﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20094006</id><updated>2023-07-28T09:15:28Z</updated><additionalIndexing>15;10;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Arbeitslosigkeit;Fremdarbeiter/in;Abkommen EU</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2616</code><gender>m</gender><id>1141</id><name>Müller Philipp</name><officialDenomination>Müller Philipp</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-11-25T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4812</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020304</key><name>Arbeitslosigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060101</key><name>Aufenthalt von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0902010101</key><name>Abkommen EU</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-02-17T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-11-25T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2606</code><gender>m</gender><id>1118</id><name>Ineichen Otto</name><officialDenomination>Ineichen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2612</code><gender>m</gender><id>1113</id><name>Leutenegger Filippo</name><officialDenomination>Leutenegger Filippo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2617</code><gender>m</gender><id>1137</id><name>Müller Walter</name><officialDenomination>Müller Walter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2644</code><gender>m</gender><id>1233</id><name>Rutschmann Hans</name><officialDenomination>Rutschmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2677</code><gender>m</gender><id>3873</id><name>Caviezel Tarzisius</name><officialDenomination>Caviezel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2538</code><gender>m</gender><id>516</id><name>Triponez Pierre</name><officialDenomination>Triponez</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2616</code><gender>m</gender><id>1141</id><name>Müller Philipp</name><officialDenomination>Müller Philipp</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.4006</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nimmt stetig zu. Eine genaue Analyse der Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Arbeitslosigkeit wäre daher von grosser Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang spielt auch die geringe Rückwanderungsquote von in der Schweiz lebenden Arbeitskräften aus den EU- und Efta-Staaten eine wesentliche Rolle.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei ist auch von Interesse, inwiefern die Möglichkeiten von Artikel 6 Anhang I des FZA mit der EG genutzt werden. In Absatz 1 dieses Artikels ist betreffs der Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltserlaubnis folgende Bestimmung enthalten: "Bei der ersten Verlängerung kann die Gültigkeitsdauer beschränkt werden, wenn der Inhaber seit mehr als zwölf aufeinander folgenden Monaten unfreiwillig arbeitslos ist; sie darf jedoch ein Jahr nicht unterschreiten."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 13. November 2009 habe ich beim Statistikdienst Ausländer des Bundesamtes für Migration telefonisch angefragt, ob im Sinne des obenerwähnten Artikels 6 erfasst werde, wie viele Personen nur noch eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Dauer von zwölf Monaten erhalten. Meine Anfrage ist mit folgender Aussage beantwortet worden: "Diesbezüglich haben wir keine Statistik."&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Es gibt derzeit keine standardmässige Auswertung, welche die in der Interpellation genannten Fälle systematisch erfasst. Eine Spezialauswertung des Bundesamtes für Migration hat aber gezeigt, dass zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. August 2009 bei 232 Personen aus dem EU-17-/Efta-Raum die Aufenthaltsbewilligung aufgrund der überjährigen Arbeitslosigkeit auf ein Jahr beschränkt wurde. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es liegt grundsätzlich in der Kompetenz und Verantwortung der Kantone, die Voraussetzungen der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu prüfen. Der Bundesrat wird die Kantone erneut einladen, die Bestimmungen in Artikel 6 von Anhang I des Freizügigkeitsabkommens (FZA; Beschränkung der Aufenthaltsdauer bei erster Bewilligungsverlängerung) gezielt umzusetzen. Der Bundesrat prüft in diesem Zusammenhang, inwieweit die beschränkte Bewilligungsverlängerung auch gegenüber Staatsangehörigen von Staaten durchzusetzen ist, mit denen eine Niederlassungsvereinbarung besteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Grundsätzlich ist im Rahmen des Freizügigkeitsrechtes zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit zu unterscheiden. Nicht deckungsgleich damit sind die Begriffe der selbstverschuldeten bzw. unverschuldeten Arbeitslosigkeit, die dem schweizerischen ALV-Recht entstammen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Frage, ob jemand "selbstverschuldet" oder unverschuldet arbeitslos ist, hat keine unmittelbaren aufenthaltsrechtlichen, dafür aber leistungsrechtliche Konsequenzen. So wird Personen, die selbstverschuldet arbeitslos geworden sind, der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung um die Dauer von maximal 60 Tagen (Art. 30 Abs. 1 Bst. a, 3 Avig) eingestellt bzw. gekürzt. Ein Verschulden, etwa im Sinne eines durch die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten herbeigeführten Arbeitsplatzverlustes (vgl. Art. 44 Bst. a Aviv), ändert aber grundsätzlich nichts daran, dass die betroffene Person unfreiwillig arbeitslos geworden ist und folglich weiterhin als Arbeitnehmer im Sinne des FZA gilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anders ist dies lediglich bei Personen, die sich aus eigenem Entschluss vom Arbeitsmarkt zurückgezogen haben und nicht mehr arbeiten wollen. Sie verlieren ihre Arbeitnehmereigenschaft und beziehen keine Arbeitslosenentschädigung (und beantragen diese in der Regel auch nicht). Ist jemand "freiwillig" arbeitslos, muss geprüft werden, ob seine Aufenthaltsbewilligung in einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit umgewandelt werden kann. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Einerseits muss die betreffende Person über genügend finanzielle Mittel verfügen, und andererseits muss sie umfassend gegen Krankheit und Unfall versichert sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dessen ungeachtet sind alle Versicherten unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen (Art. 17 Avig). Passivität auf dem Arbeitsmarkt kann bei EU-Staatsangehörigen zu Leistungskürzungen oder sogar zum Verlust der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung führen. Ist jemand nicht bereit, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen, so verliert er die Anspruchsberechtigung. Aus demselben Grund kann er die Arbeitnehmereigenschaft und somit das im FZA begründete Aufenthaltsrecht verlieren, wenn nicht die Aufenthaltsberechtigungsbedingungen für Nichterwerbstätige erfüllt sind.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bei wie vielen Aufenthaltsbewilligungen mit einer Dauer von fünf Jahren ist nach Ablauf - aufgrund der Bestimmungen in Artikel 6 von Anhang I des Freizügigkeitsabkommens (FZA) - die Gültigkeitsdauer beschränkt worden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In Artikel 6 Anhang I des FZA ist die Rede von Beschränkungen der Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltsbewilligung bei unfreiwillig arbeitslos gewordenen Personen. Wie wird, bzw. wie kann bei selbstverschuldet arbeitslos gewordenen Erwerbstätigen aus einem EU- oder Efta-Staat bei der Aufenthaltsbewilligung sanktioniert werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Sanktionsmöglichkeiten bei Arbeitslosigkeit im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens</value></text></texts><title>Sanktionsmöglichkeiten bei Arbeitslosigkeit im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens</title></affair>