{"id":20093892,"updated":"2023-07-27T20:38:07Z","additionalIndexing":"09;12;Terrorismus;Extremismus;Strafrecht (speziell);Attentat;strafbare Handlung;öffentliche Ordnung;Gewalt;Tierschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2723,"gender":"f","id":3920,"name":"Seydoux-Christe Anne","officialDenomination":"Seydoux"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-09-24T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4811"},"descriptors":[{"key":"L04K04030108","name":"Terrorismus","type":1},{"key":"L04K04030101","name":"Attentat","type":1},{"key":"L04K08020204","name":"Extremismus","type":1},{"key":"L05K0601040802","name":"Tierschutz","type":1},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":1},{"key":"L03K050102","name":"Strafrecht (speziell)","type":2},{"key":"L04K01010207","name":"Gewalt","type":2},{"key":"L03K040303","name":"öffentliche Ordnung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-12-09T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-11-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1253743200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1260313200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2552,"gender":"m","id":532,"name":"Stähelin Philipp","officialDenomination":"Stähelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2356,"gender":"m","id":277,"name":"Bieri Peter","officialDenomination":"Bieri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2551,"gender":"m","id":531,"name":"Stadler Hansruedi","officialDenomination":"Stadler Hansruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2640,"gender":"m","id":1149,"name":"Schwaller Urs","officialDenomination":"Schwaller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2359,"gender":"m","id":275,"name":"Maissen Theo","officialDenomination":"Maissen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2718,"gender":"m","id":3915,"name":"Fournier Jean-René","officialDenomination":"Fournier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2042,"gender":"m","id":57,"name":"David Eugen","officialDenomination":"David"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2724,"gender":"m","id":3921,"name":"Graber Konrad","officialDenomination":"Graber Konrad"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2720,"gender":"m","id":3917,"name":"Imoberdorf René","officialDenomination":"Imoberdorf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2561,"gender":"m","id":540,"name":"Lombardi Filippo","officialDenomination":"Lombardi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2667,"gender":"m","id":3831,"name":"Bischofberger Ivo","officialDenomination":"Bischofberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2723,"gender":"f","id":3920,"name":"Seydoux-Christe Anne","officialDenomination":"Seydoux"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"09.3892","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Am 17. September 2009 kommunizierte die Bundesanwaltschaft, dass die strafrechtliche Zuständigkeit des Bundes aufgrund der aktuellen Sach- und Gesetzeslage im Zusammenhang mit den oben erwähnten Straftaten nicht gegeben ist. Der Bundesrat hat bereits in seinem Bericht vom 9. Juni 2006 (BBl 2006 5693, Ziff. 2.3.1 und 2.3.2) zum Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 21. Februar 2005 festgehalten, dass die am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Rechtsgrundlagen zur Verfolgung von Straftaten mit organisiertem Hintergrund die Strafverfolgungspraxis vor gewisse Anwendungsprobleme stellen. Wie der Bundesrat im Bericht weiter ausführte, verfolgte er die noch junge Rechtsprechung zu diesen Bestimmungen aufmerksam. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die bereits im Bericht erwähnten kleineren Gruppen oder Zellen von Gleichgesinnten, die sich mit ideologisch-politisch motivierten Gewaltakten solidarisieren, im Übrigen aber nicht die Züge der strikten Geheimhaltung und dauerhaften Hierarchie aufweisen wie Organisationen nach dem Zuschnitt der italienischen Mafia, auf welche das gesetzgeberische Instrumentarium der Verfolgung des organisierten Verbrechens gemäss Artikel 260ter StGB zugeschnitten worden ist. Angesichts des Umstandes, dass die der Interpellation zugrunde liegende Thematik des militanten Tierschutzextremismus die Aktualität dieser seit Längerem beobachteten Problematik erneut aufzeigt, erachtet der Bundesrat den Zeitpunkt für gekommen, dem EJPD den Auftrag zu erteilen, hinsichtlich allfälliger Modifikationen oder Erweiterungen des erwähnten strafrechtlichen Instrumentariums bis Ende 2010 Empfehlungen in Berichtsform vorzulegen. Im Rahmen dieser Berichterstattung wird auch auf die allfälligen Vorzüge einzugehen sein, welche die englische Rechtsordnung bei der strafrechtlichen Verfolgung dieser Phänomene im Allgemeinen und von Tierschutzextremismus im Besonderen bietet.<\/p><p>Was die präventiven Massnahmen betrifft, so sollen diese im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) überprüft werden (siehe Antwort auf Frage 3).<\/p><p>2. Es ist von einer international vernetzten Szene von Tierrechtsaktivisten auszugehen. Die betroffenen Länder, auch die Schweiz, profitieren im Gegenzug von der internationalen Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Der internationale Informationsaustausch dient zur Gewinnung eines umfassenden Lagebildes. Im Bereich Prävention stellt der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) auf nationaler und internationaler Ebene den nachrichtendienstlichen Informationsaustausch sicher. Die Schweiz verfolgt die Massnahmen im Ausland. Dazu gehören auch Entwicklungen der Rechtsprechung, wie z. B. die in Grossbritannien erfolgten Verurteilungen von europaweit tätigen Aktivisten. Wie erwähnt, wird den Eigenarten des englischen Rechtssystems in Bezug auf den Tierrechtsextremismus im Rahmen der anzustellenden Rechtsvergleiche die nötige Aufmerksamkeit zukommen.<\/p><p>3. Der DAP bearbeitet seit 2003 gezielt Informationen über Organisationen im Bereich Tierrechtsextremismus als Bestandteil seiner gesetzlichen Aufgabe der Abwehr des gewalttätigen Extremismus. Mit der Rückweisung des Entwurfs einer Änderung des BWIS vom Parlament an den Bundesrat im Frühjahr 2009 einher ging unter anderem auch der Auftrag an den Bundesrat, die Verfassungsmässigkeit der Vorlage detailliert zu überprüfen. Unter anderem auf der Grundlage des diesbezüglich erstellten Gutachtens, das noch in diesem Jahr publiziert werden soll, wird der Bundesrat das weitere Vorgehen in Bezug auf die Gesetzesrevision bestimmen. Im Rahmen der hängigen Revision des BWIS wird zu prüfen sein, inwieweit das präventive Instrumentarium allenfalls auch mit Blick auf die erwähnten Zellen ausgebaut werden könnte, welche die klassischen Wesensmerkmale der Terrororganisation nicht erfüllen. Auch in diesem Zusammenhang werden die nötigen Rechtsvergleiche anzustellen sein.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In diesem Sommer haben militante Tierschützerinnen und Tierschützer Anschläge gegen Daniel Vasella und seine Familie verübt. Angestellte der Novartis sind ebenfalls schon Opfer dieser Art von Extremisten geworden.<\/p><p>In den Kreisen der schweizerischen biomedizinischen Forschung ist man ernsthaft besorgt über solche Taten, die verübt werden, obwohl die Schweiz im Bereich der Tierversuche eine der strengsten Gesetzgebungen hat.<\/p><p>Gemäss der Medienmitteilung vom 17. September 2009 ist die Bundesanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass die strafrechtliche Zuständigkeit des Bundes aufgrund der Sach- und Gesetzeslage nicht gegeben ist. Die Bundeskriminalpolizei im Bundesamt für Polizei koordiniert die Ermittlungen sowie den Informationsaustausch zwischen den in- und ausländischen Behörden. Die Kantone sind verantwortlich für die strafrechtliche Verfolgung der Einzelfälle, die erste Intervention vor Ort sowie für Fragen, welche die Sicherheit betreffen.<\/p><p>Der Bundesrat wird um die Antwort auf folgende Fragen gebeten:<\/p><p>1. Sind die gesetzlichen Bestimmungen ausreichend, um gegen gewalttätige extremistische Gruppierungen wirksam vorgehen und solche widerrechtliche Taten verhindern zu können?<\/p><p>2. In Grossbritannien wurden in den letzten Jahren die gesetzlichen Vorschriften für den Kampf gegen militante Tierschützer mit Erfolg ausgebaut. Könnte man nicht in Anlehnung daran die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz zu ergänzen?<\/p><p>3. Der Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) wurde während der Frühjahrssession 2009 vom Ständerat an den Bundesrat zurückgewiesen. Die in diesem Entwurf vorgesehenen Massnahmen sind auf die Bereiche des Terrorismus, der verbotenen politischen und militärischen Nachrichtendienste sowie den Bereich des verbotenen Handels mit radioaktivem Material beschränkt. Wie steht es um diesen Entwurf zur Änderung des BWIS? Wäre es nicht angebracht, den Anwendungsbereich der vorgesehenen Massnahmen auf gewalttätige extremistische Gruppierungen auszudehnen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ökoterroristen und gewalttätige extremistische Gruppierungen. Ist die Schweiz ausreichend gerüstet?"}],"title":"Ökoterroristen und gewalttätige extremistische Gruppierungen. Ist die Schweiz ausreichend gerüstet?"}