﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093585</id><updated>2023-07-27T20:45:19Z</updated><additionalIndexing>55;Bewilligung;Agrarforschung;Freisetzungsversuch;Biotechnologie;gentechnisch veränderte Organismen;Wettbewerbsfähigkeit;Pflanzenzucht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2437</code><gender>f</gender><id>373</id><name>Leumann Helen</name><officialDenomination>Leumann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale 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behandelt</name></state><state><date>2009-09-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2432</code><gender>f</gender><id>370</id><name>Forster-Vannini Erika</name><officialDenomination>Forster</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2356</code><gender>m</gender><id>277</id><name>Bieri Peter</name><officialDenomination>Bieri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2589</code><gender>m</gender><id>1116</id><name>Burkhalter Didier</name><officialDenomination>Burkhalter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2548</code><gender>m</gender><id>528</id><name>Briner 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die Bevölkerung dem Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft kritisch gegenüber. Die hiesige Situation ist mit derjenigen in der EU vergleichbar, unterscheidet sich jedoch grundlegend gegenüber derjenigen in den USA, wo gentechnisch veränderte Pflanzen zur Verwendung als Futter- und Lebensmittel in der Gesellschaft weniger kontrovers diskutiert werden. Die kritische Grundhaltung in Bevölkerung und Parlament hat sich in der Schweiz - wie in ganz Europa - in der Gesetzgebung in Form von im Vergleich mit den USA strengeren Anforderungen an den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) niedergeschlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist bereit, die Forschung im Bereich der Pflanzenbiotechnologie einschliesslich der Durchführung von Freisetzungsversuchen mit GVO im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und verfügbaren Mittel durch die dafür zuständigen Institutionen auch künftig zu unterstützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat im Dezember 2005 die Lancierung des Nationalen Forschungsprogramms 59 (NFP 59), "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen", beschlossen und dafür mehr als 12 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Auch ausserhalb dieses NFP 59 sind Freisetzungsversuche grundsätzlich möglich, und Gesuche zur Finanzierung können jederzeit bei den geeigneten Instanzen eingereicht werden. Ebenso können Gesuche um Bewilligungen für Freisetzungsversuche jederzeit beim Bafu eingereicht werden. Zudem schlägt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Amacker 08.3451, "Zerstörte Feldversuche. Wie weiter?", vor, zu prüfen, ob zur Förderung einer unabhängigen Biosicherheitsforschung in der Schweiz künftig für entsprechende Forschungsprojekte mit Freisetzungsversuchen sichere Standorte ("Safe Sites") eingerichtet werden sollten. Im Hinblick auf die Erarbeitung der nächsten BFI-Botschaften der Jahre 2012 bis 2016 werden diesbezügliche Fragen abgeklärt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich bewusst, dass gerade im Vergleich mit den USA der Aufwand für Freisetzungsversuche in der Schweiz hoch ist, was dazu beitragen kann, dass gewisse Forschungstätigkeiten in die USA verlagert werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Freisetzen von GVO in die Umwelt in Europa von der Gesellschaft nur unter begleitenden Sicherheitsmassnahmen akzeptiert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das geltende Moratorium ist das Ergebnis der Abstimmung vom 27. November 2005 über die Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft". Die kritische Haltung der Bevölkerung gegenüber der Gentechnik in der Landwirtschaft ist die Ursache des heutigen Moratoriums, nicht dessen Folge. Die Forschung ist vom Moratorium ausgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Aufwand für Freisetzungsversuche ist gross, und die Möglichkeit besteht, dass deshalb in der Schweiz weiterhin nur wenige solcher Versuche durchgeführt werden können. Die hohen Sicherheitskosten sind indessen nicht in erster Linie eine Folge der gesetzlichen Anforderungen an die biologische Sicherheit (Gentechnikgesetz, SR 814.91; Art. 19 und 38 der Freisetzungsverordnung, FrSV, SR 814.911), sondern resultieren daraus, dass zur Vermeidung von unrechtmässigen Eingriffen in die Versuchsfelder (Vandalismus) kostspielige Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die biologische Sicherheit ist nach Ansicht des Bundesrates durch das Gentechnikgesetz in angemessener Weise geregelt. Das Vandalismusproblem kann nicht durch Änderungen im Gentechnikgesetz gelöst oder verringert werden. Immerhin würde mit der vorgeschlagenen Revision des Gentechnikgesetzes das Verfahren im Sinne der Prozessökonomie rationalisiert, indem neu nicht nur auf Verordnungsstufe (Art. 36 Abs. 3 FrSV), sondern auch auf Gesetzesstufe (Gentechnikgesetz) festgelegt wird, dass Beschwerden gegen Gesuchsentscheide ohne vorgängige Beteiligung am Einspracheverfahren unzulässig sind (vgl. Art. 12a der vom Bundesrat am 1. Juli 2009 an das Parlament verabschiedeten Gentechnikgesetz-Teilrevisionsvorlage). Im Übrigen liegt das Recht von besonders Betroffenen auf Einsprache bzw. Beschwerde im allgemeinen Verwaltungs- und Verfahrensrecht und nicht im Gentechnikgesetz begründet; mit allfälligen Verzögerungen durch Einsprache- und Beschwerdeverfahren muss in einem Rechtsstaat gerechnet werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 59 (NFP 59) gemachten Erfahrungen mit Freilandversuchen geben erstmals die Möglichkeit, die Kompetitivität des Forschungsplatzes Schweiz mit anderen Ländern (z. B. USA) zu messen. Der Vergleich eines Feldtestes mit gentechnisch verändertem Weizen zeigt, dass für den gleichen Versuch in den USA drei Seiten Antragsformular genügten, während dieser analoge Versuch in der Schweiz neben dem Antragsformular von mehreren Hundert Seiten bereits auf über 2000 Seiten in einem Rechtsverfahren beschrieben ist. Dies hatte Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit, welche in den USA sechs Wochen beanspruchte und in der Schweiz drei Monate, wobei mit dem Rechtsverfahren in Pully noch eineinhalb Jahre dazukamen. Ganz zu schweigen von den Sicherheitsauflagen, welche in den USA in einem Abstand von 30 Metern zum nächstgelegenen Weizenfeld bestanden und in der Schweiz in einer grossen Anzahl von Sicherheitsmassnahmen, welche nur dank der finanziellen Unterstützung des NFP 59 bezahlbar waren. Diesen Aufwand könnte sich beispielsweise ein kleineres privates Forschungsunternehmen nie leisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er weiterhin bereit, die Forschung im Bereich der Pflanzenbiotechnologie zu unterstützen, auch mit den dazugehörigen Freilandversuchen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was gedenkt er zu tun, damit die Schweiz in diesem Forschungssektor wieder kompetitiv wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er der Meinung, dass die Forschung an gentechnisch veränderten Pflanzen (insbesondere mit Freisetzungsversuchen) in der Schweiz durch die grundsätzlich negative Stimmung, welche aus dem Moratorium entsteht, behindert wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sieht er eine Gefahr, dass unter solch negativen Vorzeichen keine neuen Freisetzungsversuche mehr beantragt werden könnten, wenn das NFP 59 beendet ist, und die Schweiz damit ihre Kompetenzen in diesem Bereich verliert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist er der Meinung, dass durch die anstehende Revision des Gentechnikgesetzes Missstände, die diese Forschungsmöglichkeiten verhindern, behoben werden sollten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gefährdung des Forschungsplatzes Schweiz für Pflanzenbiotechnologie mit Freisetzungsversuchen?</value></text></texts><title>Gefährdung des Forschungsplatzes Schweiz für Pflanzenbiotechnologie mit Freisetzungsversuchen?</title></affair>