﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093753</id><updated>2023-07-28T11:18:29Z</updated><additionalIndexing>28;Ergänzungsleistung;Armeeeinsatz;IV-Rente;Kontrolle;Kaufkraft;Kosovo;Missbrauch;Invalidenversicherung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2147</code><gender>m</gender><id>173</id><name>Reimann Maximilian</name><officialDenomination>Reimann Maximilian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-09-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4811</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040103</key><name>Invalidenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010303</key><name>IV-Rente</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010219</key><name>Missbrauch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K030102040101</key><name>Kosovo</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704050209</key><name>Kaufkraft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040106</key><name>Ergänzungsleistung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020304</key><name>Armeeeinsatz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-SR</abbreviation><id>14</id><name>Büro SR</name><abbreviation1>Bü-S</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>14</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2009-09-10T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-12-08T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-11-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-09-09T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-12-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2147</code><gender>m</gender><id>173</id><name>Reimann Maximilian</name><officialDenomination>Reimann Maximilian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3753</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2./3./8. Bei der von der Invalidenversicherung beauftragten Firma gingen im Nachgang zur Ankündigung der Auftragserteilung von Observationen in Kosovo sehr konkrete und ernstzunehmende Drohungen von Dritten ein. Aufgrund dieser Drohungen waren die Anonymität und insbesondere die Sicherheit der Mitarbeitenden nicht mehr gewährleistet, weshalb die Firma sich ausserstande sah, die Observationen durchzuführen, und von ihrem Auftrag zurücktrat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sofern ein begründeter Betrugsverdacht ohne eine Observation nicht entkräftet werden kann, entscheidet die IV-Stelle aufgrund der vorliegenden Akten über die Einstellung der Leistungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach den bisherigen Kenntnissen und Erfahrungen ist davon auszugehen, dass in Kosovo tatsächlich ein überdurchschnittlich hohes Potenzial an Versicherungsbetrugsfällen vorliegt. Dies war nicht zuletzt der Grund dafür, weshalb Kosovo im Rahmen des Pilotversuches für die internationale Betrugsbekämpfung in der IV ausgewählt worden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz wird die Sozialversicherungsabkommen mit den Staaten Ex-Jugoslawiens prüfen und mit Bestimmungen zur Betrugsbekämpfung ergänzen oder allenfalls gar die Abkommen selbst infrage stellen. Entsprechendes gilt für die Abkommen, die aktuell verhandelt werden. Der Bundesrat beabsichtigt zudem, das mit der vormaligen Volksrepublik Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen in seiner Rechtskraft mit Kosovo ab 2010 nicht fortzusetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der wichtigste Erfolgsfaktor einer Observation ist die unauffällige Beobachtung der Zielperson. Folglich würde der Einsatz der in Kosovo stationierten Schweizer Truppen nicht die erhoffte Wirkung zeigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bei anderen Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens sowie der Türkei steht die Durchführung von Observationen im Rahmen der bestehenden bilateralen Sozialversicherungsabkommen im Vordergrund. Wo eine wirksame Betrugsbekämpfung jedoch nicht möglich ist, wird der Bundesrat die Möglichkeit prüfen, das Abkommen zu kündigen, sodass neu entstehende Renten nicht mehr in die betreffenden Länder exportiert werden müssen. Die Abkommen sollen mit entsprechenden Betrugsbekämpfungsklauseln ergänzt werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die betreffenden Länder entsprechend informiert und bereits positive Rückmeldungen erhalten. Mit mehreren Staaten sollen noch in diesem Jahr Verhandlungen stattfinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Betrugsbekämpfung bzw. die Observationen in Fällen von begründetem Betrugsverdacht werden zudem auch auf weitere Länder ausgedehnt, die ähnliche Voraussetzungen wie Thailand bieten. Von Interesse sind dabei insbesondere Brasilien oder die Dominikanische Republik. In diesen Ländern leben vergleichsweise viele schweizerische Staatsangehörige, die eine Rente der Invalidenversicherung erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./6. Die Schweiz richtet 59 000 Renten ins Ausland aus, 43 000 davon an EU-Staatsangehörige. Eine Anpassung dieser Renten ist aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU nicht möglich. Die restlichen Renten werden an Schweizer (9000) und, auf der Grundlage von Sozialversicherungsabkommen, an Angehörige aus Vertragsstaaten auf der ganzen Welt (7000) ausgerichtet. Auch die zuletzt erwähnten Renten können nicht angepasst werden, es sei denn, die Schweiz würde die entsprechenden Sozialversicherungsabkommen kündigen. In diesem Fall beliefen sich die Einsparungen für die Staaten, mit denen kein Abkommen weitergeführt würde, auf einige Millionen Franken. Nicht alle Renten könnten gekürzt werden, weil gewisse Staaten über ein ähnliches Kaufkraftniveau wie die Schweiz verfügen. Zudem würde die Wirkung allfälliger Einsparungen durch die höheren Verwaltungskosten, die aufgrund der Ermittlung der Kaufkraftparitäten sowie der regelmässigen Prüfung und allfälligen Anpassung dieser Renten entstehen, zunichte gemacht. Wichtigstes Ziel des Bundesrates ist es, IV-Leistungen nur an Personen auszurichten, die auch Anspruch darauf haben. Die Betrugsbekämpfung erfolgt somit unabhängig von der Rentenanpassung an die Kaufkraft des Landes, in das die Renten ausgerichtet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. In der Betrugsbekämpfung der IV ist diese Problematik bereits berücksichtigt worden. So wird im Rahmen der Rentenrevisionen dem tatsächlichen Aufenthaltsort und den dort allfällig ausgeführten Tätigkeiten besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Bestehen Zweifel über den tatsächlichen Aufenthaltsort, werden spezielle Abklärungen, allenfalls Observationen vorgenommen. Entsprechend den gewonnenen Erkenntnissen werden dann die notwendigen Massnahmen eingeleitet (Einstellung der Rente, der Ergänzungsleistungen, allfällige Strafanzeigen).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Vorfeld der Volksabstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung vom 27. September 2009 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) über den Kampf gegen systematische IV-Betrügereien im Ausland informiert. Die diesbezüglichen Resultate stimmen bedenklich und werfen zusätzliche Fragen auf, die möglichst noch vor besagter Volksabstimmung geklärt werden sollten. Besonders schwerwiegend ist die Situation offenbar in Kosovo. Da ist die Missbrauchsbekämpfung gänzlich gescheitert, weil Mitarbeiter jener Firma, die vom BSV mit der Observation potenzieller IV-Betrüger beauftragt worden war, an Leib und Leben bedroht worden sein sollen und ihre Tätigkeit einstellen mussten. Aus diesem Anlass bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was hat sich konkret in Kosovo abgespielt? Was hat dazu geführt, dass die Tätigkeit der vom BSV beauftragten Firma zur IV-Missbrauchsbekämpfung vollständig eingestellt werden musste?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was gedenkt er vorzukehren, damit der missbräuchliche IV-Bezug auch in Kosovo sowie in weiteren kritischen IV-Bezugsstaaten unterbunden werden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist die Tatsache, dass sich kosovarische IV-Bezüger mit Drohungen oder gar Gewalt einer Observation zu entziehen versuchen, nicht als Zugeständnis eines weit überdurchschnittlichen IV-Missbrauchs in Kosovo zu werten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. In welchen anderen Ländern, die ebenfalls über einen überdurchschnittlich hohen Anteil an schweizerischen IV-Rentenüberweisungen verfügen (gemäss IV-Statistik 2009, S. 29, liegen die Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens und die Türkei an der Spitze), gedenkt der Bundesrat analoge systematische Betrugsbekämpfungsoperationen durchzuführen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Sieht er einen Zusammenhang zwischen IV-Missbrauchspotenzial und der Tatsache, dass IV-Renten nach wie vor nicht an die Kaufkraft im Land der Bezüger angepasst werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Prüft er die Revision von Sozialversicherungsabkommen mit Ländern, die besonders hohe Kaufkraftunterschiede zur Schweiz aufweisen, um sie an eine Kaufkraftbereinigungsklausel zu binden und damit den Anreiz zum Missbrauch zu reduzieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ist er sich bewusst, dass eine grosse Zahl ausländischer IV-Bezüger pro forma einen Wohnsitz in der Schweiz beibehält, um neben der IV-Rente auch noch in den Genuss von Ergänzungsleistungen zu kommen? Was unternimmt er dagegen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Sieht er eine Möglichkeit, die in Kosovo stationierten Schweizer Truppen auch zum Personenschutz von gefährdeten IV-Betrugsobservatoren und damit zum direkten Schutz von schweizerischen Interessen einzusetzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Die IV-Betrugsbekämpfung im Ausland wirft Fragen auf</value></text></texts><title>Die IV-Betrugsbekämpfung im Ausland wirft Fragen auf</title></affair>