﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093800</id><updated>2023-07-28T07:53:51Z</updated><additionalIndexing>66;Kohlendioxid;sanfte Energie;Darlehen;Investitionsförderung;CO2-Abgabe;Stiftung;Energieeinsparung;Anlagefonds;erneuerbare Energie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-09-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4811</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L02K1705</key><name>sanfte Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K170503</key><name>erneuerbare Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17010107</key><name>Energieeinsparung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110602010102</key><name>Anlagefonds</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1109010601</key><name>Investitionsförderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703031001</key><name>Stiftung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1104030101</key><name>Darlehen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1701010502</key><name>CO2-Abgabe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070501020901</key><name>Kohlendioxid</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-29T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-11-04T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-09-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2512</code><gender>m</gender><id>490</id><name>Lustenberger Ruedi</name><officialDenomination>Lustenberger</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3800</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Förderung von erneuerbaren Energien (eE) und Energieeffizienz wurde bislang mit Förderbeiträgen à fonds perdu, Verboten oder Geboten umgesetzt. Die Gründung einer Anlagestiftung schafft eine Private Public Partnership im Bereich der Energie- und Klimapolitik. Die Stiftung soll als Risikodeckung von der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe mit einem nachrangigen, zinslosen Darlehen von jährlich 15 Millionen Franken unterstützt werden. Diese soll mit dieser Risikodeckung rasch an wirtschaftliches Kapital gelangen und Projekte im Bereich eE und Energieeffizienz mit günstigen Darlehen, Mezzanin- und Eigenkapital unterstützen, um die Eigenkapitalbasis der Projekte zu erhöhen und die Risiken u. a. für Fremdkapitalgeber zu reduzieren. Die Anlagestiftung ist eine flankierende Massnahme für Banken, Investoren und Emissionskäufer, um emissionsmindernde Massnahmen zu beschleunigen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Professionelle Eigenkapitalgeber haben hohe Ansprüche an Eigenkapitalrenditen und ziehen sich oft aufgrund zu tiefer Renditeerwartungen aus ihrem Engagement zur Finanzierung von Infrastrukturanlagen zurück. Auch erhöhen bei zu geringer Eigenkapitaldecke Fremdkapitalgeber ihren Zinssatz als Risikoprämie, da, je geringer die Eigenkapitalbasis ist, die Risiken sich entsprechend erhöhen. Dank der Bundesdarlehen kann diesen unerwünschten Effekten entgegengetreten werden und können Bundesgelder zweimal eingesetzt werden: einerseits als Risikodeckung und andererseits, nach Rückzahlung des nachrangigen Darlehens, als Globalbeitrag an Kantone.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Wie aus der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes hervorgeht, müssen neue Instrumente, welche sich auf das CO2-Gesetz abstützen, immer additional zu bereits bestehenden Instrumenten sein. Nur so gelingt es, einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen zu erreichen. Der Vorschlag der Anlagestiftung für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ist deshalb im Lichte der bereits eingeführten oder geplanten Instrumente zu beurteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Parlament hat im Juni 2009 die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für ein nationales Gebäudeerneuerungsprogramm beschlossen. Dadurch stehen pro Jahr maximal 200 Millionen Franken für die Förderung der Energieeffizienz (Gebäudehülle) und Heizsysteme mit erneuerbaren Energien zur Verfügung. Der Grund, weshalb sich das Parlament im Gebäudebereich für Subventionen und nicht für eine Anlagestiftung basierend auf einer Private Public Partnership entschieden hat, liegt an den unterschiedlich gelagerten Hemmnissen bei der Gebäudesanierung. Entsprechend einer Studie des Bundesamts für Wohnungswesen vom September 2005 liegt das wichtigste Erneuerungshemmnis im fehlenden Spielraum für Mietzinserhöhungen auf dem Markt. Der Mangel an Eigenmitteln spielt nur für einen Zehntel der Gebäudebesitzer eine Rolle. Die Hypothekarzinsen waren aber in den letzten Jahren relativ tief, und die Banken haben zusätzlich Vorzugszinsen für energieeffiziente Bauten entsprechend dem Minergie-Standard offeriert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch in der Industrie ist es in der Regel nicht das fehlende Kapital, welches Investitionen in Energieeffizienz oder erneuerbare Energien verhindert, sondern andere Gründe wie beispielsweise die aufwendigen Prozessumstellungen. Zudem wird entsprechend der Botschaft zum CO2-Gesetz vom August 2009 das bereits bestehende Emissionshandelsystem weitergeführt; damit werden die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien weiter verstärkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Verkehrsbereich werden innerhalb der Revision des CO2-Gesetzes die Grundlagen geschaffen, damit sich die durchschnittlichen Emissionen von neu immatrikulierten Personenwagen ab 2012 an den Vorschriften der EU orientieren (Motion 07.3004). Auch in diesem Bereich erscheint das Instrument von zinsgünstigen Finanzmitteln oder einer Anlagestiftung als Public Private Partnership als nicht zweckmässig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das finanzielle Instrument der Risikoabdeckung ist insbesondere bei Projekten angezeigt, bei welchen die erfolgreiche Umsetzung nicht garantiert werden kann. Dies ist etwa der Fall bei Bohrungen für die Geothermie, von welchen 15 Prozent der Bohrungen zu einem energetisch nutzbaren Fund führen (Fündigkeitsrisiko von 85 Prozent). Aus diesem Grund äufnete der Bund für den Zeitraum von 1987 bis 1997 bereits einmal einen Fonds zur Risikoabsicherung für Geothermieprojekte mit 15 Millionen Franken. Im Bereich der Wärmenutzung aus Geothermie besteht hingegen derzeit keine Risikoabsicherung. Hingegen sieht das Energiegesetz gegenwärtig eine Risikoabsicherung für Geothermieprojekte zur Stromproduktion vor. Die Finanzierung erfolgt über den Netzzuschlag.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Allenfalls ist zu prüfen, inwieweit Public-Private-Partnership-Ansätze zur Unterstützung der einzelnen Etappen zwischen Forschung und Markt, wo in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz oft noch Engpässe vorhanden sind, sinnvoll sein können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das revidierte Energiegesetz mit der Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom und den wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz sowie die Revisionen des CO2-Gesetzes beinhalten wesentliche Massnahmen und Anreize zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Der Bundesrat ist deshalb nicht willens, neue Instrumente einzuführen. Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Idee einer Anlagestiftung in der CO2-Gesetzgebung einzubauen. Der Wortlaut könnte sein: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Artikel 33a Gewährung von Darlehen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abs. 1&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus dem Ertrag gemäss Artikel 32 Absatz 1 werden Darlehen von jährlich 15 Millionen Franken zur Beschleunigung von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz gewährt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abs. 2&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund gewährt zur Risikodeckung zehnjährige, nachrangige und zinslose Darlehen an eine unabhängige Anlagegesellschaft der Wirtschaft. Die Gesellschaft bezweckt die Vergabe zinsgünstiger Finanzmittel an Projekte im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abs. 3&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Gewährung neuer Darlehen ist gemäss Artikel 32 Absatz 4 befristet. Anschliessend werden die Mittel aus der Rückzahlung der Darlehen den Massnahmen gemäss Artikel 32 Absatz 2 zugeführt. Der Bundesrat erstellt nach fünf Jahren zuhanden des Parlaments einen Bericht zur Wirksamkeit der Darlehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bundesdarlehen zur Risikodeckung einer Anlagestiftung für erneuerbare Energien und Energieeffizienz</value></text></texts><title>Bundesdarlehen zur Risikodeckung einer Anlagestiftung für erneuerbare Energien und Energieeffizienz</title></affair>