{"id":20094053,"updated":"2023-07-27T20:26:57Z","additionalIndexing":"2841;Krankenversicherung;Versicherungsprämie;reduzierter Preis;Selbstbehalt","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-12-03T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4812"},"descriptors":[{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K1110011303","name":"Selbstbehalt","type":1},{"key":"L04K11050412","name":"reduzierter Preis","type":1},{"key":"L05K1110011305","name":"Versicherungsprämie","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-19T00:00:00Z","text":"Bekämpft. 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Januar 2010 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, die Prämienrabatte bei der höchsten der heute wählbaren Franchisen (2500 Franken pro Jahr) von 80 auf 70 Prozent zu senken. Diese Massnahme wurde mit dem Argument gerechtfertigt, dass die Versicherten mit einer hohen Wahlfranchise grundsätzlich weniger Kosten auslösen als die übrigen Versicherten, dass aber ihre Prämienrabatte höher sind als das zusätzlich eingegangene betragsmässige Risiko. Die beschlossenen Massnahmen sollen demnach zu einer versicherungsmathematisch korrekten Festlegung der Prämienrabatte führen und somit die Solidarität innerhalb des Systems der Krankenversicherung stärken.<\/p><p>Tatsache ist aber, dass die Kürzung der Prämienermässigung dazu führen wird, dass der Anreiz, eine höhere Franchise oder gar die Maximalfranchise zu wählen, deutlich abnehmen wird. Die Wahlfranchise ist ein geeignetes Instrument, um das Kostenbewusstsein sowie das eigenverantwortliche Handeln der Versicherten im Gesundheitswesen zu stärken. <\/p><p>Dank dem Angebot von höheren Wahlfranchisen (mit Obergrenze von 3000 Franken) mit einem entsprechend höheren Prämienrabatt wird es dem Krankenversicherungssystem hingegen erlaubt, diejenigen Versicherten, welche mehr Eigenverantwortung und somit auch ein grösseres finanzielles Risiko auf sich nehmen, zu belohnen und im gleichen Zug gewisse Fehlanreize im Gesundheitswesen zu korrigieren.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss Artikel 93 Absatz 1 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) können erwachsene Versicherte ihre Franchise auf 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken pro Jahr erhöhen (Wahlfranchisen). Der Bundesrat hat den Prämienrabatt, den die Versicherer der versicherten Person im Gegenzug gewähren dürfen, mit der Teilrevision der KVV per 1. Januar 2010 für alle Wahlfranchisen von 80 auf 70 Prozent des von den Versicherten mit der Wahl der höheren Franchise zusätzlich übernommenen Risikos gesenkt (vgl. Art. 95 Abs. 2bis). Mit dieser Massnahme wird die Solidarität zwischen gesunden und kranken Versicherten gestärkt. <\/p><p>Personen, die eine hohe Wahlfranchise wählen, sind vergleichsweise jung und bei guter Gesundheit. Da die Einführung einer zusätzlichen Wahlfranchise von 3000 Franken nur für diejenigen Versicherten von Bedeutung sein dürfte, die bereits heute durch die Wahl einer hohen Franchise Eigenverantwortung wahrnehmen, trägt die Massnahme nicht wesentlich zu deren Stärkung bei. Hingegen würde dadurch die Solidarität zwischen jüngeren und älteren sowie zwischen gesunden und kranken Versicherten geschwächt.<\/p><p>Jeder Versicherte, der anstelle einer Franchise von 2500 Franken eine solche von 3000 Franken wählen würde, entzöge dem Krankenversicherungssystem beim geltenden maximalen Prämienrabatt von 70 Prozent jährlich 350 Franken. Andererseits stünde den Einnahmenausfällen keine wesentliche Entlastung der Krankenversicherung gegenüber, da die Wahrscheinlichkeit hoher Krankheitskosten bei diesen Versicherten gering ist.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den bestehenden Wahlfranchisen den Versicherten eine genügend breite Auswahl an Modellen offensteht, um ihre Versicherung an ihre persönliche Bereitschaft zur Übernahme des Krankheitsrisikos anzupassen. Die Einführung einer höheren Wahlfranchise würde die Finanzierung der sozialen Krankenversicherung weiter erschweren und die Solidarität zwischen den Versicherten schwächen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Artikel 93 bis 95 der teilrevidierten und per 1. Januar 2010 in Kraft tretenden Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) wie folgt anzupassen:<\/p><p>Es sollen Versicherungsformen zugelassen werden, bei denen die Versicherten sich in stärkerem Ausmass an den Kosten beteiligen können als bisher. Die Versicherer sollen Wahlfranchisen in verschiedenen Abstufungen mit einer Obergrenze von 3000 Franken (bisher: maximal 2500 Franken) anbieten. Der Rabatt für die Versicherten soll durch das zusätzlich übernommene Risiko erhöht werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Eigenverantwortung stärken durch flexiblere Wahlfranchisen"}],"title":"Eigenverantwortung stärken durch flexiblere Wahlfranchisen"}