﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093748</id><updated>2023-07-28T10:48:28Z</updated><additionalIndexing>2841;Datenverarbeitung in der Medizin;Durchführung eines Projektes;Rahmengesetz;Gesundheitspass;Medizin</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-09-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4811</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1203010104</key><name>Datenverarbeitung in der Medizin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050508</key><name>Gesundheitspass</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050301010205</key><name>Rahmengesetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010502</key><name>Medizin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305010102</key><name>Durchführung eines Projektes</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-NR</abbreviation><id>1</id><name>Büro NR</name><abbreviation1>Bü-N</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>1</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2009-09-10T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-12-11T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-11-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-09-09T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-12-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2664</code><gender>m</gender><id>3828</id><name>Cassis Ignazio</name><officialDenomination>Cassis</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3748</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2009 dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, bis Ende 2010 einen Bericht über die notwendigen rechtlichen Grundlagen vorzulegen. In diesem Bericht sollen die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten (Rahmengesetz, Sammel-Änderungserlass bzw. Änderung eines Gesetzes mit Einzelanpassungen anderer Erlasse) und deren Vor- und Nachteile geprüft und beurteilt werden. Der Bundesrat wird gestützt auf diesen Bericht das weitere Vorgehen festlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die "Strategie E-Health Schweiz" sieht als wesentlichen Punkt die Einführung des elektronischen Patientendossiers bis zum Jahr 2015 vor (Handlungsfeld Patientendossier). Auf Bundesebene kann diese Zielsetzung erreicht werden, sofern der Gesetzgebungsprozess plangemäss durchgezogen werden kann. Bei der Umsetzung auf kantonaler Ebene muss auf die politischen und organisatorischen Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen Rücksicht genommen werden, was dazu führen wird, dass einige Kantone früher, andere später bereit sein werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Während die Arbeiten im Handlungsfeld "Umsetzung Strategie E-Health" wie geplant vorankommen, sind im Handlungsfeld "Online-Dienste" aufgrund eines vertieften Abklärungsbedarfs Verzögerungen zu erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat betrachtet die Umsetzung der E-Health-Strategie Schweiz als ein wegweisendes Projekt im Bereich Gesundheit für die kommenden Jahre. Es ist deshalb sein Ziel, bei der Umsetzung von E-Health eine führende Rolle zu spielen und alles daranzusetzen, um rasch vorwärtszukommen und gegenüber den andern Staaten nicht ins Hintertreffen zu geraten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Der Bundesrat hat sich zu diesen Fragen bereits in seiner Antwort auf die Frage Graf-Litscher 09.5354 geäussert. Er hat hier ausgeführt, dass zur Umsetzung der Strategie entweder ein eigenständiges Bundesgesetz zu E-Health geschaffen werden kann oder aber bestehende Gesetze, wie z. B. das Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10), angepasst werden können. Welche dieser Lösungen zielführender ist oder ob gar eine neue verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen werden muss, wird nun bis Ende 2010 geklärt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine gesetzliche Verankerung der digitalen Identität für alle Versicherten (im Sinne der parlamentarischen Initiative 07.472) nicht ausreicht. Wichtige Aspekte und Bereiche wie beispielsweise die Zuständigkeit für Komponenten der "Architektur E-Health Schweiz", die Sicherstellung der Schnittstellen zwischen den Systemen, die Gewährleistung des Investitionsschutzes sowie Fragen des Datenschutzes würden mit einer solchen Lösung nicht hinreichend gesetzlich geregelt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinsichtlich des Patientendossiers erscheint eine ausschliessliche Verankerung im KVG nicht sinnvoll, regelt dieses doch primär die Leistungserbringung und deren Entschädigung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Das Patientendossier soll jedoch auch gesundheitsrelevante Informationen und Daten enthalten können, die über den sozialversicherungsrechtlichen Aspekt hinausgehen, wie z. B. Angaben zur Gesundheitsvorsorge oder zur Selbstmedikation.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Umsetzung der E-Health-Strategie Schweiz soll unser Gesundheitswesen in das digitale Zeitalter führen, mehr Sicherheit und Qualität schaffen und zur Stabilisierung der Gesundheitskosten beitragen. Im Rahmen der Anhörung zum Bericht aus den Teilprojekten der E-Health-Strategie Schweiz wurde u. a. auch die Frage der notwendigen Rechtsgrundlagen auf Stufen Bund und Kantone erörtert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der bisherige Prozess und verschiedene Aussagen und Dokumente des E-Health-Koordinationsorganes Bund/Kantone können dahingehend interpretiert werden, dass ein nationales E-Health-Rahmengesetz angestrebt wird. Eine Rahmengesetzgebung würde jedoch die Umsetzung der E-Health-Strategie vom Juni 2007 verzögern. Der Bundesrat könnte die Botschaft für ein E-Health-Gesetz frühestens 2011/12 dem Parlament überweisen. In der Zwischenzeit schaffen kantonale Modellversuche und Engagements Privater (z. B. Einführung elektronischer Patientendossiers durch Privatspitäler) Tatsachen, die in zwei Jahren nicht mehr ignoriert werden können. Gleichzeitig werden Investitionen zurückgehalten, solange unklar ist, welcher Weg gewählt wird. Zudem könnten mit einem solchen Gesetzgebungsprozess die in der E-Health-Strategie festgehaltenen zeitlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die FDP-Liberale Fraktion stellt dem Bundesrat dazu folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er dem BAG den Auftrag erteilt, ein E-Health-Rahmengesetz zu erarbeiten? Wenn ja, welches ist das Bedürfnis?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist die Einhaltung der in der E-Health-Strategie festgeschriebenen Meilensteine nach wie vor möglich?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist es ein strategisches Ziel von ihm, führend in der Umsetzung von E-Health zu sein, oder nimmt er in Kauf, dass die Schweiz hier ins Hintertreffen gerät?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sieht er die Möglichkeit, dass im Sinne einer raschen und pragmatischen Umsetzung der E-Health-Strategie lediglich die notwendigen bestehenden Gesetze (z. B. KVG) angepasst werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wäre es für die Umsetzung der E-Health-Strategie Schweiz unter Umständen sogar ausreichend, lediglich die Einführung der digitalen Identität für alle Versicherten gesetzlich zu verankern (wie es die parlamentarische Initiative 07.472 fordert)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>E-Health rasch und pragmatisch umsetzen</value></text></texts><title>E-Health rasch und pragmatisch umsetzen</title></affair>