{"id":20093877,"updated":"2023-07-28T08:55:14Z","additionalIndexing":"2841;Drogenentzug;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Nikotinsucht;Medikament","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-24T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4811"},"descriptors":[{"key":"L05K0105030102","name":"Medikament","type":1},{"key":"L05K0101020104","name":"Nikotinsucht","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K0105050401","name":"Drogenentzug","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-29T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-11-18T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1253743200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1317333600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2706,"gender":"m","id":3903,"name":"Rielle Jean-Charles","officialDenomination":"Rielle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3877","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Verschiedene in den letzten Jahren getroffene Massnahmen haben eine Reduzierung der Anzahl Raucherinnen und Raucher in der Schweiz ermöglicht. Neben diesen Anstrengungen müssen aber auch Massnahmen ergriffen werden, die insbesondere Raucherinnen und Rauchern aus unterschichtigen Milieus eine tatsächliche Unterstützung bieten und sie von der schleichenden Ausgrenzung und der Stigmatisierung befreien. <\/p><p>Im Einklang mit der Viersäulenpolitik für illegale Drogen wäre es folgerichtig, die Anstrengungen auf einen verbesserten Zugang zu Nikotinersatzprodukten für abhängige Raucherinnen und Raucher zu konzentrieren. <\/p><p>Die Rückerstattung der Kosten für die pharmakologische Unterstützung  der Tabakentwöhnung muss in Bezug auf Dauer und Betreuung klar geregelt sein. Diese Massnahme soll als wichtige und ergänzende Achse unserer Gesundheitspolitik verstanden werden, die die Tabakentwöhnung bei Raucherinnen und Rauchern fördert.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach der Zulassung durch Swissmedic kann ein Arzneimittel in die Spezialitätenliste aufgenommen werden, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Raucherentwöhnungsprodukte sind objektiv für die Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) geeignet, wenn nachgewiesen ist, dass sie über einen längeren Zeitraum zu einer Nikotinabstinenz führen und so die Folgeschäden der Nikotinsucht reduzieren. Es müssten Daten vorgelegt werden aus Langzeitstudien, welche eine Nikotinabstinenz über einen längeren Zeitraum einwandfrei belegen. Der Nachweis der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit ist eine grundsätzliche Bedingung, damit die OKP die Kosten für ein Präparat vergütet. Es besteht kein Grund, für die Nikotinentwöhnung eine Ausnahme von dieser Regel vorzusehen. Der Bundesrat hat somit keinen Anlass, eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen.<\/p><p>Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass die Kosten der ärztlichen Begleitung der Raucherentwöhnung von der OKP vergütet werden. In diesem Sinne wird die abstinenzwillige Person zielgerichtet unterstützt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung zur Krankenversicherung dahingehend anzupassen, dass die Kosten für nikotinhaltige Ersatzpräparate von der Grundversicherung zurückerstattet werden, sofern klare Bedingungen erfüllt sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rückerstattung der Kosten für Medikamente zur Nikotinentwöhnung"}],"title":"Rückerstattung der Kosten für Medikamente zur Nikotinentwöhnung"}