﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093661</id><updated>2023-07-28T08:10:51Z</updated><additionalIndexing>15;Arbeitnehmerschutz;Gewinn;Entlassung;Beschäftigungssicherheit;Verlagerung der Tätigkeit von Unternehmen ins Ausland;Unternehmensverlagerung;Börsengeschäft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4809</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702030103</key><name>Entlassung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030307</key><name>Beschäftigungssicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702040201</key><name>Arbeitnehmerschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11060104</key><name>Börsengeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010206</key><name>Gewinn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040304</key><name>Unternehmensverlagerung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070304030401</key><name>Verlagerung der Tätigkeit von Unternehmen ins Ausland</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-10T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-09-02T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-06-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2706</code><gender>m</gender><id>3903</id><name>Rielle Jean-Charles</name><officialDenomination>Rielle</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2714</code><gender>m</gender><id>3911</id><name>Voruz Eric</name><officialDenomination>Voruz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3661</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind heute die Hauptopfer des Zusammenbruchs des Wirtschaftssystems. Der Casino-Kapitalismus betrachtet sie als reine Manövriermasse, und bei der Verteilung des Reichtums gehen sie leer aus, weil die Ausschüttung von Dividenden auf Kosten von Gehaltszahlungen und Investitionen privilegiert wird. Die Krise trifft Tausende von Männern und Frauen in diesem Land, die aus dem Arbeitsleben hinausgestossen werden und keine Mittel und keine Zukunftsperspektiven mehr haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den letzten Jahren haben die ultraliberalen Entscheide des Bundesrates in Steuer- und Wirtschaftsfragen die Ungleichheit in unserer Gesellschaft verschärft. Die Mehrheit der Bevölkerung lebt unter immer schwierigeren Bedingungen, die Manager orientieren ihre Lohnpolitik immer mehr nach unten, während den Aktionärinnen und Aktionären gleichzeitig fette Dividenden ausgeschüttet werden. Es ist inakzeptabel, dass Unternehmen, die beträchtliche Gewinne erzielt haben, auf die Löhne ihrer Angestellten Druck ausüben und auf Teufel komm raus Leute entlassen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die vorliegende Motion zielt darauf, Kündigungen zu verbieten, wenn gewisse Indizien darauf hinweisen, dass das Unternehmen keine finanziellen Schwierigkeiten hat, wenn Aktivitäten ins Ausland verlegt werden, die auch in der Schweiz möglich wären, oder wenn das Unternehmen staatlich unterstützt wird. Die vorgeschlagene Massnahme wie auch die dafür aufgestellten Bedingungen sind indessen weder sachgerecht noch verhältnismässig. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Reserven bilden, Gewinne erzielen und Dividenden verteilen kann, bedeutet nicht, dass Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen unnötig sind. Ein Unternehmen kann sich nämlich trotz einer grundsätzlich positiven Gesamtbilanz veranlasst sehen, sich in Bezug auf Organisation und Struktur neu auszurichten oder einen defizitären Betriebsteil aufzugeben. Solche Massnahmen sichern den Fortbestand des Unternehmens und liegen damit letztlich auch im Interesse der Beschäftigten. Wenn die Motion zusätzlich verhindert, dass Arbeitsplätze ins Ausland verlegt werden, widerspricht dies den Bemühungen der Unternehmen, sich in einem zunehmend internationalen Umfeld zu behaupten. Schliesslich muss auch ein Unternehmen, das in Schwierigkeiten steckt und Hilfe vom Staat erhält, die nötigen Reorganisationsmassnahmen treffen können. Statt Verbote favorisiert das geltende Recht richtigerweise Verhandlungslösungen; sie erlauben eine bessere Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der besonderen Gründe, die dazu führen, dass ein Unternehmen in gewissen Fällen Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen aussprechen muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Betriebsbedingte Kündigungen von Arbeitsverhältnissen können nie ganz verhindert werden. Entsprechend müssen die menschlichen und sozialen Folgen von Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen so gut wie nur irgendwie möglich aufgefangen werden. Deshalb sieht das schweizerische Arbeitsrecht auch vor, dass Massenentlassungen erst dann vorgenommen werden können, wenn vorgängig eine Konsultation des Arbeitgebers mit der Vertretung der Arbeitnehmenden oder, wo eine solche Vertretung fehlt, mit den Arbeitnehmenden selber stattgefunden hat (Art. 335f des Obligationenrechts; OR; SR 220). Anlässlich dieser Konsultation können Vorschläge gemacht werden, wie sich Kündigungen vermeiden oder deren Zahl wenigstens beschränken lassen (Art. 335f Abs. 2 OR). Auch kann die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Massenentlassung infrage gestellt werden. Die geplante Massenentlassung muss zusätzlich dem kantonalen Arbeitsamt gemeldet werden, damit auch dieses nach einer Lösung für die aufgetretenen Probleme suchen kann (Art. 335g Abs. 3 OR). Schliesslich sieht das Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (SR 822.14) besondere Möglichkeiten der Mitwirkung vor, namentlich im Fall des Betriebsübergangs (Art. 10 Bst. b). Deshalb müssen die Arbeitnehmer auch über die Auswirkungen des Geschäftsganges auf die Beschäftigung und die Beschäftigten informiert werden (Art. 9). Die Sozialpartner können das geschilderte Instrumentarium schliesslich dadurch komplettieren, dass sie in Gesamtarbeitsverträgen spezielle Regeln für Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen aushandeln. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich bereits im Rahmen der Stellungnahmen zu den Motionen 08.3734 der Sozialdemokratischen Fraktion, "Obligatorische Sozialpläne für Opfer der Wirtschaftskrise" und 08.4003 Renwald Jean-Claude, "Pflicht zum Aushandeln eines Sozialplans bei Massenentlassungen" zum geltenden Recht vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise geäussert. Dabei gelangte er zum Schluss, dass das geltende Recht genügt und zusätzliche Massnahmen nicht nötig sind. Der Nationalrat hat sich dieser Sicht der Dinge angeschlossen und die erwähnten Motionen am 8. Dezember 2008 bzw. am 9. März 2009 deutlich verworfen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend die erforderlichen Gesetzesänderungen einzuleiten, damit betriebsbedingte Kündigungen in den folgenden Fällen verboten werden: wenn ein Unternehmen oder sein Tochterunternehmen in den beiden vorangehenden Geschäftsjahren einen Gewinn erzielt, Rückstellungen getätigt oder Dividenden ausgeschüttet hat; wenn es einen Teil der Geschäftstätigkeiten, der Produktion oder der Dienstleistungen ins Ausland verlagert hat und dort Arbeiten ausgeführt werden, die die Angestellten hätten ausführen können, deren Stellen gestrichen wurden; wenn es staatliche Hilfen irgendwelcher Art erhalten hat.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verbot von börsengesteuerten Kündigungen</value></text></texts><title>Verbot von börsengesteuerten Kündigungen</title></affair>