{"id":20093719,"updated":"2025-09-26T08:36:46Z","additionalIndexing":"08;12;Terrorismus;Wirtschaftssanktion;internationale Sanktion;UNO (speziell);Rechtsschutz;persönliche Freiheit;Rechtssicherheit;Legalität;Eigentum;Resolution;Verzeichnis;Sicherheitsrat UNO","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2441,"gender":"m","id":374,"name":"Marty Dick","officialDenomination":"Marty Dick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4809"},"descriptors":[{"key":"L03K150402","name":"UNO 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Es gibt keinerlei Möglichkeit, gegen die Massnahme bei einer unabhängigen Instanz zu rekurrieren. Die genauen Gründe des Beschlusses werden der betroffenen Person nur sehr rudimentär zur Kenntnis gebracht, und selbst die Mitglieder des Sanktionskomitees haben nur einen sehr eingeschränkten Zugang zu den Informationen, die dem Gesuch um Aufnahme in die Liste zugrunde liegen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Entscheid festgestellt, dass die schwarze Liste der EU (analog derjenigen der Uno) den Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit widerspricht. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat diese Praktiken scharf verurteilt (http:\/\/assembly.coe.int\/mainf.asp?Link=\/documents\/adoptedtext\/ta08\/fres1597.htm). Das Mittel der schwarzen Listen mag im Kampf gegen den Terrorismus als dringliche Massnahme und für eine befristete Dauer angehen; es ist aber unannehmbar, dass eine Person über Jahre hinweg auf einer solchen Liste figuriert und damit in ihren Grundrechten massiv verletzt wird, ohne dass sie auch nur die Möglichkeit hat, sich zu verteidigen und gegen die Massnahme zu rekurrieren. Die Schweiz hat gegenüber mehreren Personen, nachdem diese in schwarze Listen aufgenommen worden waren, solche freiheitsbeschränkenden Massnahmen getroffen, hat ihre Vermögen blockiert und sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.<\/p><p>Ein Beispiel ist der Fall von M. N. (vgl. die Interpellation 05.3697; http:\/\/www.parlament.ch\/D\/Suche\/Seiten\/geschaefte.aspx?gesch_id=20053697). M. N. steht seit Herbst 2001 auf der Liste. Zwei Strafverfahren wurden gegen ihn geführt, in der Schweiz und in Italien. Die beiden Verfahren wurden eingestellt, von der Bundesanwaltschaft (die Verfahrenskosten und die Kosten für die Verteidigung gingen zulasten des Bundes) und durch das Mailänder Gericht. Obschon diese beiden Strafverfolgungsbehörden keine belastenden Tatsachen gefunden haben, steht M. N. noch heute auf der schwarzen Liste! Bald 80-jährig, lebt M. N. in Campione d'Italia, der kleinen italienischen Enklave bei Lugano, die er seit bald acht Jahren nicht mehr verlassen kann. Er hat rund dreissig Jahre in der Schweiz gearbeitet, als unbescholtener Bürger. Aufgrund eines Entscheides des Seco sind seine Vermögenswerte seit 2001 blockiert, und M. N. darf keinerlei Erwerbstätigkeit ausüben. Ein grosser Teil dessen, was er sich in seinem Berufsleben erarbeitet hat, wurde zerstört.<\/p><p>Und so etwas geschieht in der Schweiz im 21. Jahrhundert aufgrund von Entscheiden einer internationalen Organisation, die sich rühmt, Werte wie Demokratie, Menschenrechte und Frieden in die Welt zu tragen. Die Bemühungen der Schweizer Diplomatie, diese Verfahren zu ändern und zu verbessern, sind zu anerkennen und zu begrüssen. Die Ergebnisse sind jedoch leider sehr bescheiden und genügen bei Weitem nicht.<\/p><p>Es geht nicht an, dass mit dem Mittel des Völkerrechtes und aufgrund von Entscheiden einer internationalen Einrichtung ohne die geringste Legitimation während Jahren die Grundprinzipien unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates ausgehebelt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf der Basis von Kapitel VII der Uno-Charta verabschiedete Resolution Nr. 1267 (1999) und deren Folgeresolutionen verpflichten die Mitgliedstaaten, gegenüber Personen, die mit Al Kaida und den Taliban in Verbindung stehen, verschiedene Sanktionen durchzusetzen. Die natürlichen und juristischen Personen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, werden auf einer Liste aufgeführt (\"konsolidierte Liste\"), die vom Ausschuss des Sicherheitsrates nach der Resolution Nr. 1267 (nachfolgend: der Ausschuss) veröffentlicht und nachgeführt wird. Am 30. Juni 2008 hat der Uno-Sicherheitsrat in der Resolution Nr. 1822 wichtige Massnahmen beschlossen, die das Verfahren zur Aufnahme in die konsolidierte Liste (sogenanntes \"Listing\") verbessern sollen, namentlich die Publikation einer Zusammenfassung der Motive für die Aufnahme in der konsolidierten Liste auf der Internetseite des Ausschusses. Der Bundesrat ist ebenfalls sehr zufrieden, dass der Ausschuss gemäss Resolution Nr. 1822 alle Namen auf der konsolidierten Liste einer periodischen Prüfung unterziehen muss, damit diese Liste so richtig und aktuell wie möglich ist. Ein gewisser Fortschritt wurde auch bei der Streichung von den Sanktionslisten (sogenanntes \"De-listing\") erzielt. Seit Dezember 2006 (vgl. Resolution Nr. 1730 des Sicherheitsrates) können Personen, die mit Sanktionen belegt sind, ihre Streichung von der Liste direkt bei einem Organ der Vereinten Nationen (Focal Point) beantragen, ohne über einen Staat gehen zu müssen. Die Streichung kann jedoch nur mit dem Einverständnis der fünfzehn Mitgliedstaaten des Ausschusses erfolgen. Ein Fehlen eines unabhängigen Mechanismus zur Streichung von den Listen ist daher festzustellen.<\/p><p>Die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht müssen jedoch auch im Kampf gegen den Terrorismus eingehalten werden. Der Bundesrat räumt ein, dass die Verfahren zur Eintragung und Streichung von der konsolidierten Liste durchaus kritisiert werden können. Die Schweiz setzt sich mit anderen gleichgesinnten Staaten dafür ein, dass dieser Problematik die notwendige ganze Aufmerksamkeit geschenkt wird. Sie hat deshalb eine Initiative für ein faires und transparentes Verfahren im Sanktionssystem der Uno lanciert. Zusammen mit Dänemark, Deutschland, Liechtenstein, den Niederlanden und Schweden hat die Schweiz im Mai 2008 die Errichtung eines Gremiums aus unabhängigen Experten vorgeschlagen, dem betroffene Personen ihren Antrag auf Streichung von der Liste zur Prüfung unterbreiten können. Dieser Vorschlag wurde als offizielles Dokument der Uno (unter der Nr. A\/62\/891-S\/2008\/428) veröffentlicht und kann auf der Internetseite des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten konsultiert werden (http:\/\/www.eda.admin.ch\/eda\/de\/home\/topics\/peasec\/sec\/fiter\/prothr.html).<\/p><p>Der Bundesrat wird sein Engagement zugunsten einer besseren Beachtung der Menschenrechte im Sanktionsverfahren der Uno fortsetzen. Entsprechend hat die Schweiz sich wiederholt auch kritisch an offenen Debatten des Sicherheitsrates zu einzelnen Massnahmen der Sanktionsordnungen geäussert. Die letzte Erklärung der Schweiz zu diesem Thema datiert vom Mai 2009 (die Erklärungen der Schweiz können auf der Internetseite der Schweizer Uno-Mission in New York unter folgender Adresse konsultiert werden: http:\/\/www.eda.admin.ch\/eda\/en\/home\/topics\/intorg\/un\/missny.html). Die Schweiz ist als Uno-Mitglied allerdings verpflichtet, die Beschlüsse des Sicherheitsrates auszuführen (siehe Art. 48 der Uno-Charta). Diese Pflicht wurde vom Bundesgericht am 14. November 2007 in seinem Urteil 1A.45\/2007 bestätigt. Die Schweiz kann nicht einseitig Kriterien festlegen, die ihre Umsetzung der Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates nach Kapitel VII der Uno-Charta relativieren. Wenn die Schweiz den Beschlüssen des Sicherheitsrates nicht nachkäme, würde das Sanktionssystem an Glaubwürdigkeit verlieren. Dies könnte andere Staaten dazu verleiten, sich über Sanktionen hinwegzusetzen, was einen folgenschweren Präzedenzfall darstellen würde. Dennoch wird die Schweiz versuchen, im Rahmen des Möglichen den Handlungsspielraum zu nutzen, den ihr die Resolutionen des Sicherheitsrates einräumen, und gedenkt, sich auch weiterhin für eine Verbesserung der Verfahren und der Rechtsgarantien der mit Sanktionen belegten Personen einzusetzen. Die Überlegungen des Motionärs (vgl. Ziff. 1 der Motion) sind in dieser Hinsicht sehr nützlich. Die Schweiz setzt sich genau in diesem Sinne bereits seit mehreren Jahren dafür ein, die legitimen Bedürfnisse der Staatengemeinschaft nach Schutz vor Terrorakten und die Rechte der durch die Sanktionen betroffenen Personen miteinander in Einklang zu bringen.<\/p><p>Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat die Abänderung in einen Prüfauftrag beantragen, um abzuklären, was weiter unternommen werden kann, um das Sanktionssystem des UNO-Sicherheitsrates mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und den Grundfreiheiten in Einklang zu bringen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Uno-Sicherheitsrat mitzuteilen, dass er ab Beginn des nächsten Jahres die Sanktionen gegen natürliche Personen, die aufgrund von Resolutionen im Namen der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen wurden, nicht mehr umsetzen wird, wenn:<\/p><p>- die betroffene Person seit mehr als drei Jahren auf der \"schwarzen Liste\" figuriert und noch nicht vor Gericht gestellt wurde;<\/p><p>- die betroffene Person nicht die Möglichkeit hatte, bei einer unabhängigen Instanz zu rekurrieren;<\/p><p>- von keiner Justizbehörde gegen die betroffene Person Anklage erhoben wurde; und<\/p><p>- seit der Aufnahme in die Liste kein neues die betroffene Person belastendes Element vorgebracht wurde.<\/p><p>2. Der Bundesrat soll dabei seinen unerschütterlichen Willen bekräftigen, im Kampf gegen den Terrorismus weiterhin mitzumachen, jedoch klar zum Ausdruck bringen, dass es für einen demokratischen, auf das Primat des Rechtes gegründeten Staat unannehmbar ist, dass vom Sanktionskomitee ausgesprochene Sanktionen ohne alle Verfahrensgarantien zur Folge haben, dass man Menschen über Jahre hinweg und ohne jegliche demokratische Kontrolle ihrer elementarsten Grundrechte beraubt, Grundrechte notabene, die von den Vereinten Nationen proklamiert und propagiert wurden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Uno untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung "}],"title":"Die Uno untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung "}