{"id":20093948,"updated":"2023-07-28T11:41:57Z","additionalIndexing":"24;Bankenaufsicht;Anlegerschutz;Liquidität;Island;Eidgenössische Banken- und Börsenkommission;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Konkurs;Fonds;Bank","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4811"},"descriptors":[{"key":"L04K11040101","name":"Bank","type":1},{"key":"L06K110403010202","name":"Konkurs","type":1},{"key":"L04K11040206","name":"Bankenaufsicht","type":1},{"key":"L04K08040504","name":"Eidgenössische Banken- und Börsenkommission","type":1},{"key":"L04K11040201","name":"Anlegerschutz","type":1},{"key":"L04K03010305","name":"Island","type":2},{"key":"L04K08040513","name":"Eidgenössische Finanzmarktaufsicht","type":2},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":2},{"key":"L04K11030204","name":"Liquidität","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-12-11T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-29T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-11-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1253829600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1317333600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2591,"gender":"m","id":1152,"name":"Daguet André","officialDenomination":"Daguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3948","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Verein \"Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler\" hatte bis im Oktober 2008 den Kunden der Genfer Zweigniederlassung der Kaupthing Bank Luxemburg AG 28 Millionen Franken ausbezahlt, bevor die Eidgenössische Bankenkommission am 17. November 2008 über die Zweigniederlassung den Konkurs eröffnete. Dabei hatten Kleinsteinlagen bis zu jeweils 5000 Franken bereits am 16. und 17. Oktober 2008 durch die bei der Genfer Zweigniederlassung noch vorhandenen Mittel beglichen werden können. Nachdem im Juni 2009 in Luxemburg die Rettung der Kaupthing Bank Luxemburg AG, welche als selbstständige Tochtergesellschaft des isländischen Mutterhauses die Schweizer Zweigniederlassung unterhalten hatte, unter Sicherstellung sämtlicher Verpflichtungen der Schweizer Zweigniederlassung erfolgreich hatte abgeschlossen werden können, wurden Mitte August 2009 sämtliche Einlagen der Kunden der Genfer Zweigniederlassung sowie die Forderungen der übrigen Gläubiger vollständig (inklusive aufgelaufener Zinsen bis Konkurseröffnung) ausbezahlt. Vollständig zurückbezahlt wurden in diesem Zusammenhang somit auch sämtliche von der Einlagensicherung zur Verfügung gestellten Gelder. Weder die Einlagensicherung noch die Schweizer Banken haben daher im Zusammenhang mit dem Konkurs der Genfer Zweigniederlassung der Kaupthing Bank Luxemburg AG Verluste erlitten.<\/p><p>2. Das schweizerische System der Einlagensicherung basiert derzeit (noch) auf einer Ex-post-Finanzierung. Nach diesem System leisten die Banken erst nach Eintritt des Anwendungsfalls (Zusammenbruch einer Bank) ihre Beiträge an die Einlagensicherung, in Abhängigkeit der Höhe ihrer gesicherten Einlagen. Hierfür müssen die Banken im Umfange der Hälfte ihrer maximalen Verpflichtung zusätzliche liquide Mittel halten (Zusatzliquidität). Die Kaupthing-Bank hat also während ihrer Geschäftstätigkeit in der Schweiz, wie alle übrigen Banken, keine Mittel in einen Einlagensicherungsfonds einbezahlen müssen. Mit dem sich in der Vernehmlassung befindenden Entwurf eines Bundesgesetzes über die Sicherung der Bankeinlagen (BesG) wird die Einführung einer Ex-ante-Finanzierung, also die Errichtung eines im Voraus zu äufnenden Fond geplant.<\/p><p>3. Zur Einzahlungspflicht siehe Ziffer 2. Für die Erhöhung der Garantie für Bankeinlagen von 30 000 auf 100 000 Franken mussten die Banken lediglich ihre Zusatzliquidität (um den Faktor von rund 1,7) aufstocken. Mit der im Dezember 2008 für dringlich erklärten und bis Ende 2010 befristeten Änderung des Bankengesetzes wurden die Banken zudem verpflichtet, sämtliche privilegierten Einlagen ihrer Kunden zu 125 Prozent mit in der Schweiz belegenen Vermögenswerten zu unterlegen. Somit müssen in der Schweiz ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken, wie jene der Kaupthing Bank Luxemburg AG, ihre Einlagen praktisch vollständig durch inländische Vermögenswerte absichern. Die (befristete) Gesetzesänderung soll mit dem geplanten BesG ins ordentliche Recht überführt werden.<\/p><p>4. Der Verein \"Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler\" wurde im Rahmen der Selbstregulierung der Banken und Effektenhändler gegründet. Gemäss Statuten des Vereins setzt sich der Vorstand \"aus den jeweiligen Mitgliedern der Kommission für das Kundengeschäft Schweiz der Schweizerischen Bankiervereinigung (gewählt durch deren Verwaltungsrat) und je einem durch den jeweiligen Vorstand bezeichneten Vertreter der Vereinigung schweizerischer Privatbankiers und des Schweizer Verbands unabhängiger Effektenhändler\" zusammen. Die Statuten können von der Mitgliederversammlung abgeändert werden. Die Aufsichtsbehörde (Finma, vormals Eidgenössische Bankenkommission) hat somit keinen Einfluss auf die Organisation des Vereins und die Wahl des Vorstands.<\/p><p>5. Die bis Ende 2010 befristete Erhöhung der Systemobergrenze der Einlagensicherung wurde im Rahmen des für das bestehende Einlagensicherungssystem Tragbaren festgesetzt. Ebenso richtet sich die Festsetzung des Zielkapitals des geplanten Einlagensicherungsfonds nach Berechnungen über die für die Banken tragbaren Kosten. Weder die derzeit geltende noch die geplante Systemobergrenze können somit eine Vorstellung über eine Maximalgrösse von Banken widerspiegeln. Vielmehr soll die Festsetzung der Systemobergrenze eine übermässige Belastung der Einlagensicherung im Falle des Konkurses grosser Institute verhindern. Zur umfassenden Sicherung der Systemstabilität sind komplementäre Massnahmen (Gewährung eines Bundesvorschusses oder einer Bundesgarantie) zur Deckung von die Systemobergrenze übersteigenden Einlagensummen notwendig und geplant. Eine verursachergerechte Finanzierung dieser Massnahmen ist vorgesehen.<\/p><p>6. Zur Finanzierung siehe die Ziffern 2 und 3.<\/p><p>7. Zur Finanzierung siehe die Ziffern 2 und 3. Dem in der Tat bei einer Ex-post-Finanzierung eintretenden prozyklischen Effekt (Dominoeffekt) soll durch die Einführung einer Ex-ante-Finanzierung des geplanten Einlagensicherungsfonds entgegengewirkt werden. Allerdings wird sich eine prozyklische Kettenreaktion erst dann wirklich vermeiden lassen, wenn der Fonds vollständig geäufnet ist. In der Übergangszeit bis zur ersten vollständigen Äufnung des Einlagensicherungsfonds steht diesem die Deckung in der Höhe von einem Drittel des Zielkapitals zur Verfügung, welche die Banken bei Inkrafttreten des Gesetzes dem Fonds in Form von verpfändeten Vermögenswerten zu leisten haben. Zusätzlich haben die Banken in der ersten Äufnungsphase die Zahlungsfähigkeit des Fonds durch eine ergänzende, wie heute teilweise durch Zusatzliquidität gesicherte Zahlungspflicht sicherzustellen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Kaupthing ist der Name einer isländischen Bank, welche letztes Jahr in Konkurs ging. Sie geschäftete nur kurze Zeit in der Schweiz. Dennoch ist der von ihr angerichtete Schaden gross. Immerhin konnten dank der Einlageversicherung die Ersparnisse der Kleinsparer gerettet werden.<\/p><p>Der Ablauf der Geschichte gibt zu denken: Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) vergab Ende 2007 eine Bankenlizenz an die Kaupthing-Bank; dies nicht etwa aufgrund eigener Untersuchungen der Finma (der Finanzaufsicht des Bundes), sondern nach Angaben des Luxemburger Regulators. Offenbar wird bei einer Zweigniederlassung einer ausländischen Bank die Bonität des Mutterhauses nicht direkt von unseren Behörden geprüft. \"In diesem Fall\", so der Sprecher der EBK, \"gibt uns der Regulator aus dem Herkunftsland der Bank grünes Licht, nachdem er uns genauestens über den Zustand der Bank informiert hat.\"<\/p><p>Die Kaupthing startete im Juni 2008 eine aggressive Werbekampagne. Sensationelle 4 Prozent für Konten in Schweizerfranken und gar 5 Prozent auf Eurokonten wurden geboten. Klar, dass viele Sparer begeistert waren! Doch die Freude währte nicht lange. Am 9. Oktober 2008 wurde die Sperrung aller Konten verfügt, da die Bank in Island zusammengebrochen war. Es scheint mir offensichtlich: Kaupthing hat kurz vor dem Zusammenbruch noch in der Schweiz abgesahnt.<\/p><p>1. Wie viel musste die Schweizer Einlageversicherung an die Kaupthing-Kunden auszahlen?<\/p><p>2. Wie viel hat Kaupthing in den Fonds einbezahlt bis zum Konkurs?<\/p><p>3. Wie gedenkt die Finma in Zukunft dafür zu sorgen, dass nicht die Schweizer Kleinbanken und Sparer für die Abenteuer von anderen (Banken oder Sparern) im Ausland bezahlen müssen?<\/p><p>4. Wie kommt es, dass der Vorstand des Vereins Einlegerschutz durch die Bankierkommission und nicht durch die Mitglieder gewählt wird? Das widerspricht dem Vereinsrecht.<\/p><p>5. Der Einlegerschutz ist gesamthaft auf 6 Milliarden Franken, nach neuster Vernehmlassung auf 10 Milliarden Franken limitiert. Das heisst, der Konkurs einer Grossbank könnte gar nicht abgefedert werden. Ist das die Limite, welche die Finma für die gesunde Grösse eines Instituts sieht?<\/p><p>6. Wie viel mussten die Schweizer Banken in den Fonds einzahlen, um die Limite für den Einlegerschutz auf 100 000 Franken zu erhöhen?<\/p><p>7. Wie haben die Banken das finanziert? Die Kosten kommen erst im Anwendungsfall auf sie zu: Das heisst, in einer systemischen Krise müssen die Banken sofort immer mehr Geld zur Verfügung stellen. Das kann in einem Dominoeffekt weitere Banken herunterreissen. Wie wird die Finma hier den Dominoeffekt unterbinden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kaupthing. Wo war die Kontrolle?"}],"title":"Kaupthing. Wo war die Kontrolle?"}