{"id":20094030,"updated":"2023-07-28T12:27:17Z","additionalIndexing":"12;2811;Freiheitsberaubung;Rechte des Kindes;Jugendschutz;Kindsrecht;Kind;Verfahrensrecht;elterliche Sorge;Italien;Gerichtsverfahren;Mischehe;Erziehung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2441,"gender":"m","id":374,"name":"Marty Dick","officialDenomination":"Marty Dick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-11-30T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4812"},"descriptors":[{"key":"L04K01040206","name":"Jugendschutz","type":1},{"key":"L04K01030106","name":"Kindsrecht","type":1},{"key":"L04K05060108","name":"Mischehe","type":1},{"key":"L04K01030104","name":"elterliche Sorge","type":1},{"key":"L04K01030302","name":"Erziehung","type":1},{"key":"L04K05020508","name":"Rechte des Kindes","type":2},{"key":"L03K050404","name":"Gerichtsverfahren","type":2},{"key":"L04K05030208","name":"Verfahrensrecht","type":2},{"key":"L06K050102010301","name":"Freiheitsberaubung","type":2},{"key":"L05K0107010205","name":"Kind","type":2},{"key":"L04K03010503","name":"Italien","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-03-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-02-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1259535600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1268866800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2441,"gender":"m","id":374,"name":"Marty Dick","officialDenomination":"Marty Dick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.4030","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Italien ist mit der Schweiz staatsvertraglich über das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung verbunden (SR 0.211.230.02). Das Bundesamt für Justiz als zentrale Behörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen hat die Kindesmutter in diesen Verfahren über die staatsvertraglichen Aufgaben hinaus in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und den zuständigen Schweizer Vertretungen in Italien (Botschaft Rom und Generalkonsulat Mailand) aktiv unterstützt. Der Fall und seine neuste Entwicklung wurden anlässlich des Arbeitsbesuches von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in Rom auch auf Ministerebene besprochen.<\/p><p>2. Das Bundesamt für Justiz setzt sich weiterhin für die Rückkehr des Kindes in die Schweiz ein. Nachdem die Vormundschaftsbehörde von Agno im Juli 2009 rechtskräftig entschieden hat, dass die Kindesmutter die elterliche Sorge und der Kindesvater ein begleitetes Besuchsrecht hat, steht nun die Anerkennung und Vollstreckung dieses Entscheides in Italien im Vordergrund. Das Generalkonsulat in Mailand hat angeboten, die Mutter bei den Treffen mit ihrem Sohn zu begleiten.<\/p><p>3. Die Schweizer Behörden haben mit der gebotenen Eile gehandelt. Hingegen war und ist der Rechtsschutz der Kindesmutter in Italien ungenügend, da die Wegnahme des Kindes mittels nichtanfechtbarer provisorischer Verfügungen angeordnet wurde und aufrechterhalten wird.<\/p><p>4. Sinn und Zweck des Haager Entführungsübereinkommens ist es, zu verhindern, dass der nicht oder nicht allein sorgeberechtigte Elternteil sich durch eine Entführung eine neue Zuständigkeit am Fluchtort schaffen kann (Verhinderung des sogenannten Forum Shopping). Der Fall von Alessandro zeigt, dass der Rückführungsmechanismus des Haager Entführungsübereinkommens in Italien leicht ausgehebelt werden kann: Wenn es dem entführenden Elternteil wie vorliegend gelingt, sich mit einer Kindesschutzmassnahme das Kind provisorisch zuteilen zu lassen, wird eine Entführung selbst durch das oberste Gericht in Italien verneint und das Kind damit nicht in die Schweiz zurückgeführt. Dieses Vorgehen ist staatsvertragswidrig.<\/p><p>Weder Italien noch die Schweiz hat zu der vom Haager Entführungsübereinkommen vorgesehenen Kostenfreiheit des Rückführungsverfahrens einen Vorbehalt angebracht. Die von einer Kindesentführung betroffenen Schweizer Gesuchstellenden müssen jedoch in Verletzung dieses Prinzips in Italien regelmässig ihre Anwaltskosten selber tragen.<\/p><p>Der Fall von Alessandro wirft somit fundamentale Fragen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Italien auf dem Gebiet der internationalen Kindesentführungen auf, welche auf ministerieller Ebene erörtert wurden. Die Schweiz erwartet eine substanzielle Verbesserung der Respektierung der staatsvertraglichen Verpflichtungen seitens der italienischen Behörden. Sollte sich diese nicht innert nützlicher Frist ergeben, müssten allfällige Gegenmassnahmen erwogen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Alessandro ist ein kleiner Junge, der ein Opfer der Gleichgültigkeit, Unfähigkeit und Fahrlässigkeit von Gerichts- und Verwaltungsbehörden wurde.<\/p><p>Der kleine Alessandro wurde am 2. September 2003 in Lugano geboren. Seine Mutter ist Schweizerin und sein Vater Italiener. Noch vor seiner Geburt begann es in der Beziehung der Eltern stark zu kriseln, und es entstand schon bald ein offener Konflikt. Alessandro lebte mit seiner Mutter im Tessin, der Vater in Italien. Der Vater machte sich sein Besuchsrecht zunutze und leitete in Italien Gerichtsverfahren gegen die Mutter ein. Er erstattete insbesondere Anzeigen wegen angeblicher Misshandlung. Obwohl sich diese Anschuldigungen später als haltlos erwiesen, konnte der Vater Alessandro auf diese Weise daran hindern, nach dem 10. Juni 2006 zu seiner Mutter in die Schweiz zurückzukehren.<\/p><p>Und so begann Alessandros Leidensgeschichte. Seit dreieinhalb Jahren lebt er nun getrennt von seiner Mutter. In den Augen der italienischen Sozialdienste ist die Mutter eine Kriminelle. Sie darf ihren Sohn nur gelegentlich für eine bis eineinhalb Stunden unter Aufsicht und in Anwesenheit von Drittpersonen treffen. Vom Sommer 2006 bis Sommer 2009 konnte Alessandro seine Mutter unter den eben beschriebenen Voraussetzungen nur während insgesamt 60 Stunden sehen.<\/p><p>Aufgrund dieser unbegründeten Anschuldigungen, die durch ein \"Gutachten\" aus Italien bekräftigt wurden, wurden und werden Alessandros Grundrechte grob verletzt. Die in der Schweiz und in Italien infolge der Anschuldigungen des Vaters eingeleiteten Strafverfahren sind eingestellt worden. Das italienische \"Gutachten\" wurde nicht nur aus wissenschaftlicher und methodischer Sicht vollständig widerlegt, sondern auch von anderen Gutachten und zahlreichen Aussagen, die bestätigen, dass die Mutter, die Lehrerin ist, für ihren Sohn sorgen kann.<\/p><p>Gemäss Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen sind die Schweizer Behörden dafür zuständig, über das Sorgerecht für Alessandro zu entscheiden. Auch das Berufungsgericht in Bologna anerkannte, dass diese Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich der Schweizer Behörden fällt. Am 24. Juli 2009 hat die Commissione Tutoria Regionale 6 in Agno (Tessin) entschieden, Alessandros Pflege und Erziehung der Mutter zu übertragen. Dieses Urteil wurde nicht angefochten und ist somit rechtskräftig. Da jedoch in Italien noch andere Verzögerungstaktiken angewendet werden, bleibt der kleine Alessandro weiterhin von seiner Mutter getrennt. Und dies geschieht im 21. Jahrhundert im Herzen des zivilisierten Europas.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Welche konkreten Schritte hat die Schweiz unternommen, um diesen unglaublichen Fall zu lösen?<\/p><p>2. Welche weiteren Massnahmen gedenkt der Bundesrat gegenüber Italien zu ergreifen, um das Völkerrecht durchzusetzen?<\/p><p>3. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Schweizer Behörden die Sache mit der nötigen Sorgfalt angegangen sind?<\/p><p>4. Hält der Bundesrat es für notwendig, Massnahmen zu ergreifen, um in Zukunft ähnliche Fälle, die eines Rechtsstaates unwürdig sind, zu verhindern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Alessandro. Ein Junge, getrennt von seiner Mutter"}],"title":"Alessandro. Ein Junge, getrennt von seiner Mutter"}