﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093991</id><updated>2023-07-27T20:55:52Z</updated><additionalIndexing>34;Buchführung;Staatsmonopol;Wettbewerbsbeschränkung;Dienstleistungsunternehmen;Stiftung;Internet;Tochtergesellschaft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2705</code><gender>f</gender><id>3902</id><name>Rickli Natalie</name><officialDenomination>Rickli Natalie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-11-24T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4812</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202020105</key><name>Internet</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060201</key><name>Dienstleistungsunternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030201</key><name>Buchführung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703031001</key><name>Stiftung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030101</key><name>Wettbewerbsbeschränkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070304010205</key><name>Tochtergesellschaft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070301010303</key><name>Staatsmonopol</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-19T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-23T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-02-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-11-24T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2705</code><gender>f</gender><id>3902</id><name>Rickli Natalie</name><officialDenomination>Rickli Natalie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3991</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Die 1987 von Bund und Hochschulkantonen gegründete Stiftung Switch hat den Zweck, moderne Infrastrukturen und Dienste der Teleinformatik für Lehre und Forschung in der Schweiz anzubieten. Um diesen Zweck zu erfüllen, ist die Stiftung berechtigt, nicht nur auf ihr Kapital und die regelmässigen Beiträge der Gründer, sondern auch auf Ressourcen aus eigenen oder von Tochtergesellschaften ausgeübten kommerziellen Tätigkeiten zurückzugreifen, wie dies bei den ".ch"-Domain-Namen der Fall ist (Art. 3 der Stiftungsstatuten).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist Sache von Switch, ihr verfügbares Eigenkapital gemäss den für Stiftungen geltenden buchhalterischen Regeln zu bestimmen. Switch ist jedoch durch den Delegationsvertrag mit dem Bakom auch verpflichtet, gewisse Sonderregeln einzuhalten. Dazu gehört namentlich die Pflicht zur Schaffung von verschiedenen Reserven, die allenfalls auftretende Risiken in Zusammenhang mit der Verwaltung der ".ch"-Domain-Namen abdecken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Preis der Dienste für die Zuweisung und die Verwaltung der ".ch"-Domain-Namen muss die Kosten und einen im Delegationsvertrag festgelegten angemessenen Gewinn für Switch abbilden. Die Entwicklung der Tätigkeit im Zusammenhang mit den Domain-Namen übertraf jedoch in der Schweiz alle Erwartungen und überstieg jedes Jahr die buchhalterischen Prognosen. Trotz einer starken Preissenkung in den letzten Jahren (der Preis eines Domain-Namens sank von 75 Franken im Jahr 2006 auf heute 17 Franken pro Jahr) hat Switch im Laufe der Jahre einen Einnahmenüberschuss - d. h. einen Gewinn, der über den angemessenen Gewinn, der Switch zusteht, hinausgeht - von inzwischen über 15 Millionen Franken erzielt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Obwohl weitere Preissenkungen für ".ch" bereits geplant sind, werden diese bis zum 31. März 2015 (Ende der derzeitigen Delegation an Switch) den Betrag von 15 Millionen Franken voraussichtlich nicht aufbrauchen. Dies ist umso weniger der Fall, als die derzeitigen Preise im internationalen Vergleich relativ tief sind und nicht unter ein Niveau fallen sollten, das eine gewisse Zuverlässigkeit der Domain ".ch" garantiert, da ein zu günstiger Preis Internet-Kriminelle anlocken kann (für weitere Ausführungen zu diesem Thema vgl. Erläuterungen des Bundesrates zur Revision der AEFV, http://www.bakom.admin.ch/org/grundlagen/00955/00957/index.html?lang=de). Es ist daher unerlässlich, dass das Bakom den Einnahmenüberschuss von Switch ganz oder teilweise einzieht und dieser für die Finanzierung von Aufgaben oder Projekten im öffentlichen Interesse im Rahmen der Verwaltung des für unsere Wirtschaft unentbehrlich gewordenen Domain-Namen-Systems eingesetzt wird. Die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) wurde im Übrigen per 1. Januar 2010 in diesem Sinne geändert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Stiftung Switch ist steuerbefreit. Das gilt jedoch nicht für ihre Tochtergesellschaft Switchplus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Im Rahmen des Gesetzes und ihrer Statuten kann die Stiftung Switch Dienste ihrer Wahl auf dem Markt anbieten und ihre Wirtschaftsstrategie frei festlegen. Es gibt insbesondere keine Bestimmung, die der Stiftung Switch untersagt, eine neue Gesellschaft für die Registrierung von Domain-Namen zu gründen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Stiftung Switch wurde die Aufgabe der Verwaltung und Zuweisung der ".ch"-Domain-Namen jedoch vom Bakom übertragen. Sie muss diese öffentliche Aufgabe namentlich unter Einhaltung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung wahrnehmen. Das Bakom ist dabei, eingehend zu prüfen, ob dies in Bezug auf die Gründung von Switchplus, die sehr plötzlich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Bakom erfolgte, wirklich der Fall ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ein System auf der Grundlage einer Registerbetreiberin, die lediglich technisch für die Domain-Vergabe zuständig ist und den Verkauf privaten Dienstleistern im Wettbewerb überlässt, wäre denkbar. Dazu müsste man jedoch ein Modell zur Finanzierung der Registertätigkeit vorsehen, das genügend attraktiv ist, um das Interesse einer Anbieterin zu wecken - eine Finanzierung, an der sich im Übrigen sicherlich die Dienstleister, die den Verkauf übernehmen, sowie die Inhaber der Domain-Namen beteiligen müssten. Ausserdem müsste man dafür sorgen, dass diese einzige Anbieterin über das nötige Know-how und die erforderlichen technischen Kompetenzen verfügt, da die Registertätigkeit für die Stabilität und Sicherheit der Domain ".ch" wesentlich ist. Auf jeden Fall wurde der derzeitige Delegationsvertrag zwischen dem Bund und Switch für eine Dauer von acht Jahren abgeschlossen und läuft am 31. März 2015 aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Gemäss den Angaben von Switch beabsichtigt die Stiftung, sich nur mit rechtlichen Mitteln gegen die von den privaten Providern eingereichte Klage zu wehren. Es würden jedoch keine finanziellen Mittel budgetiert, die dazu dienten, die privaten Provider vom Markt zu verdrängen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Switch lancierte Mitte August 2009 eine 100-prozentige Tochtergesellschaft unter dem Namen Switchplus AG, die neben der Domain-Registrierung zusätzliche Dienstleistungen wie E-Mail und Webhosting anbieten will. Am 25. September 2009 konnten 10 Provider beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine superprovisorische Verfügung gegen Switch erwirken. Die Provider machten erfolgreich geltend, dass Switch ihre Monopolstellung als Registry missbraucht, indem sie ihre kommerziell tätige Tochtergesellschaft gegenüber anderen Marktteilnehmern im Bereich der Domain-Registrierung bevorzugt. Verboten wurde vorerst nur die Bevorzugung von Switchplus auf der Einstiegsseite von switch.ch. Es ist noch offen, ob das Handelsgericht die superprovisorische Massnahme aufrechterhält. Weitere Vorwürfe sind Gegenstand einer Anzeige bei der Weko.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. In der Stiftungsurkunde von Switch steht, dass sie weder kommerzielle Zwecke verfolgt noch auf Gewinn ausgerichtet ist. Wie kommt es dann, dass Switch in den letzten Jahren 50 Millionen Franken Eigenkapital angehäuft hat? Wie präsentieren sich die Rechnungen der letzten fünf Jahre, mit separater Ausweisung der Registrierungsstelle? Was ist in der Rechnung mit den diversen Domain-Positionen (Rückstellungen, Phase-out, Marktrisiken, Rechtshilfe usw.) gemeint?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das Bakom gab kürzlich bekannt, dass die Einnahmenüberschüsse, die Switch mit den Domain-Namen erzielt, künftig auch für die Finanzierung anderer Aufgaben verwendet werden können. Was ist damit konkret gemeint? Müsste Switch nicht vielmehr kostendeckend arbeiten, und müssten somit die Kunden weniger Gebühren zahlen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist Switch als Stiftung steuerbefreit?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. War es nötig, dass Switch eine 100-prozentige Tochtergesellschaft gegründet hat? Was hält der Bundesrat davon, dass Switchplus private Provider konkurrenzieren will mit privaten Angeboten wie E-Mail und Webhosting?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. War sich das Bakom nicht bewusst, welche Strategie Switch mit der Gründung der Tochtergesellschaft verfolgte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wäre nicht eine Registrierungsstelle sinnvoll, die lediglich technisch für die Domain-Vergabe zuständig ist und den Privaten den Verkauf überliesse, wie dies beispielsweise in Deutschland der Fall ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Switch gab am 28. September 2009 bekannt, sich mit den "ihr zur Verfügung stehenden Mitteln" gegen die privaten Provider zu wehren. Sind dies wiederum Mittel aus der nichtgewinnorientierten Stiftung, und wie viel Geld wurde dafür budgetiert?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Switch. Missbrauch der Monopolstellung und Konkurrenz zu privaten Providern</value></text></texts><title>Switch. Missbrauch der Monopolstellung und Konkurrenz zu privaten Providern</title></affair>