{"id":20093673,"updated":"2023-07-28T11:22:12Z","additionalIndexing":"2841;Aufgabenüberprüfung;Leistungsabbau;Versicherungsleistung;Krankenversicherung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4809"},"descriptors":[{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L05K0802030201","name":"Aufgabenüberprüfung","type":1},{"key":"L05K0806010104","name":"Leistungsabbau","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-08-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1244757600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1308261600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2484,"gender":"m","id":460,"name":"Dunant Jean Henri","officialDenomination":"Dunant"},"type":"speaker"}],"shortId":"09.3673","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Heute wird alles von der obligatorischen Grundversicherung - dies bedeutet durch die Allgemeinheit - bezahlt, was nicht ausdrücklich als ausgeschlossen aufgeführt wird. Dies hat zur Folge, dass viel Unnötiges durch die Allgemeinheit bezahlt wird, ohne dass irgendjemand eine Ahnung davon hat. Dieses System schafft für die Leistungserbringer Anreize, möglichst viel und damit auch viel Unnötiges der obligatorischen Krankenversicherung zu belasten. Wenn aber anstelle der heutigen Negativliste eine Positivliste geschaffen würde, könnte ein besseres Augenmerk auf die unnötigen Leistungen gelegt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW) sein (Art. 32 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Für ärztliche und chiropraktische Leistungen sieht das KVG keine Positivliste vor. Vielmehr wird der Pflichtleistungscharakter von diagnostischen und therapeutischen Leistungen implizit vermutet (Vertrauensprinzip). Sind die Voraussetzungen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Leistung nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erfüllt, legt das EDI fest, dass die Kosten dieser Leistung nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen sind (Art. 33 KVG). <\/p><p>Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) hat im Jahr 2008 im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) den Prozess der Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der OKP eingehend analysiert und in diesem Rahmen auch die Frage der Positiv- bzw. Negativliste geprüft. Gemäss diesem Bericht brächte eine echte Positivliste für ärztliche Leistungen einen grossen Verwaltungs- und Evaluationsaufwand mit sich, da ein System mit Tausenden von Positionen gewartet und angesichts des medizinischen Fortschritts ständig aktualisiert werden müsste. Dafür müssten sämtliche Leistungen je bezogen auf verschiedene Indikationen pro Leistung bezüglich WZW bewertet werden. Die GPK-N empfahl im Januar 2009 dem Bundesrat, von einem Systemwechsel abzusehen und stattdessen das bestehende System zu optimieren. <\/p><p>Der Bundesrat teilt diese Einschätzung, wonach ein Wechsel zum System der Positivliste und die Wartung derselben mit sehr grossem Aufwand verbunden wären, da dafür Tausende von Leistungs-Indikationspaaren evaluiert und periodisch reevaluiert werden müssten. Stattdessen setzt er gemäss den Empfehlungen auf eine Optimierung der Erkennung von Leistungen, die den WZW-Kriterien nicht entsprechen. <\/p><p>Die Problematik des Einsatzes medizinischer Leistungen ausserhalb des Zweckbereiches der OKP lässt sich nicht mit einer Positivliste lösen. So wird eine bestimmte Leistung im einen Fall im Kontext einer Krankheitsbehandlung angewendet, in einem zweiten Fall zwar auch im Kontext der Krankheitsbehandlung, aber anstelle einer einfacheren Option und im dritten Fall in einer Situation ausserhalb des Krankheitskontextes. Der zweckmässige und angemessene Einsatz lässt sich nicht mit einer Positivliste erzwingen, sondern erfordert Korrekturen im Anreizsystem. Solche sind im stationären Bereich mit der neuen Spitalfinanzierung bereits eingeleitet worden. Im ambulanten Bereich können die Wirtschaftlichkeitskontrollen der Leistungserbringer durch die Versicherer nach Artikel 56 KVG den angemessenen und zweckmässigen Einsatz der medizinischen Mittel im Einzelfall fördern und einen Anreiz für die Leistungserbringer darstellen, entsprechende Abklärungs- und Behandlungsleitlinien zu erarbeiten. Zudem liegen dem Parlament Vorschläge zur Einführung der Vertragsfreiheit und zur Förderung von Managed Care vor, welche die Anreizsysteme ebenfalls verbessern würden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, als Leistungskatalog anstelle der heute verwendeten Negativliste eine Positivliste zu schaffen. Es ist hierfür eine geeignete Kommission nach Artikel 33 Absatz 4 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) einzusetzen, um diese Liste schlank und konsequent nach den Grundsätzen von Artikel 32f. KVG auszugestalten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"OKP. Übergang zu einer Positivliste und Straffung des Leistungskataloges"}],"title":"OKP. Übergang zu einer Positivliste und Straffung des Leistungskataloges"}