{"id":20093567,"updated":"2023-07-27T22:00:53Z","additionalIndexing":"28;Armut;Steuerbefreiung;Ergänzungsleistung;steuerpflichtiges Einkommen;Existenzminimum;älterer Mensch","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4809"},"descriptors":[{"key":"L05K0107010201","name":"älterer Mensch","type":1},{"key":"L04K01040204","name":"Existenzminimum","type":1},{"key":"L04K11070606","name":"steuerpflichtiges Einkommen","type":1},{"key":"L04K01040106","name":"Ergänzungsleistung","type":1},{"key":"L05K1107030701","name":"Steuerbefreiung","type":1},{"key":"L04K01010203","name":"Armut","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-04-13T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-08-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1244584800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1302645600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2706,"gender":"m","id":3903,"name":"Rielle Jean-Charles","officialDenomination":"Rielle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2697,"gender":"m","id":3894,"name":"Lumengo Ricardo","officialDenomination":"Lumengo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3567","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Es gibt steuerbedingt Situationen, bei denen Personen nach Abzug der ordentlichen Steuern unter das soziale Existenzminimum fallen. Im Sinne der rechtsgleichen Behandlung aller steuerpflichtigen Personen mit und ohne Ergänzungsleistungen müssen solche Schwelleneffekte unbedingt vermieden oder aufgefangen werden. Die Fachkreise fordern eine gesamtschweizerische Steuerbefreiung des Existenzminimums gemäss ELG (gültig für Personen jeden Alters). Damit könnten vor allem die gefährdeten einkommensschwachen Rentnerhaushalte von dieser Entlastung profitieren. Zudem wären auch Personen auf jener Schwelle, die gerade keinen Anspruch auf EL begründet, die nach Abzug der Steuern aber finanziell genau in diese Kategorie fallen würden, von den Steuern befreit. Das sichert wenigstens eine minimale finanzielle Existenzgrundlage auf EL-Niveau. Es sind aber auch weitere Lösungsansätze, um diese soziale Ungerechtigkeit endlich aus der Welt zu schaffen, zu präsentieren. Denn das Problem wird durch die Finanzkrise noch zusätzlich verschärft und muss dringend angepackt werden. Das Aufschieben bringt nur Mehrkosten in der Sozialhilfe und längerfristig erwiesenermassen auch bei den Gesundheits- und Pflegekosten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Ergänzungsleistungen (EL) werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn sie in der Schweiz wohnen und die minimalen Lebenskosten durch ihr Einkommen nicht gedeckt werden. Auf diese bedarfsabhängigen Versicherungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Die EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen.<\/p><p>Während AHV- und IV-Renten sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer wie auch im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vollumfänglich der Besteuerung unterliegen, sind die EL vom Gesetzgeber für steuerfrei erklärt worden (Art. 24 Bst. h DBG; Art. 7 Abs. 4 Bst. k StHG). Je nach Ausgestaltung des Steuersystems kann dies zur Folge haben, dass die Steuerbelastung von AHV-\/IV-Rentnerinnen und -Rentnern und Steuerpflichtigen mit EL trotz gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit unterschiedlich ist. Bezügerinnen und Bezüger von EL werden dadurch bessergestellt als Steuerpflichtige mit niedrigen Einkommen, die unmittelbar über der Anspruchsgrenze für EL liegen.<\/p><p>Da sich beim DBG aufgrund der bestehenden Tarifstufen und der Abzüge faktisch eine Steuerbefreiung von geringen Einkommen ergibt, dürfte dieser Schwelleneffekt auf Stufe direkte Bundessteuer kaum auftreten. In den Kantonen ist die Tarifstruktur zum Teil jedoch anders ausgestaltet. Insbesondere ist die Höhe des steuerbaren Einkommens, ab welcher eine Steuer zu entrichten ist, in den Kantonen sehr unterschiedlich festgesetzt.<\/p><p>Bestrebungen auf Bundesebene, auch in den Kantonen niedrige Einkommen von der Besteuerung auszunehmen, sind in den letzten Jahren gescheitert. Zum einen wurde mit der Ablehnung des Steuerpakets 2001 durch das Volk am 16. Mai 2004 auch der expliziten Steuerbefreiung des Existenzminimums im StHG die Zustimmung verweigert. Zum anderen verwarf der Ständerat im Jahr 2007 eine Gesetzesvorlage mit gleicher Zielsetzung, die aufgrund einer parlamentarischen Initiative erarbeitet worden war. Der Ständerat vertrat die Ansicht, dass in den Kantonen bereits heute durch die Festlegung des Steuertarifs und der Abzüge (einige Kantone sehen beispielsweise einen besonderen Abzug für Steuerpflichtige mit tiefen Einkommen vor) sowie durch die Gewährung des Steuererlasses im Einzelfall der Forderung nach Steuerbefreiung des Existenzminimums Rechnung getragen werde.<\/p><p>Schwelleneffekte könnten auch vermieden werden, indem Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln (Sozialhilfeleistungen, EL usw.) vollumfänglich der Besteuerung unterstellt werden, wie dies in einer Standesinitiative des Kantons Bern (09.300) verlangt wird. Dies wäre zwar unter dem Blickwinkel der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sachgerecht, müsste jedoch zwingend mit einer Steuerbefreiung des notwendigen Lebensbedarfs (vgl. auch Bericht der Kommission Familienbesteuerung, Ziff. 3.3) oder einer Erhöhung der Sozialhilfeleistungen (zur Bezahlung der neu anfallenden Steuern) einhergehen.<\/p><p>Das Entstehen von Schwelleneffekten ist auf das komplexe Zusammenwirken von Transfer- und Abgabesystemen zurückzuführen. Sie treten nicht nur im Bereich der EL, sondern beispielsweise auch bei der Invalidenversicherung oder bei der Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung auf. In seiner Stellungnahme vom 13. Mai 2009 zum Postulat Hêche 09.3161 anerkennt der Bundesrat das Bestehen von Schwelleneffekten bei Sozialtransfers und weist auf zwei von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) veröffentlichte Studien aus dem Jahr 2007 hin, in welchen die Auswirkungen von verschiedenen Arten der Sozial- und Steuerpolitik, insbesondere auch die Schwelleneffekte, untersucht wurden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Studien das Problem ausreichend verdeutlichen und dass \"es nun Sache der Kantone ist, die Suche nach Lösungen und die Prüfung der verschiedenen Varianten auf ihrer Ebene voranzutreiben\". Auf Bundesebene sieht der Bundesrat angesichts der bisher erfolglos gebliebenen Bestrebungen zurzeit keine Möglichkeit, eine generelle Steuerbefreiung des Existenzminimums im StHG (deren Wirksamkeit im Übrigen nicht unumstritten ist) durchzusetzen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Lösungsvorschläge zu unterbreiten, um die problematischen Schwelleneffekte zu vermeiden, welche für steuerpflichtige Personen ohne EL-Berechtigung wegen der Steuern (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern) den Effekt haben, dass sie schliesslich unter dem Niveau des EL-Existenzminimums leben müssen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Altersarmut. Schwelleneffekte"}],"title":"Altersarmut. Schwelleneffekte"}