﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20094066</id><updated>2023-07-27T20:05:36Z</updated><additionalIndexing>2841;Buchführung;finanzieller Verlust;Krankenversicherung;Zusatzversicherung;Krankenkasse;Versicherungsaufsicht;Finanzierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2640</code><gender>m</gender><id>1149</id><name>Schwaller Urs</name><officialDenomination>Schwaller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-12-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4812</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010902</key><name>Krankenkasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010205</key><name>finanzieller Verlust</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100116</key><name>Versicherungsaufsicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011201</key><name>Zusatzversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030201</key><name>Buchführung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2010-03-04T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-02-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-12-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2640</code><gender>m</gender><id>1149</id><name>Schwaller Urs</name><officialDenomination>Schwaller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.4066</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist oberste Aufsichtsbehörde über die Durchführung der sozialen Krankenversicherung. Ihre Finanzierung muss gemäss Artikel 60 Absatz 2 KVG selbsttragend sein. Das ihm unterstellte BAG genehmigt jedoch bei der Grundversicherung seit einiger Zeit Prämien, welche die Kosten der jeweiligen Krankenkassen nicht mehr decken. Für die drohenden Verluste werden Garantien wie nicht gesicherte künftige Gewinne aus Zusatzversicherungen verlangt. Besonders problematisch sind die "Billigkassen", welche sehr günstige Prämien anbieten, jedoch jedes Jahr Verluste von mehreren Hundert Millionen Franken erwirtschaften. So betrugen gemäss den Aufsichtsdaten des BAG die versicherungstechnischen Verluste der Billigkassen im Jahr 2008 251,776 Millionen Franken. Dieser Betrag dürfte im laufenden Jahr deutlich höher ausfallen. Diese Defizite werden jeweils aus anderen Finanzierungsquellen, etwa mit Geldern aus der Zusatzversicherung, gedeckt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat sich in seinen Antworten auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion 09.3538, die Interpellation Humbel Näf 09.3690 und die Anfrage Amstutz 09.1123 bereits zu den finanziellen Mitteln geäussert, die einzelnen Versicherern, welche die soziale Krankenversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) anbieten, von Dritten zufliessen. Insbesondere hat er festgehalten, dass keine Mittel der sozialen Krankenversicherung zwischen Versicherern fliessen dürfen und dass die Privatversicherer ihre Gewinne der sozialen Krankenversicherung zufliessen lassen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den Jahren 2007 bis 2009 sind grundsätzlich nur defizitären Krankenkassen Mittel von ausserhalb der sozialen Krankenversicherung zugeflossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Im Jahr 2007 erzielte die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) über alle Versicherer einen Gewinn, wobei den defizitären Versicherern rund 43 Millionen Franken von ausserhalb der sozialen Krankenversicherung zugeflossen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Im Jahr 2008 erlitt die OKP einen Verlust von rund 755 Millionen Franken. Ohne Zuflüsse von Drittmitteln hätte dieser etwa 890 Millionen Franken betragen. Die Zuflüsse betrugen somit rund 135 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Für das Jahr 2009 erwarteten die Kassen für die OKP aufgrund ihrer Hochrechnungen bei der Prämieneingabe vom Juli 2009 höhere Verluste als im Jahr 2008. Die Zuflüsse rechneten sie auf etwa 235 Millionen Franken hoch. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plausibilisiert diese Hochrechnungen lediglich. Definitive Zahlen liegen noch nicht vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für 2010 haben die Versicherer für die OKP wieder einen Gewinn budgetiert. Über allfällige Zuflüsse im Jahr 2010 können noch keine Angaben gemacht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Das BAG genehmigt die von den Versicherern eingegebenen Prämien nur, wenn sie nach den Grundsätzen des KVG festgelegt sind. Einer dieser Grundsätze ist, dass die Prämien die Kosten decken müssen. Das BAG genehmigt die Prämien eines Versicherers aufgrund seiner Jahresrechnung des Vorjahres, seiner Hochrechnung des laufenden Jahres und seines Budgets des kommenden Jahres. Es nimmt bei der Prämiengenehmigung an, dass die Prämien die Kosten decken werden. Da die Hochrechnung und das Budget aber auf Annahmen über die Kostenentwicklung beruhen, stellt sich erst in den Folgejahren heraus, ob diese Annahmen zutreffend waren. Um die finanzielle Sicherheit eines Versicherers sicherzustellen, lässt das BAG ausnahmsweise Zuflüsse von Mitteln von ausserhalb der sozialen Krankenversicherung zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4.-6. Mit der Zusatzversicherung dürfen Gewinne erzielt werden. Im geltenden Recht gibt es keine Grundlage, um den Versicherern, welche die Zusatzversicherung durchführen, zu verbieten, diese Gewinne zugunsten der OKP zu verwenden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch Versicherer, die zu einem Konzern gehören oder die mit anderen Versicherern zusammenarbeiten, sind selbstständige juristische Personen, die eine eigene Rechnung führen und ihre Prämien selber festlegen. Das BAG achtet deshalb darauf, dass zwischen Versicherern nach KVG keine Mittel der OKP fliessen, auch nicht über die Aufteilung von Verwaltungskosten. Bei Bedarf schreitet es ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Aufsichts- und Sanktionsmittel im geltenden Recht ungenügend sind. Wie er bereits in seiner Stellungnahme vom 27. November 2009 zum Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 09.3976, "Bessere Aufsicht und schärfere Kontrolle über die Krankenversicherungen", erklärt hat, wird er neue Instrumente zur Verstärkung der Aufsicht über die Krankenversicherer prüfen. Dabei wird er auch klären, ob die Sanktionsmöglichkeiten erweitert werden sollen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich möchte vom Bundesrat als oberste Aufsichtsbehörde Antwort auf folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie hoch waren in den Jahren 2007 und 2008 die versicherungstechnischen Verluste der defizitären Krankenkassen vor Defizitabdeckung durch Dritte? Wie werden die entsprechenden Verluste 2009 (gemäss den Hochrechnungen des Bundesamtes für Gesundheit, BAG) und 2010 (gemäss Prämiengenehmigungsbericht) vor Defizitabdeckung durch Dritte ausfallen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Warum hat das BAG diese Prämien genehmigt, obwohl diese die Kosten nicht decken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Entspricht diese Praxis den Finanzierungsregeln, die im KVG vorgeschrieben sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Verfügt das BAG über eine gesetzliche Grundlage, um die Quersubventionierung von der Zusatzversicherung zur Grundversicherung zu verhindern? Kann das BAG verhindern, dass in Versicherungskonzernen eine OKP-Kasse andere OKP-Billigkassen über die Verwaltungskosten oder andere Rechnungsgefässe quersubventioniert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Verfügt das BAG über wirksame aufsichtsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten, um bei Verletzung der Vorschriften einzuschreiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie müssten das KVG oder allenfalls die KVV ergänzt werden, damit das BAG über dissuasive Sanktionsmöglichkeiten verfügt, um die volle Kostendeckung durch die Prämien aus der Grundversicherung sicherzustellen? Braucht es zusätzliche gesetzliche Grundlagen, Instrumente und Ressourcen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Subventionierung der OKP durch Zusatzversicherungen</value></text></texts><title>Subventionierung der OKP durch Zusatzversicherungen</title></affair>