{"id":20093994,"updated":"2023-07-27T21:09:32Z","additionalIndexing":"09;Militärflugzeug;Waffenhandel;Armee;Evaluation;Handelsgeschäft;Rüstungspolitik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-11-25T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4812"},"descriptors":[{"key":"L04K04020404","name":"Militärflugzeug","type":1},{"key":"L03K040203","name":"Armee","type":1},{"key":"L03K040202","name":"Rüstungspolitik","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L04K04020205","name":"Waffenhandel","type":1},{"key":"L04K07010102","name":"Handelsgeschäft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2009-11-26T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-01-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1259103600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1268953200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2496,"gender":"f","id":472,"name":"Haller Vannini Ursula","officialDenomination":"Haller"},"type":"speaker"}],"shortId":"09.3994","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat wird sich im Frühjahr 2010 mit dem weiteren Vorgehen im Geschäft Tiger-Teilersatz befassen, zusammen mit dem sicherheitspolitischen Bericht. Die Evaluation der drei Kandidaten wird in der Zwischenzeit ordnungsgemäss abgeschlossen werden, sodass der Bundesrat in Kenntnis aller notwendigen Informationen entscheiden kann, ob und wann er den Räten die Beschaffung eines Tiger-Teilersatzes beantragen soll und,- sofern ja, welches Flugzeug er vorschlägt.<\/p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Die Luftwaffe wird auch in Zukunft über die Mittel verfügen, um Aufgaben und Aufträge aus Bundesverfassung und Militärgesetz zu erfüllen. Die Diskussion um den Tiger-Teilersatz berührt in erster Linie die Durchhaltefähigkeit der Luftwaffe bei einer konkreten, akuten und anhaltenden Drohung der Verletzung des Luftraums durch staatliche oder nichtstaatliche Flugzeuge. Diese Durchhaltefähigkeit ist wichtig, aber es gibt keine objektiven Kriterien dafür, wie gross sie sein muss. Eine beschränkte Durchhaltefähigkeit ist darum nicht zwingend mit einer Verletzung der Vorgaben aus Bundesverfassung und Gesetz gleichzusetzen.<\/p><p>2. Das VBS bereitet sich auf verschiedene Fälle vor. Der Bundesrat wird jedoch nicht vor seinem Entscheid vom Frühjahr 2010 über das weitere Vorgehen orientieren können.<\/p><p>3. Eine Verlängerung des Einsatzes der Tiger über das derzeit absehbare Ende der Nutzungsdauer (etwa 2015\/16) hinaus ist zurzeit nicht vorgesehen. Da die Tiger nicht über die für den Luftpolizeidienst benötigten Fähigkeiten wie Einsatztauglichkeit bei Nacht, Radar zur Erfassung tiefer fliegender Ziele und Lenkwaffen verfügen, sind sie in erster Linie aus operationellen Gründen ausser Dienst zu stellen. Ein Modernisierungsprogramm wurde u. a. auch deshalb nicht in die Wege geleitet, weil der dazu nötige finanzielle Aufwand in einem schlechten Verhältnis zur Resteinsatzdauer stünde.<\/p><p>4. Eine technische Lebensdauergrenze wurde für die Tiger F-5E\/F nicht festgelegt. Die mit dem zunehmenden Alter vermehrt auftretenden Schäden wie Risse und Korrosion konnten bis anhin mit technisch und wirtschaftlich vertretbaren Reparaturen behoben werden. Dies ist voraussichtlich auch bis zum Ende der operationellen Nutzungsdauer (etwa 2015\/16) der Fall. Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass eine nennenswerte Anzahl von Flugzeugen bis zu diesem Zeitpunkt stillgelegt werden müsste.<\/p><p>5. Die geringe Tiefe des Schweizer Luftraums erfordert bei einer Bedrohung aus der Luft in erster Linie auch eine Präsenz von Einsatzmitteln in der Luft. Für die Durchhaltefähigkeit ist deshalb weniger die Alarmbereitschaft am Boden als das Patrouillieren in der Luft der einschränkende Faktor. Mit 33 F\/A-18 allein wäre eine permanente Präsenz von zwei Patrouillen (d. h. total vier Flugzeugen) in der Luft für rund zwei Wochen möglich. Eine Alarmstartbereitschaft am Boden (ohne Flugeinsätze) könnte über mehrere Wochen sichergestellt werden. Bereits dies würde aufgrund beschränkter Ressourcen Ausbildung und Training der Luftwaffe stark einschränken.<\/p><p>6. Der Bundesrat ist sich der wirtschaftlichen und technologischen Bedeutung der Kompensationsgeschäfte im Fall einer Beschaffung Tiger-Teilersatz bewusst. Er wird diesen Aspekt bei seinen Entscheiden berücksichtigen; er kann indessen allein nicht ausschlaggebend sein.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die teils widersprüchlichen Aussagen des VBS-Chefs zur geplanten Ersatzbeschaffung der Tiger, aber auch die in den letzten Monaten und Wochen äusserst negativen Äusserungen zum Zustand der Armee sind aus unserer Sicht fatal, weil sie sich sowohl auf die Motivation als auch auf die Einsatzbereitschaft der Dienstleistenden äusserst kontraproduktiv auswirken. Auch die Tatsache, dass KKdt Gygax sich sinngemäss äusserte, dass die Tiger weiterverwendet werden müssten, bis sie auseinanderfallen, weil er seinen Auftrag mit einem verbleibenden Gesamtbestand von nur 33 F\/A-18 nicht erfüllen könne, trägt nicht viel zur Beruhigung bei. Der Schaden, den die Armee und die Luftwaffe im Speziellen dadurch nimmt, wird immer unberechenbarer.<\/p><p>Wir bitten den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die gegenwärtige Diskussion mit Blick auf die verfassungsmässige Erfüllung der Armeeaufträge in Bezug auf die Sicherheit im Luftraum?<\/p><p>2. Liegt im VBS eine Planung vor, falls der geplante Teilersatz der Tiger verschoben wird? An welchen Zeitpunkt wird dabei gedacht? Würde dies auch eine Wiederholung des gesamten Evaluationsverfahrens bedeuten oder nur in Teilen?<\/p><p>3. Ist ein längerer Betrieb der Tiger als vorgesehen technisch möglich und, wenn ja, zu welchen Kosten?<\/p><p>4. Was geschieht konkret, wenn einzelne Tiger ihre technische Lebensdauergrenze erreichen? Werden sie dann stillgelegt? Wie sieht diese Entwicklung auf der Zeitachse für die gesamte Tiger-Flotte aus? Erwägt das VBS sogenannte lebensdauerverlängernde Massnahmen für die Tiger-Flotte?<\/p><p>5. Wie lange dauert die Durchhaltefähigkeit der Luftwaffe unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Bereitschaftsrate mit lediglich noch 33 F\/A-18, wenn sie in einer durchaus möglichen Bedrohungslage über einen längeren Zeitraum rund um die Uhr mit zwei Alarmrotten von je zwei Flugzeugen startbereit sein muss?<\/p><p>6. Wie beurteilt er den mit einer Verschiebung verbundenen Ausfall der Gegengeschäfte, die bezüglich Qualität und Quantität für unsere Wirtschaft sicherlich von grosser Wichtigkeit sein dürften?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Tiger-Teilersatz. Ist eine Ersatzplanung vorhanden?"}],"title":"Tiger-Teilersatz. Ist eine Ersatzplanung vorhanden?"}