﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093752</id><updated>2023-07-28T12:39:47Z</updated><additionalIndexing>09;12;Terrorismus;Attentat;strafbare Handlung;Gewalt;Tierschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-09-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4811</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0601040802</key><name>Tierschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04030108</key><name>Terrorismus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04030101</key><name>Attentat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010201</key><name>strafbare Handlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010207</key><name>Gewalt</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-NR</abbreviation><id>1</id><name>Büro NR</name><abbreviation1>Bü-N</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>1</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2009-09-10T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-12-11T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-29T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-11-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-09-09T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2311</code><gender>m</gender><id>151</id><name>Miesch Christian</name><officialDenomination>Miesch</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3752</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mutmassliche Straftaten von Tierrechtsextremisten nahmen in der Schweiz seit 2005 hauptsächlich im Zusammenhang mit der gegen die britische Tierversuchsfirma Huntingdon Life Sciences (HLS) gerichteten, von britischen Tierrechtsextremisten Ende der Neunzigerjahre lancierten Kampagne Stop Huntingdon Animal Cruelty (SHAC) zu. Ziel der Kampagne ist der Ruin von HLS. Angegriffen werden dazu u. a. Kunden von HLS, darunter Schweizer Firmen. Die Verhaftung britischer Aktivisten im Jahr 2007 führte zu einer zwischenzeitlichen Lageberuhigung; seit Ende 2008 kam es in der Schweiz und im angrenzenden Ausland erneut zu kriminellen Aktionen, mutmasslich im Zusammenhang mit SHAC.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es sind weitere kriminelle Aktionen möglich, wobei diese Bedrohung von entsprechend radikalisierten Extremisten und nicht von Tierschutzaktivisten allgemein ausgeht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Am 17. September 2009 kommunizierte die Bundesanwaltschaft, dass die strafrechtliche Zuständigkeit des Bundes aufgrund der aktuellen Sach- und Gesetzeslage im Zusammenhang mit den oben erwähnten Straftaten nicht gegeben ist. Der Bundesrat hat bereits in seinem Bericht vom 9. Juni 2006 (BBl 2006 5693, Ziff.2.3.1 und 2.3.2) zum Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 21. Februar 2005 festgehalten, dass die am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Rechtsgrundlagen zur Verfolgung von Straftaten mit organisiertem Hintergrund die Strafverfolgungspraxis vor gewisse Anwendungsprobleme stellen. Wie der Bundesrat im Bericht weiter ausführte, verfolgte er die noch junge Rechtsprechung zu diesen Bestimmungen aufmerksam. Dies gilt insbesondere auch mit Bezug auf die bereits im Bericht erwähnten kleineren Gruppen oder Zellen von Gleichgesinnten, die sich bei ideologisch-politisch motivierten Gewaltakten solidarisieren, im Übrigen aber nicht die Züge der strikten Geheimhaltung und dauerhaften Hierarchie aufweisen wie Organisationen nach dem Zuschnitt der italienischen Mafia, auf welche das gesetzgeberische Instrumentarium der Verfolgung des organisierten Verbrechens gemäss Artikel 260ter StGB zugeschnitten worden ist. Angesichts des Umstandes, dass die der Interpellation zugrunde liegende Thematik des militanten Tierschutzextremismus die Aktualität dieser seit längerem beobachteten Problematik erneut aufzeigt, erachtet der Bundesrat den Zeitpunkt für gekommen, dem EJPD den Auftrag zu erteilen, hinsichtlich allfälliger Modifikationen oder Erweiterungen des erwähnten strafrechtlichen Instrumentariums bis Ende 2010 Empfehlungen in Berichtsform vorzulegen. Im Rahmen dieser Berichterstattung wird auch auf die allfälligen Vorzüge einzugehen sein, welche die englische Rechtsordnung bei der strafrechtlichen Verfolgung dieser Phänomene im Allgemeinen und von Tierschutzextremismus im Besonderen bietet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Für die Beurteilung, ob Äusserungen allenfalls einen Straftatbestand nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch erfüllen, sind die kantonalen Strafverfolgungsbehörden zuständig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) bearbeitet seit 2003 gezielt Informationen über Organisationen im Bereich Tierrechtsextremismus als Bestandteil seiner gesetzlichen Aufgabe der Abwehr des gewalttätigen Extremismus. Das Parlament hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120), die zusätzliche Instrumente zur präventiven Aufklärung von Gefährdungen durch Extremistengruppen enthielt, in diesem Jahr dem Bundesrat zur Überarbeitung zurückgewiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der hängigen Revision des BWIS wird zu prüfen sein, in wie weit das präventive Instrumentarium allenfalls auch mit Blick auf die erwähnten Zellen ausgebaut werden könnte, welche die klassischen Wesensmerkmale der Terrororganisation nicht erfüllen. Auch in diesem Zusammenhang werden die nötigen Rechtsvergleiche anzustellen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Es ist von einer international vernetzten Szene von Tierrechtsaktivisten auszugehen. Jedoch unterscheiden sich die nationalen Szenen stark, gerade was Grösse und Gewaltbereitschaft angeht. Wichtig für die Beurteilung des Phänomens sind weniger zahlenmässige Vergleiche der Szenen in der Schweiz und in Grossbritannien, sondern eher die Vernetzung selbst. Alle Länder, auch die Schweiz, profitieren von der internationalen Zusammenarbeit. Der internationale Informationsaustausch dient zur Gewinnung eines umfassenden Lagebildes. Im Bereich Prävention stellt der DAP auf nationaler und internationaler Ebene bilateral sowie im Rahmen von Europol den nachrichtendienstlichen Informationsaustausch sicher. Die Schweiz verfolgt die Massnahmen im Ausland. Dazu gehören auch Entwicklungen der Rechtsprechung, wie z. B. die in Grossbritannien erfolgten Verurteilungen von europaweit tätigen Aktivisten. Wie erwähnt, wird den Eigenarten des englischen Rechtssystems mit Bezug auf den Tierrechtsextremismus im Rahmen der anzustellenden Rechtsvergleiche die nötige Aufmerksamkeit zukommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Solange die Bundesgerichtsbarkeit nicht gegeben ist, bleiben die Kantone für die strafrechtliche Verfolgung des Einzelfalls zuständig. Die Bundeskriminalpolizei im Bundesamt für Polizei (Fedpol) koordiniert die Ermittlungen sowie den Informationsaustausch zwischen den zuständigen in- und ausländischen Behörden. Gestützt auf seine Erkenntnisse kann der DAP dem Fedpol beantragen, nationale oder auch schengenweite Einreisesperren zu verfügen. Der Austausch im In- wie mit dem Ausland ist als gut zu beurteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Keine Tierrechtskampagne wird derzeit in demselben Ausmass von Gewalt begleitet wie SHAC. Für die Schweizer Szene scheinen andere Kampagnen wichtiger zu sein. Schweizer Tierrechtsextremisten sind demnach weniger gewalttätig als beispielsweise britische oder niederländische. SHAC zeigt aber auch, dass persönliche Beziehungen zu gewalttätigen Aktivisten aus dem Ausland bestehen und dass Unterstützungshandlungen möglich sind. Der DAP schätzt das gewaltbereite Umfeld in der Schweiz auf wenige Dutzend Mitglieder und fokussiert seine Präventionsarbeit hierauf.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Angriffe von Tierschützern haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen und mit dem Brandanschlag auf das Ferienhaus von Novartis-Chef Vasella, Grabschändungen und Urnenraub eine neue Dimension erreicht. Es ist eine verstärkte Gewaltbereitschaft und methodische Professionalisierung zu beobachten. Mitarbeiter von Pharmaunternehmen werden zum Teil an Leib und Leben bedroht, deren Eigentum wurde wiederholt beschädigt. Es stellen sich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Reichen die bestehenden Straftatbestände aus, um die Aktionen militanter Tierschützer zu verfolgen, oder drängen sich Erweiterungen auf?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie sind die von verschiedenen Medien wiedergegebenen Äusserungen militanter Tierschützer strafrechtlich zu werten, zumal wenn sie den Eindruck erwecken, dass die jüngsten Aktionen gegen die Person des Novartis-Konzernchefs gerichtet waren, wobei eine Gefährdung von Leib und Leben des Konzernchefs sowie anderer Mitarbeiter ausdrücklich in Kauf genommen worden ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die in Medien gemachten Äusserungen militanter Tierschützer können als Ankündigung weiterer Gewalttaten aufgefasst werden. Über welches Instrumentarium verfügen die Schweizer Behörden zur Identifikation und Überwachung dieser Szene? Welche neuen oder zusätzlichen Präventivinstrumente benötigen die Behörden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bei den militanten Tierschützern handelt es sich um international agierende, meist gut organisierte Personen. Welche Sicherheitsmassnahmen sind in anderen Ländern, z. B. in Grossbritannien, zur Eindämmung des Gefährdungspotenzials dieser Personen und Organisationen ergriffen worden oder in Planung? Welche Lehren sind in der Schweiz aus den Massnahmen anderer Länder zu ziehen? Profitiert die Schweiz bei der Bekämpfung militanter Tierschützer von der internationalen Zusammenarbeit?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Schweizer Behörden befassen sich mit militanten Tierschützern? Welche Behörde hat die Federführung? Wie ist der Austausch zwischen den Behörden zu beurteilen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Erkenntnisse haben die Behörden über die Szene der militanten Tierschützer? Wie gross ist das gewaltbereite Umfeld? Welche Erkenntnisse liegen in Bezug auf die Vernetzung inländischer und ausländischer Personen und Organisationen vor? Findet ein systematisches Monitoring von deren Aktivitäten statt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Stärkere Massnahmen gegen Tierschutzterroristen</value></text></texts><title>Stärkere Massnahmen gegen Tierschutzterroristen</title></affair>