{"id":20093818,"updated":"2023-07-28T13:21:10Z","additionalIndexing":"09;Leistungsauftrag;Zivildienst;Militärdienstpflicht;Militärdienst","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2311,"gender":"m","id":151,"name":"Miesch Christian","officialDenomination":"Miesch"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-23T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4811"},"descriptors":[{"key":"L04K04020301","name":"Zivildienst","type":1},{"key":"L05K0402031002","name":"Militärdienstpflicht","type":1},{"key":"L04K04020310","name":"Militärdienst","type":1},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-12-11T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-29T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-11-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1253656800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1317333600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2670,"gender":"m","id":3867,"name":"Aebi Andreas","officialDenomination":"Aebi Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2651,"gender":"m","id":1294,"name":"Füglistaller Lieni","officialDenomination":"Füglistaller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2626,"gender":"m","id":1115,"name":"Reymond André","officialDenomination":"Reymond"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2351,"gender":"m","id":268,"name":"Schenk Simon","officialDenomination":"Schenk Simon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2484,"gender":"m","id":460,"name":"Dunant Jean Henri","officialDenomination":"Dunant"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2737,"gender":"m","id":4014,"name":"Brönnimann Andreas","officialDenomination":"Brönnimann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2311,"gender":"m","id":151,"name":"Miesch Christian","officialDenomination":"Miesch"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"09.3818","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Tatbeweislösung gilt seit dem 1. April 2009. Der Beobachtungszeitraum ist zu kurz, um abschliessend beurteilen zu können, ob das neue Verfahren sich bewährt oder geändert werden muss.<\/p><p>2. 2008 wurden von 38 597 Stellungspflichtigen 23 940 als militärdiensttauglich rekrutiert. 2009 ist mit vergleichbaren Zahlen zu rechnen. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Juli 2009 haben ein Zivildienstgesuch eingereicht: 324 Personen vor der Rekrutierung, 928 Personen zwischen Rekrutierung und Beginn der Rekrutenschule sowie 685 Personen während ihrer Rekrutenschule.<\/p><p>3. Zum Zivildienst wird zugelassen, wer erklärt, dass er den Militärdienst mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Es lässt sich im Rahmen der Tatbeweislösung nicht erfragen, ob allenfalls weitere Gründe - beispielsweise die Attraktivität des Zivildienstes - Anlass zur Einreichung eines Zivildienstgesuches gaben.<\/p><p>4. Nach Artikel 3 des Zivildienstgesetzes liegt eine Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse, wenn die zivildienstleistende Person sie bei einer öffentlichen Institution absolviert oder sie bei einer privaten Institution erbringt, welche in gemeinnütziger Weise tätig ist. Artikel 3 der Zivildienstverordnung enthält Präzisierungen zur Abgrenzung von gewinnorientierten und gemeinnützigen Tätigkeiten.<\/p><p>5. Der Bundesrat ist bereit, Massnahmen an die Hand zu nehmen, wenn eine vertiefte Analyse in Kenntnis aller relevanten Umstände Änderungen nahelegt. Heute liegt eine solche Analyse nicht vor.<\/p><p>6. Nach Artikel 6 des Zivildienstgesetzes müssen Zivildiensteinsätze arbeitsmarkt- und wettbewerbsneutral sein, und sie dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze gefährden. Daher ist die Zahl der Einsatzplätze pro Einsatzbetrieb begrenzt. Die Einsatzbetriebe erhalten zivildienstpflichtige Personen nicht gratis zugeteilt, sondern sie müssen für die Leistungen nach Artikel 29 des Zivildienstgesetzes aufkommen und dem Bund als Ausgleich für die erhaltene Arbeitskraft eine Abgabe bezahlen. In den 13 Jahren, seit es den Zivildienst gibt, ist nur in einem Fall geltend gemacht worden, dass die Konkurrenzsituation durch den Zivildienst verfälscht werde.<\/p><p>7. Durch die in Antwort 6 genannten Massnahmen wird verhindert, dass Einsatzbetriebe von zivildienstleistenden Personen abhängig werden und strukturelle Verzerrungen entstehen. Kein Einsatzbetrieb hat Anspruch auf eine regelmässige Zuweisung zivildienstleistender Personen.<\/p><p>8. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst prüft im Rahmen des Anerkennungsverfahrens die Einsatzbetriebe darauf hin, ob sie Gewähr für eine seriöse Mitwirkung im Vollzug des Zivildienstes bieten. Sie instruiert die Verantwortlichen des Einsatzbetriebs über ihre Aufgaben und inspiziert die Einsatzbetriebe nach der Anerkennung regelmässig. Für alle Einsatzplätze werden detaillierte Pflichtenhefte erstellt. Tauchen während Einsätzen Probleme auf, so interveniert die Vollzugsstelle. Sie kann gegenüber den zivildienstleistenden Personen auf Rechtsschutz-, Disziplinar- und Strafbestimmungen zurückgreifen und gegenüber den Einsatzbetrieben Auflagen und Bedingungen aussprechen. Jeder Einsatz wird nach seinem Abschluss ausgewertet. Unregelmässigkeiten untersucht die Vollzugsstelle sofort. Sie kann die Anerkennung eines Einsatzbetriebes widerrufen.<\/p><p>9. Der Verfassungsgrundsatz von Artikel 59 BV wird durch den Zivildienst nicht angetastet. Der Zivildienst ist eine besondere Form der Erfüllung der Militärdienstpflicht. Er wird strikte im von Artikel 59 BV gesetzten Rahmen vollzogen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Zivildienstgesetz kommt der Zivildienst zum Einsatz, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen. Eine Arbeitsleistung muss im öffentlichen Interesse liegen und darf nur bei privaten Institutionen erbracht werden, wenn diese gemeinnützig tätig sind. Seit dem 1. April 2009 gilt das vereinfachte Verfahren des Tatbeweises, um zum Zivildienst zugelassen zu werden. Dies hat zu einer Explosion der Gesuche geführt: Im ersten Halbjahr wurden mit 3000 Gesuchen bereits dreimal mehr Anträge gestellt als im Vorjahr. Offensichtlich ist der Zivildienst trotz der im Vergleich zum Militärdienst deutlich längeren Dienstpflicht äusserst attraktiv. Erfahrungen in den Schulen und Kursen der Armee zeigen, dass Armeeangehörige häufig während des Militärdienstes spontan beschliessen, in den Zivildienst zu wechseln, was ein grosses Problem für die Lehrverbände darstellt. Dies fällt umso leichter, als die bereits geleisteten Militärdiensttage dem Zivildienst angerechnet werden. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, genügend Zivildienstplätze anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: <\/p><p>1. Hält er den vereinfachten Tatbeweis nach wie vor für richtig?<\/p><p>2. Wie viele Prozente der Stellungspflichtigen leisten aktuell Zivildienst? <\/p><p>3. Weshalb ist der Zivildienst im Vergleich zum Militärdienst derart attraktiv? <\/p><p>4. Was sind die Anforderungen, damit eine Arbeitsleistung im Rahmen des Zivildienstes als im öffentlichen Interesse bezeichnet werden kann? <\/p><p>5. Was gedenkt er zu unternehmen, falls die Gesuchszahlen derart hoch bleiben und damit der Bestand der Armee gefährdet wird? <\/p><p>6. Wie stellt er sicher, dass bei einer derart hohen Anzahl Zivildienstleistender in Zukunft nicht private Dienstleistungen im gemeinnützigen Bereich durch den Staat konkurrenziert werden? <\/p><p>7. Wie verhindert er, dass durch dieses riesige Angebot an Zivildienstleistenden eine eigentliche Zivildienstindustrie und damit künstliche Strukturen im gemeinnützigen Bereich entstehen? <\/p><p>8. Wie wird bei der zurzeit stattfindenden Ausweitung des Angebotes an Einsatzbetrieben die Qualität sichergestellt? <\/p><p>9. Ist er der Meinung, dass durch diese riesige Anzahl an Zivildienstleistenden Artikel 59 Absatz 1 BV, wonach grundsätzlich jeder Schweizer verpflichtet ist, Militärdienst zu leisten, noch entsprochen wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zivildienst ausser Kontrolle"}],"title":"Zivildienst ausser Kontrolle"}