{"id":20093582,"updated":"2023-07-27T19:45:00Z","additionalIndexing":"09;28;Zivilschutzpflicht;Buchführung;Kontrolle;Missbrauch;Erwerbsersatzordnung;Vollzug von Beschlüssen;Organisation des Zivilschutzes;Zivilschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4809"},"descriptors":[{"key":"L04K01040107","name":"Erwerbsersatzordnung","type":1},{"key":"L04K04030201","name":"Zivilschutz","type":1},{"key":"L05K0403020103","name":"Organisation des Zivilschutzes","type":1},{"key":"L04K07030201","name":"Buchführung","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":2},{"key":"L04K01010219","name":"Missbrauch","type":2},{"key":"L05K0403020104","name":"Zivilschutzpflicht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-25T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-08-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1244584800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1253829600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2709,"gender":"m","id":3906,"name":"Segmüller Pius","officialDenomination":"Segmüller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2594,"gender":"m","id":1122,"name":"Fluri Kurt","officialDenomination":"Fluri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2715,"gender":"m","id":3912,"name":"Wasserfallen Christian","officialDenomination":"Wasserfallen Christian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"09.3582","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Anfang 2006 stellte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erstmals fest, dass die Bestimmungen bezüglich EO-berechtigter Schutzdiensttage im Zivilschutz nicht richtig umgesetzt wurden. Nachdem verschiedene Fälle auch in der Öffentlichkeit bekanntwurden, wurde der Bundesrat vom Nationalrat mit einem Postulat (07.3778) beauftragt, einen Bericht über die fehlerhaften Abrechnungen zu erstellen. Die Arbeiten sind immer noch im Gang (\"Operation Argus\").<\/p><p>1. Die laufenden Abklärungen haben ergeben, dass im Zivilschutz in den letzten Jahren entweder mehr als die gesetzlich möglichen Diensttage als Wiederholungskurse im Sinne von Artikel 36 BZG oder aber eine sehr hohe Anzahl von Tagen in Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft auf kantonaler oder kommunaler Ebene (Art. 27 Abs. 2 Bst. c BZG) ohne die vorgesehene Bewilligung geleistet worden sind. Die Frage, wo die Grenze zwischen Unwissen und Missbrauch zu ziehen ist, dürfte schwierig zu beantworten sein und hängt nicht von der Höhe der Rückforderungen bzw. der Anzahl nicht entschädigungsberechtigter Diensttage ab.<\/p><p>2. Nach Artikel 25 Absatz 1 ATSG sind unrechtmässig bezogene Sozialversicherungsleistungen zwingend zurückzuerstatten. In den Fällen, in welchen die EO-Entschädigungen privaten Arbeitgebern oder an Schutzdienstleistende selbst ausgerichtet wurden, ist das BSV für die Rückforderung der Entschädigung direkt an die Kantone gelangt und hat diese ersucht, den Schaden für die EO zu übernehmen. Einige Kantone sind auf diese einvernehmliche Lösung eingegangen, andere weigern sich dagegen bis heute, die Forderungen zu begleichen. In diesen Kantonen verbleibt deshalb nur der gesetzliche Rückforderungsweg.<\/p><p>Die gesamte Rückforderungssumme beträgt mehrere Millionen Franken. Dieses erhebliche Volumen rechtfertigt eine lückenlose Abklärung. Eine Beschränkung auf Einzelfälle lässt das ATSG nicht zu.<\/p><p>Aufgrund der umfangreichen Abklärungen konnten die Nachforschungen für die Jahre 2006 und 2007 noch nicht abgeschlossen werden. Hingegen wurden vom Bundesrat bereits auf den 1. Juli 2008 durch Verordnungsänderungen strengere Kontrollmassnahmen umgesetzt. Für das Jahr 2008 werden deshalb voraussichtlich nur noch Stichproben durchgeführt.<\/p><p>3.\/4. Ziel war es, für die Rückforderungen pragmatische und einvernehmliche Lösungen zu finden. Viele Kantone haben denn auch Hand für eine solche Lösung geboten. Selbstverständlich wird nur dort, wo die Kantone oder die Zivilschutzorganisationen nicht bereit sind, die Forderungen der EO zu übernehmen, die Rückerstattung direkt bei der dienstleistenden Person oder ihrem Arbeitgeber geltend gemacht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Bundesamt für Sozialversicherungen untersucht akribisch zu Unrecht abgerechnete EO-Leistungen im Zivilschutz und fordert diese zurück. Die Jahre 2006 und 2007 sind in Prüfung oder bereits fertig abgeklärt. Der Personalaufwand des BSV und des Babs zur Klärung der Fälle ist hoch. Die Rückerstattung wird zum Teil gerichtlich bestritten. Mit dem Ansinnen, Entschädigungen selbst von Arbeitgebern und Schutzdienstleistenden zurückzufordern, besteht die Gefahr einer bürokratischen Vorgehensweise, die letztlich alle zu Verlierern macht. Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass die unkorrekte Abrechnung von Diensttagen wesentlich auf Gewohnheitsrecht beziehungsweise auf Unsicherheit über die Anwendung des neuen BZG und nur im Ausnahmefall auf Missbrauch beruht?<\/p><p>2. Die gründlichen Nachforschungen über die Jahre 2006 und 2007 haben zur Klärung der Rechtslage geführt. Die Anwendung ist mittlerweile klar. Ein grosser Aufwand für die Untersuchung des Jahres 2008 rechtfertigt sich angesichts eines nur bescheidenen Rückforderungs-Volumens kaum. Ist der Bundesrat bereit, die Übung hier abzubrechen oder sie auf offensichtliche Missbrauchsfälle zu beschränken?<\/p><p>3. Das Bundesamt für Sozialversicherungen beruft sich auf eine Rechtsgrundlage, wonach EO-Leistungen, die von Kantonen und Gemeinden bestritten werden, vom Arbeitgeber oder vom Schutzdienstpflichtigen zurückgefordert werden können. Weder Arbeitgeber noch Schutzdienstleistende hatten jedoch Einfluss auf das Aufgebot beziehungsweise erfüllten eine Dienstpflicht. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass hier gegen die Absicht des Gesetzgebers gehandelt würde? <\/p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass sich ein solcher Durchgriff auf Leute, die nichts als ihre Pflicht erfüllt haben, verheerend auf das Milizprinzip und auf die Bereitschaft zu Dienstleistungen für die Allgemeinheit auswirken würde?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Argus. Unnötige Bürokratie?"}],"title":"Argus. Unnötige Bürokratie?"}