﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093701</id><updated>2023-07-27T21:13:57Z</updated><additionalIndexing>10;15;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Kontrolle der Zuwanderungen;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter/in</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2323</code><gender>m</gender><id>214</id><name>Stamm Luzi</name><officialDenomination>Stamm</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4809</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108030601</key><name>Kontrolle der Zuwanderungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030201</key><name>Ausländerkontingent</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-08-19T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-06-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2323</code><gender>m</gender><id>214</id><name>Stamm Luzi</name><officialDenomination>Stamm</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3701</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Medien haben im Mai gemeldet, dass im Bundesrat Diskussionen um die Anwendung der Ventilklausel geführt wurden, um die Zuwanderung unter dem Regime der Personenfreizügigkeit für gewisse Zeit zu beschränken. Der Bundesrat entschied in der Folge, auf deren Anwendung zu verzichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem vorliegenden Vorstoss wird der Bundesrat dringend ersucht, diesen Entscheid noch einmal zu überdenken und ihn so schnell wie möglich zu korrigieren. Eine Beschränkung der Zuwanderung aus den EU-Staaten drängt sich in Anbetracht der hohen Zahlen der jüngsten Zeit dringend auf. Entscheidend ist, dass rasch gehandelt wird. Denn je später die gemäss Personenfreizügigkeit mögliche Bremse angewendet wird, desto unwirksamer wird sie bei steigenden Zuwanderungszahlen; denn massgebend ist jeweils bekanntlich der Zahlendurchschnitt der letzten drei Jahre.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat über die Frage der Anrufung der Ventilklausel am 13. Mai 2009 eine Aussprache geführt und am 20. Mai 2009 definitiv entschieden, per 1. Juni 2009 auf deren Anrufung zu verzichten. Eine Wiedererwägung dieses Entscheides ist nicht vorgesehen. Eine Anrufung der Ventilklausel ist allerdings erst wieder in einem Jahr, per 1. Juni 2010, möglich. Die Ventilklausel stellt ein Steuerungsinstrument im Freizügigkeitsabkommen dar, enthält jedoch keinen Automatismus bezüglich deren Anrufung. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Ventilklausel nur dann angerufen werden soll, wenn auch davon auszugehen ist, dass die Wiedereinführung der Kontingente tatsächlich für die Schweiz von Vorteil ist. In der gegenwärtigen Situation sieht der Bundesrat jedoch insgesamt ein Überwiegen der Nachteile, weshalb er in diesem Jahr auf die Anrufung der Klausel verzichtet hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid die Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abgewogen und entschieden, auf eine Anrufung der Klausel zu verzichten. Einerseits hätte das aufgrund des Abkommens derzeit mögliche Kontingent von knapp 44 000 Aufenthaltsbewilligungen (B-EG/Efta) für zuwandernde Arbeitskräfte aus der EU-17 voraussichtlich nur noch eine sehr beschränkte Bremswirkung entfaltet. Andererseits rechnet der Bundesrat aufgrund der sich weiter abschwächenden Konjunktur mit einem weiteren nachfrageorientierten Zuwanderungsrückgang. Dies wird durch den Vergleich der Bewilligungserteilung der ersten sechs Monate des Jahres 2009 mit den Vorjahresmonaten erhärtet. Von Januar bis Juni 2009 wurden insgesamt 26 649 B-Bewilligungen und 28 774 L-Bewilligungen an EU-17-Angehörige ausgestellt. Dies entspricht einem Rückgang von 39 Prozent bei den B-Bewilligungen und 12 Prozent bei den L-Bewilligungen. Hätte sich gezeigt, dass trotz schwacher Konjunktur und sinkendem Arbeitsplatzangebot kein Rückgang der Zuwanderung erfolgt wäre, hätte aus Sicht des Bundesrates viel dafür gesprochen, anders zu entscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bisher hat die Zuwanderung von EU-17-Bürgern jedoch nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt, da diese primär in Berufsgruppen mit starker Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften und unterdurchschnittlicher Erwerbslosenquote erfolgte. Mit der Einführung der Ventilklausel wären zusätzliche bürokratische Hürden insbesondere für die Unternehmen in der Schweiz geschaffen worden. Die Wiedereinführung der Kontingentierung würde Zusatzkontrollen der kantonalen Migrationsämter bei der Kontingentszuteilung verursachen. Dies führt zu längeren Wartezeiten, Unsicherheiten der Betriebe für ihre Dispositionen und zu zahlreichen Rückfragen (wie bei der früheren Kontingentierung). Diese zusätzlichen Hürden wären nicht im Sinne einer KMU-freundlichen Politik der Schweiz und damit der Schweizer Wirtschaft. Die ablehnende Haltung des Bundesrates wurde im Übrigen auch von einer Mehrheit der Kantone und der Sozialpartner getragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Konjunktur, der Zu- und Abwanderung sowie der Arbeitslosigkeit weiterhin sehr genau und wird im Herbst 2009 erneut über die weitere Entwicklung der Zuwanderung aus dem EU-Raum beraten. Unter den im Abkommen festgelegten Bedingungen könnten noch bis im Jahre 2014 vorübergehend wieder Kontingente gegenüber Staatsangehörigen der EU-17 eingeführt werden. Zutreffend ist indessen die Feststellung des Motionärs, dass die Bremswirkung bei einer allfälligen Anrufung der Klausel in den nächsten Jahren aufgrund des voraussichtlich höheren Schwellenwertes weiter abnehmen wird.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die sogenannte Ventilklausel, die im bilateralen Vertrag zur Personenfreizügigkeit mit der EU ausgehandelt worden ist, sofort zur Anwendung bringen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Personenfreizügigkeit. Sofortige Anwendung der Ventilklausel</value></text></texts><title>Personenfreizügigkeit. Sofortige Anwendung der Ventilklausel</title></affair>