﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20094049</id><updated>2023-07-28T13:06:23Z</updated><additionalIndexing>24;Aufgabenüberprüfung;Sparmassnahme;Schuldenbremse</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2687</code><gender>m</gender><id>3884</id><name>Graber Jean-Pierre</name><officialDenomination>Graber Jean-Pierre</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-12-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4812</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11080305</key><name>Schuldenbremse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080108</key><name>Sparmassnahme</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0802030201</key><name>Aufgabenüberprüfung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-19T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-02-17T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-12-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts 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Sie stellte eine Reaktion dar auf die finanzielle Lage der Schweiz in den Neunzigerjahren, die durch einen rasanten Anstieg der Verschuldung, die Anhäufung von Defiziten und fehlende Überschüsse aus Boomphasen gekennzeichnet war, und wurde in einer Volksabstimmung angenommen. Mithilfe der Schuldenbremse sollen zwei ehrenwerte Ziele erreicht werden: die Stabilisierung der Nominalverschuldung und die Anpassung des Ausgabenwachstums ans mittelfristige Wachstum des BIP.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Mechanismus funktioniert ausgezeichnet; er hat 2006, 2007 und 2008 für strukturelle Überschüsse gesorgt. In seiner ursprünglichen Fassung kann er jedoch keinen Schuldenanstieg verhindern, wenn die ausserordentlichen Ausgaben über mehrere Jahre hinweg die ausserordentlichen Einnahmen wesentlich übersteigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesem Grund haben die eidgenössischen Räte am 20. März 2009 eine Ergänzungsregel zur Schuldenbremse angenommen. Diese Regel sieht vor, dass ausserordentliche Ausgaben mittelfristig durch ordentliche Einnahmen kompensiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schuldenbremse und die Ergänzungsregel bilden zusammen einen bemerkenswerten Mechanismus, der sogar im Ausland Aufmerksamkeit erregt. Nichtsdestotrotz hat er schädliche Auswirkungen. Um die Anforderungen der Schuldenbremse und der Ergänzungsregel zu erfüllen, kann es offensichtlich dazu kommen, dass die Budgets mancher Aufgabengebiete zugunsten anderer beschnitten werden. So etwa sind zwischen 2005 und 2010 die Ausgaben für Bildung und Forschung sowie für die Sozialvorsorge um 33,7 bzw. 20,2 Prozent gestiegen, während die Ausgaben für Verteidigung, Landwirtschaft und Verkehr lediglich um 11,1, um 0,1 und um 6,3 Prozent gestiegen sind, was zum Teil weniger ist als die für diesen Zeitraum berechnete Inflationsrate. Es handelt sich also um eine tatsächliche Kürzung des Budgets. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Anforderungen der Schuldenbremse tendenziell dazu führen, die Betriebsausgaben zum Nachteil von Investitionsausgaben zu bevorzugen und damit die (aufgrund von Gesetzen) gebundenen Ausgaben zuungunsten der ungebundenen Ausgaben. Um dieser wenig wünschenswerten Situation beizukommen, namentlich um die Investitionen nicht zu gefährden, scheint es angemessen, die Schuldenbremse auf bestimmte Aufgabengebiete anzuwenden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schuldenbremse bindet Bundesrat und Parlament, über einen Konjunkturzyklus hinweg einen ausgeglichenen Haushalt zu führen. Sie schreibt jedoch nur die Höhe der maximal zulässigen Gesamtausgaben vor. Die Budgethoheit des Parlamentes besteht im Rahmen der von der Regel vorgegebenen Ausgabenplafonds vollumfänglich. Solange sich die eidgenössischen Räte innerhalb der Ausgabenplafonds bewegen, sind sie frei, ihre politischen Prioritäten zu setzen. In den letzten Jahren wurde diese Freiheit vom Parlament dazu genutzt, um z. B. die Ausgaben in Bildung und Forschung überproportional zu erhöhen, während z. B. den Ausgaben für die Landwirtschaft nur ein unterdurchschnittliches Wachstum zugestanden wurde. Nach Ansicht des Bundesrates sollte die Möglichkeit zur Prioritätensetzung durch das Parlament nicht eingeschränkt werden. Entsprechend lehnt er es ab, die Vorgaben der Schuldenbremse nicht nur auf den Gesamthaushalt, sondern auch auf einzelne Aufgabengebiete anzuwenden. Den Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben in einzelnen Aufgabengebieten zu verlangen wäre auch gar nicht möglich, da der Grossteil der Einnahmen im Aufgabengebiet Finanzen und Steuern anfällt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die durch die Schuldenbremse ausgelösten finanziellen Entlastungsprogramme der vergangenen Jahre (EP 2003, EP 2004 usw.) haben den Grundstein für einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und die Stabilisierung der Bundesschuld gelegt. Sie haben sich als wirksame Sofortmassnahmen zur kurz- und mittelfristigen Ausgabenbegrenzung erwiesen. Hingegen sind sie nicht geeignet, um längerfristige finanzielle Herausforderungen sowie gesetzlich gebundene Ausgaben, bei welchen Einsparungen längere Anpassungsfristen erfordern (z. B. soziale Wohlfahrt), anzugehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die dauerhafte Aufrechterhaltung des strukturellen Haushaltgleichgewichts sind vielmehr eine längerfristig ausgerichtete Planung und ein konsequentes Setzen von Prioritäten notwendig. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat mit der Aufgabenüberprüfung. In diesem Rahmen hat er für alle Aufgabengebiete Zielwachstumsraten für den Zeitraum 2008-2015 festgelegt. Insgesamt soll der Bundeshaushalt nicht stärker wachsen als die Wirtschaft; die Staatsquote wird stabilisiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dem Bundesrat ist es weiter ein Anliegen, den Anstieg der Ausgaben für die soziale Wohlfahrt zu begrenzen, damit andere Bundesaufgaben nicht verdrängt werden. Bereits im September 2008 hat der Bundesrat den Auftrag erteilt, im Rahmen der bevorstehenden Sozialversicherungsreformen eine Regelbindung der Sozialwerke zu prüfen, welche sicherstellt, dass die jeweiligen Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht sind. Mit der Aufgabenüberprüfung und einer Regelbindung der Sozialversicherungen möchte sich der Bundesrat eine finanzielle Entlastung verschaffen, damit auch in Zukunft ein genügender Handlungsspielraum für Investitionsausgaben verbleibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Vernehmlassung zur Schuldenbremse gehörte die Behandlung der Investitionsausgaben zu den umstrittensten Punkten (Botschaft zur Schuldenbremse, BBl 2000 4675ff.). Wie der Interpellant forderten einige Vernehmlassungsteilnehmer, dass Investitionsausgaben über zusätzliche Verschuldung finanziert werden und die Schuldenbremse nur auf die laufenden Ausgaben des Bundes angewandt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hatte eine solche Variante erwogen, jedoch aus folgenden Gründen verworfen: Zum einen verlaufen die Investitionen des Bundes vergleichsweise stetig. Dies bedeutet, dass der Nutzen, den die heutige Generation aus vergangenen Investitionen zieht, die Kosten der neuen Investitionen aufwiegt. Folglich sollten nicht nur die laufenden Ausgaben, sondern auch die Investitionen mit Steuermitteln finanziert werden. Eine Kreditfinanzierung wäre nur für den Teil der Neuinvestitionen gerechtfertigt, der die Abschreibungen auf den vergangenen Investitionen übersteigt (Investitionsspitze). Zum anderen ist der Investitionsbegriff, wie er in der Bundesrechnung verwendet wird, relativ eng gefasst und schliesst zum Beispiel Ausgaben für Bildung und Forschung (also Investitionen ins Humankapital) aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegen die Zulässigkeit der Fremdfinanzierung von Investitionsausgaben auf Bundesebene spricht jedoch in erster Linie die politische Prioritätenbildung, welche sich im Rahmen der Budgetentscheide unverfälscht herausbilden und welche nicht durch irgendwelche Sonderbehandlungen verzerrt werden sollte. Aus dieser Sicht können etwa laufende Ausgaben für Forschung und Ausbildung ebenso wichtig oder noch wichtiger sein als etwa Investitionen im Strassenbereich. Für die Prioritätenbildung auf Bundesebene ist also eine differenzierte Beurteilung der Ausgaben im Lichte der politischen Zielsetzungen wertvoller als die wenig aussagekräftige Unterscheidung in laufende und investive Ausgaben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Grossteil der Verkehrsinvestitionen des Bundes über den FinöV- und den Infrastrukturfonds abgewickelt wird, wodurch die verlässliche, langfristige Finanzierung sichergestellt wird.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Meint der Bundesrat nicht auch, dass es angemessen wäre, die Schuldenbremse auf bestimmte Aufgabengebiete auszuweiten, um ihre schädlichen Auswirkungen zu begrenzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ausweitung der Schuldenbremse auf bestimmte Aufgabengebiete</value></text></texts><title>Ausweitung der Schuldenbremse auf bestimmte Aufgabengebiete</title></affair>