{"id":20093827,"updated":"2023-07-28T10:44:16Z","additionalIndexing":"32;15;28;Ausbildung am Arbeitsplatz;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Evaluation;Subvention;Arbeitslosenversicherung;berufliche Bildung;Erwachsenenbildung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-23T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4811"},"descriptors":[{"key":"L04K13030202","name":"Erwachsenenbildung","type":1},{"key":"L03K130202","name":"berufliche Bildung","type":1},{"key":"L05K0702030303","name":"Bekämpfung der Arbeitslosigkeit","type":1},{"key":"L04K01040102","name":"Arbeitslosenversicherung","type":1},{"key":"L04K13020201","name":"Ausbildung am Arbeitsplatz","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2},{"key":"L04K13020201","name":"Ausbildung am Arbeitsplatz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-12-11T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-10T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-11-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1253656800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1268175600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2733,"gender":"f","id":4001,"name":"Weber-Gobet Marie-Thérèse","officialDenomination":"Weber-Gobet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2727,"gender":"m","id":3924,"name":"van Singer Christian","officialDenomination":"van Singer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2697,"gender":"m","id":3894,"name":"Lumengo Ricardo","officialDenomination":"Lumengo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3827","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Artikel 66a und 66c Avig geben arbeitslosen Erwachsenen ohne berufliche Ausbildung die Möglichkeit, eine berufliche Ausbildung zu absolvieren, um ihre Chancen auf einen nachhaltigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Gemäss Informationen des Seco verfügen momentan 40 000 bis 50 000 Arbeitslose nicht über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung, also fast ein Drittel aller Arbeitslosen. Es ist offensichtlich, dass die geltende Gesetzgebung nicht sehr wirkungsvoll ist. Im Kanton Bern erhalten zum Beispiel gegenwärtig nur 30 bis 40 Personen Ausbildungszuschüsse, also ungefähr 10 pro Jahr. Es gibt jedoch keine zuverlässige Statistik, die eine Beobachtung der tatsächlichen Wirkung dieser Möglichkeit und ihrer praktischen Umsetzung erlauben würde.<\/p><p>Der Bundesrat und die Kantone haben sich selbst die Vorgabe gesetzt, dass bis 2015 der Anteil der Jugendlichen mit einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II auf 95 Prozent ansteigt. Dies ist eine wichtige und begrüssenswerte Zielsetzung. Die Erwachsenen, die momentan keine berufliche Ausbildung haben, sind jedoch weder von dieser neuen Politik noch von den Case-Management-Programmen betroffen, die von den Kantonen und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) für Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren geschaffen worden sind. Diese besondere Gruppe von Erwachsenen muss deshalb besser berücksichtigt werden und ebenfalls die Möglichkeit erhalten, berufliche Qualifikationen zu erlangen. Die Sozialversicherungen könnten dadurch jährlich durchschnittlich 10 000 Franken pro Person einsparen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gesellschaft und Arbeitsmarkt stellen heute erhöhte Ansprüche an die Kompetenzen von Jugendlichen und Erwachsenen. Ein erster nachobligatorischer Abschluss (Sekundarstufe II) steigert die Chancen für das persönliche Fortkommen. Verpasste Bildungschancen können mit Nachholbildungen ausgeglichen werden. Dadurch wird die Position der Einzelnen auf dem Arbeitsmarkt gestärkt und der Zugang zu weiterführenden Bildungsangeboten geöffnet. <\/p><p>1. Die Nachholbildung für Abschlüsse der beruflichen Grundbildung ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die sogenannte Validierung von Bildungsleistungen ermöglicht Erwachsenen den Zugang zu eidgenössischen Abschlüssen auch dann, wenn sie nicht einen vollständigen formalen Bildungsgang durchlaufen haben. In den vergangenen Jahren hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt die entsprechenden Verfahren entwickelt. <\/p><p>Die Information und Beratung von Interessierten erfolgt in den Kantonen. Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungsstellen als auch Arbeitsmarkt- und Sozialbehörden kennen das Angebot vor Ort und können aufzeigen, wie Nachholbildung allenfalls finanziert werden kann. Sie können auch abschätzen, ob es zusätzliche Informationsmassnahmen für spezifische Zielgruppen braucht. Eine nationale Kampagne ist daher nicht angezeigt.<\/p><p>2.\/3. Der Bund steuert die Arbeitslosenversicherung (ALV) mittels wirkungsorientierter Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen. Er beaufsichtigt und unterstützt die Kantone, macht jedoch keine Vorgaben zum Einsatz einzelner Massnahmen. Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) prüfen die berufliche Situation der Versicherten und verfügen bei Bedarf die erforderlichen arbeitsmarktbezogenen Massnahmen.<\/p><p>Im Jahr 2008 bezogen in der Schweiz 428 Personen Ausbildungszuschüsse in einem Gesamtumfang von 7,9 Millionen Franken. Änderungen drängen sich zurzeit nicht auf: Die bezogenen Leistungen haben sich seit 2001 mehr als verdoppelt, was von der zunehmenden Bedeutung der Massnahme zeugt. Der Bundesrat ist deshalb überzeugt, dass der in der Verordnung über die Arbeitslosenversicherung vorgesehene Maximalbetrag von 3500 Franken pro Monat für Personen (Art. 90a Abs. 4 Aviv), welche Ausbildungszuschüsse beziehen, kein Hindernis zur Aufnahme einer Nachholbildung darstellt. Zuschuss und Lehrlingslohn zusammen bilden das Einkommen, von welchem Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Auf dieser Basis kann gegebenenfalls ein neuer Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung generiert werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen: <\/p><p>1. Vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass eine Ausbildungskampagne für Erwachsene ohne berufliche Ausbildung Ausdruck einer kohärenten Politik und eine angemessene Massnahme wäre, um die Zahl der Personen, die von der Arbeitslosenversicherung oder von anderen Sozialversicherungen abhängig sind, langfristig zu reduzieren?<\/p><p>2. Wie kann er das gesamte System steuern und insbesondere messen, welche konkrete Wirkung die Artikel 66a und 66c (Ausbildungszuschüsse) des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) haben, ohne über genaue statistische Angaben der regionalen Arbeitsvermittlungszentren und der Kantone zu verfügen? Welche Massnahmen will er treffen, um diese Situation schnell zu verbessern?<\/p><p>3. Sollte sich herausstellen, dass diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Berufsbildung von den berechtigten Personen nur selten genutzt wird, wäre der Bundesrat dann bereit, eine vertiefte Analyse durchzuführen, um die Problematik besser zu verstehen und um die Situation mit einem angemessenen Anreizsystem zu verbessern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Berufliche Ausbildung für Erwachsene ohne Diplom der Sekundarstufe II"}],"title":"Berufliche Ausbildung für Erwachsene ohne Diplom der Sekundarstufe II"}