{"id":20093702,"updated":"2025-06-25T00:13:37Z","additionalIndexing":"52;Sonderabfall;Abfallaufbereitung;Abfallwirtschaft;Vereinfachung von Verfahren;Beförderung gefährlicher Güter","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. 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Dadurch steht der Abgeber ausserdem für die Dauer des Prozederes gefahrgutrechtlich in der Pflicht, obschon er mit den Abfuhren nicht in Berührung kommt. Dies gilt insbesondere für Flüssiggüter, wo mit Saugwagen aufgeladen und transportiert wird, aber auch für Stückgut.<\/p><p>Abgeber und Verwerter können auch bei einer \"ex works\"-Lösung weiterhin kontrolliert werden. Verstösst der Abgeber gegen eine Vereinbarung mit dem Verwerter, so steht der Logistikdienstleister nicht mit leeren Händen da. Er hat die Massnahmen gemäss Frachtvertrag (Art. 444 OR) in Verbindung mit der strafrechtlichen Verfolgung zur Verfügung.<\/p><p>Mit der postulierten Änderung ergeben sich wesentliche Vereinfachungen der Abläufe und eine spürbare Kostenreduktion.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Hinblick auf eine umweltverträgliche Entsorgung von Sonderabfällen ist es für die Entsorgungsunternehmen wichtig, die Zusammensetzung der Sonderabfälle zu kennen. 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