Bundesrat keine Vorschläge. Deshalb konkretisiert die Motion das weiterentwickelte Importsystem, das auf den drei Säulen der Versteigerung, der Inlandleistung und den Leistungen im Export beruht. Damit wird die Landwirtschaft durch ein verstärktes Interesse an der Vermarktung der Inlandproduktion gestützt. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Anreize, auf Auslandmärkten Fuss zu fassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die heutige Zuteilung von Zollkontingentsanteilen beim Rind- und Schaffleisch nach der Anzahl der ersteigerten Tiere ab den öffentlichen Märkten ist beizubehalten, weil die öffentlichen Märkte für die Markttransparenz sehr wichtig sind. Das Importsystem bleibt für neue Akteure offen, indem das Versteigerungsverfahren, allerdings in reduziertem Umfang, beibehalten bleibt. Die Umsetzung der Motion führt zu sinkenden Einnahmen aus der Versteigerung. Bei der Umsetzung der Motion ist darauf zu achten, dass diese sinkenden Einnahmen nicht zulasten der Bundesausgaben für die Landwirtschaft gehen, weil sonst die Produktion geschwächt würde. Im Falle der Realisierung eines FHAL wäre das System im Verhältnis zur EU als befristete Massnahme bis zur Umsetzung des Abkommens zu verstehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Im Bericht "Weiterentwicklung des Importsystems Schlachtvieh und Fleisch" in Erfüllung der Motion Büttiker 06.3735, "Agrarpolitische Marktordnungen. Weiterentwicklung", hat der Bundesrat Vorschläge für das künftige Importsystem ausgearbeitet. Als zentrale Schlussfolgerung wurde empfohlen, die Versteigerung von Importkontingenten von Fleisch nicht losgelöst von den laufenden Verhandlungen in der WTO und mit der EU zu ändern. Erst ein Abkommen mit der EU soll zu einer Anpassung des Importsystems führen. Obschon der Zeitpunkt für den Abschluss eines solchen Abkommens nicht abschliessend bestimmt werden kann, sind die Vorschläge des Motionärs keine zielführende Alternative zum bestehenden Fleischeinfuhrsystem. Der Bundesrat lehnt eine Änderung von Artikel 48 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) aus folgenden Gründen ab:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Wiedereinführung der Schlachtungen zur Bemessung einer Inlandleistung als Grundlage zur Verteilung von Importkontingenten kann keinen substanziellen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des inländischen Fleischsektors leisten. Aufgrund der laufend steigenden Konzentration in der Schlachtbranche würde der Wettbewerb stetig weniger funktionieren und für wenige Betriebe einen ungerechtfertigten Industrie- und Gewerbeschutz bedeuten. Überdies würden viele aktuelle Importeure vom Markt verschwinden, weil sie nicht schlachten. Die Verteilung von Importkontingenten nach einer Inlandleistung fördert letztlich erfahrungsgemäss überhöhte Margen und Kontingentsrenten zulasten von Schlachtviehproduzenten und Konsumenten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Verteilung von Importkontingenten nach Leistungen im Export wird im Rahmen des bestehenden WTO-Agrarabkommens als handelsverzerrendes Exportförderungsinstrument bzw. als indirekte Exportsubvention beurteilt. Die Einführung einer solchen Verteilungsart im Fleischbereich ist unzulässig, weil die Schweiz im Rahmen der Gatt/WTO-Uruguay-Runde keine Exportsubventionen für Fleisch notifiziert hat; sie ist daher abzulehnen. Es ist zudem im Rahmen der laufenden WTO-Doha-Runde ohnehin vorgesehen, Exportsubventionen aufzuheben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wird nur noch ein Drittel der Importkontingente versteigert, nimmt die anerkannt wettbewerbsfördernde Wirkung der Versteigerung stark ab. Weniger Wettbewerb ist aber aus volkswirtschaftlicher Sicht unerwünscht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Es ist zentral, ausschliesslich die effizientesten und transparentesten Verteilungsarten von Importkontingenten anzuwenden. Die Forderung, immerhin noch einen Drittel der Kontingente weiterhin zu versteigern, offenbart die doch positive Beurteilung dieser Verteilungsart. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Letztlich würde der gesetzgeberische Prozess zur Änderung von Artikel 48 LwG bis zur vollständigen Umsetzung schätzungsweise etwa vier Jahre dauern. Im Vergleich zum Prozess der Verhandlungen mit der EU dürfte sich daher die vom Motionär erhoffte Wirkung eines Importsystemwechsels kaum entfalten können. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als autonome Änderung des Grenzschutzes, welche auch positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Fleischwirtschaft wirken würde, hat der Bundesrat im erwähnten Bericht auf die mögliche Senkung der Ausserkontingentszollansätze hingewiesen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fleischbranche (bestehend aus Produzenten, Verarbeitern, Handel und Konsumenten) einen solchen Schritt mehrheitlich unterstützt. Ferner müsste eine Senkung auf die laufenden multi- und bilateralen Verhandlungen abgestimmt werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch als möglich eine Vorlage zur Revision des Landwirtschaftsgesetzes zu unterbreiten, mit der die Zollkontingente für Schlachtvieh und Fleisch unter Beibehaltung der heutigen Regelung nach Artikel 48 Absatz 2 LwG grundsätzlich je zu einem Drittel versteigert und nach Inlandschlachtungen sowie nach Massgabe von Leistungen im Zusammenhang mit dem Export von Schweizer Fleisch zuteil werden. Die Motion ist so umzusetzen, dass durch die sinkenden Erlöse aus der Versteigerung keine negativen finanziellen Auswirkungen für die Landwirtschaft entstehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Neues Importsystem für Fleisch</value></text></texts><title>Neues Importsystem für Fleisch</title></affair>