{"id":20093691,"updated":"2025-11-14T07:01:19Z","additionalIndexing":"2841;ärztliche Versorgung;Gesundheitswesen;Norm;Qualitätssicherung;Informationsverbreitung;Spital;Datenerhebung;Statistik","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4809"},"descriptors":[{"key":"L04K01050511","name":"Gesundheitswesen","type":1},{"key":"L05K0105051104","name":"ärztliche Versorgung","type":1},{"key":"L06K070305020401","name":"Qualitätssicherung","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":1},{"key":"L05K0706010201","name":"Norm","type":1},{"key":"L04K12030402","name":"Datenerhebung","type":2},{"key":"L05K0105051101","name":"Spital","type":2},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-09-02T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1244757600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1308261600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2706,"gender":"m","id":3903,"name":"Rielle Jean-Charles","officialDenomination":"Rielle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2528,"gender":"m","id":505,"name":"Ruey Claude","officialDenomination":"Ruey"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2538,"gender":"m","id":516,"name":"Triponez Pierre","officialDenomination":"Triponez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3691","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Sicherung der medizinischen Behandlungsqualität ist ein wichtiges Anliegen des KVG (Art. 58 und Art. 77). Erst seit Januar 2009 sind aber die Leistungserbringer verpflichtet (Art. 22a), Daten über die Behandlungsqualität dem Bundesamt für Statistik kostenlos zu übermitteln. Diese Gesetzesänderung hat erfreulicherweise Schwung in die Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität in Schweizer Spitälern gebracht. Es besteht aber die Gefahr, dass ein Wildwuchs von Publikationen über Qualitätsdaten entsteht, die nicht einmal miteinander verglichen werden können, weil sie auf unterschiedlichen Informationsstandards beruhen.<\/p><p>Steuer- und Prämienzahler haben das Recht, Einblick in die Qualität der erbrachten medizinischen Leistungen zu erlangen. Diese Information muss jedoch nach einheitlichen Standards (risikobereinigt) aufbereitet werden und soll leicht fürs Publikum zur Verfügung stehen. Nur so können Steuer- und Prämienzahler ihr Verhalten in Bezug auf die Spitalwahl vernünftig gestalten. Nur so kann sich eine echte Wahlfreiheit für die Patienten herauskristallisieren. Und nur so kann ein auf Qualität und Leistung basierender Wettbewerb zwischen den Spitälern entstehen.<\/p><p>Viele Risiken und Gefahren sind mit der Interpretation dieser Daten verbunden: Jedes Spital hat sein Patientenportfolio, das normalerweise nicht identisch mit demjenigen eines anderen Spitals ist. Vergleiche sind somit schwierig. Zudem stellt ein solcher Vergleich auch riskante Anreize dar: Die Spitäler könnten Patientenportfolios so gestalten, dass die Behandlungsergebnisse fälschlicherweise in einem guten Licht erscheinen (z. B. Ausschliessen von komplizierten Krankheitsbildern).<\/p><p>Es braucht also klare und explizite Kriterien für die Datenaufbereitung und die Informationsvermittlung. Es ist zurzeit aber nicht klar, wer für die Festlegung dieser Standards bzw. Kriterien zuständig ist. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften hat hierzu erfreulicherweise erste Standards definiert, die jedoch nicht verbindlich sind.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Erhebung und Publikation von medizinischen Qualitätsindikatoren ist nach Artikel 22a des Krankenversicherungsgesetzes (SR 832.10) seit dem 1. Januar 2009 eine Bundesaufgabe. Das Bundesamt für Gesundheit hat denn auch im April 2009 eine erste Pilotstudie zur Behandlungsqualität von 30 verschiedenen Krankheitsgruppen publiziert. Dabei beschränkte es sich aufgrund von Überlegungen zur Datenqualität auf die Publikation der Fall- und Mortalitätszahlen, deren Datenbasis auch aus Expertensicht genügend robust ist, um ausgewertet und publiziert zu werden. Die Publikation der Qualitätsindikatoren soll jährlich erfolgen und im Dialog mit den Experten optimiert werden.<\/p><p>Diese wie andere Publikationen und Statistiken der Bundesämter gelten als offizielle Dokumente des Bundes. Diese haben den Anforderungen der jeweiligen Gesetzgebung, insbesondere auch des Bundesstatistikgesetzes, zu entsprechen. Auch wenn dieses eine Koordination unter den Statistikstellen des Bundes und die Erstellung von einheitlichen Grundlagen des Bundes vorschreibt, dehnt sich diese Verpflichtung nicht auf Dritte aus, die nicht dem Bundesstatistikgesetz unterstellt sind. Auch das Krankenversicherungsgesetz enthält keine Grundlage, um andere Akteure auf Publikationsstandards zu verpflichten. Der Bundesrat hat daher keine Grundlage, allgemein verpflichtende Publikationsstandards zu erlassen. Vielmehr ist der Bund gefordert, die nötigen Publikationen selbst durchzuführen, um dem berechtigten Anspruch einer objektiven Information der Bevölkerung gerecht zu werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob Standards für die Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität nicht explizit und verbindlich festgelegt werden sollen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Standards für die Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität"}],"title":"Standards für die Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität"}